Das Europäische Parlament hat heute, am 18. April 2023, der am 8. Februar 2023 abgestimmten Änderung der Emisionshandelsrichtlinie (EHRL) zugestimmt (hier die verabschiedete Fassung). Nur noch die formelle Bestätigung durch den Rat steht aus. Damit steht nun (so gut wie) fest, dass Anlagenbetreiber sich künftig noch etwas wärmer anziehen müssen als bisher. Die Regeln sind auch strenger, als im ursprünglichen Entwurf vorgesehen (hierzu hier). Markanteste Änderung ist ganz sicher, dass es künftig nun auch europaweit ein zweites Emissionshandelssystem für Treib- und Brennstoffe geben soll (hierzu in den nächsten Tagen mehr), aber auch für die „alten Hasen“ des Emissionshandels, also Kraftwerke und Industrieanlagen, ändert sich Einiges:
Zunächst: Es gibt künftig deutlich weniger Zertifikate. Bis 2030 sinken die Emissionen der erfassten Anlagen um 62% gegenüber dem ersten Jahr des Emissionshandels 2005. Das bedeutet nicht nur eine Erhöhung des linearen Faktors, also der jährlichen Verringerung der neu ausgegebenen Emissionsberechtigungen, von 2,2% auf 4,3% p.a. von 2024 bis 2027 und um 4,4% p. a. ab 2028. Sondern auch eine kräftige Abschmelzung der Umlaufzertifikate: 2024 werden 90 Mio. Berechtigungen gelöscht. 2026 verschwinden weitere 27 Mio. Das bedeutet: Zertifikate werden sich von heute etwa 90 EUR voraussichtlich schnell verteuern, es sei denn, durch flankierende Maßnahmen – wie einen früheren Kohleausstieg, ordnungsrechtliche Verbote etc. – wird die Nachfrage deutlich gesenkt. 2040 würden bei Fortschreibung der linearen Kürzung keine Emissionsberechtigungen mehr ausgegeben werden, dann ist es nur noch möglich, den vorhandenen Bestand aufzubrauchen.
Der Minderungsdruck auf die Anlagenbetreiber wird aber nicht nur durch die steigenden Preise erhöht. Parallel zur Absenkung der Gesamtmenge an Zertifikaten sinken auch die kostenlosen Zuteilungen bis 2034 selbst für die energieintensive Industrie auf null. Parallel zu diesem Rückgang soll der CBAM, also ein Aufschlag auf Importe in die EU, die diese wie in Europa erzeugte Waren verteuern, aufwachsen.
Für die Zuteilungen ab 2026 wird das Benchmark-System fortgeschrieben, es wird also weiter entlang des Bedarfs best verfügbarer Technik eine Zuteilung berechnet und dann weiter gekürzt. Künftig wird die Zuteilung um 20% gekürzt, wenn Vorschläge aus verpflichtenden Energieaudits nicht umgesetzt werden. Die 20% schlechtesten Anlagen müssen zusätzlich Dekarbonisierungspläne erarbeiten und auch diese umsetzen.
Anlagenbetreiber müssen also künftig mit deutlich höheren, wachsenden Ausgaben rechnen. Und: Das Ende der fossilen Verbrennung wird absehbar. Doch was passiert mit dem vielen Geld, das über die Versteigerungen von Berechtigungen eingenommen wird? Ein erheblicher Teil kommt dem Innovationsfonds zugute, fließt also in die Energiewende zurück. Ein weiterer Teil kommt dem Modernisierungsfonds zugute, aus dem Mittel für die Modernisierung ärmerer Mitgliedstaaten fließen sollen. Der Rest verbleibt bei den Mitgliedstaaten, die dieses Geld für Klimaschutz ausgeben müssen (Miriam Vollmer).
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