Kommentar: Fernwärme hat Zukunft!

Egal was bei der Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes am Ende im Detail herauskommen wird: Eines scheint gesichert – die Zukunft gehört zunehmend der Fernwärme. Führte Sie bisher im Energierecht ein eher verschlafenes Dasein, mit einer seit Jahrzehnten unveränderten AVB wurde sie im letzten Jahr mit der FFVAV zunächst Fit gemacht für die Anforderungen des modernen Messwesens und kann nun in Zukunft eine wichtigere Rolle bei der urbanen Wärmeerzeugung einnehmen. Auch der aktuelle Entwurf des GEG räumt der Fernwärme einen wichtigen Platz ein. Beim Einbau oder Aufstellung einer Hausübergabestation zum Anschluss an ein neues Wärmenetz, dessen Baubeginn nach dem 31. Dezember 2023 liegt, muss die im Wärmenetz insgesamt verteilte Wärme zu mindestens 65 Prozent der jährlichen kumulierten Erzeugernutzwärmeabgabe aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme stammen.

Wo der Betreiber einer individuellen Heizungsanlagen in Zukunft zunächst vor der Frage der Auswahl von zukunftsfähiger und in Zukunft noch zulässiger Wärmeerzeugung und den entsprechenden Investitionen steht, ist der Fernwärmekunde zumindest dieses Problems enthoben. Er kann die Decarbonisierung und die damit verbundenen steigenden Anforderungen den Profis überlassen.

Wir erleben auch in unserer Beratungspraxis als energierechtlich spezialisierte Kanzlei, das Bewegung in den Markt kommt und viele spannende Projekte zur Fernwärmeversorgung in den Startlöchern stehen.

(Christian Dümke)

2023-03-31T20:14:03+02:0031. März 2023|Wärme|

Koalitionsverhandlungen: Hat die FDP das geplante Gasheizungsverbot (wirklich)wegverhandelt?

Über 48 Stunden haben die Koalitionspartner über den künftigen Kurs bei Klimaschutz verhandelt und es muss ein zähes Ringen gewesen sein. Im Nachgang versucht jede Partei das Ergebnis dann bestmöglich ihrer Wählerzielgruppe zu verkaufen.

Habeck scheitert mit Heizungstausch-Pflicht für alte Öl- und Gasheizungen“ lautet in diesem Zusammenhang eine Schlagzeile oder „Aufatmen im Heizungskeller„Was Habeck vorhatte, war Wahnsinn!

Grund genug noch einmal genau hinzuschauen, was von den ursprünglichen Plänen aus dem Entwurf des GEG über den wir bereits berichteten im Hinblick auf das heiß diskutierte „Gasheizungsverbot“ nun verändert werden soll.

Ein wesentlicher Punkt, der dazu regelmäßig in den Berichten Presse auftaucht ist die nun angeblich dazu neu vereinbarte „Technologieoffenheit“ nach der auch über 2024 hinaus weiterhin auch Gasheizungen betrieben werden dürfen, wenn hierbei zum Beispiel „Grüner Wasserstoff“ statt Erdgas als Brennstoff zum Einsatz kommt. „Es wird keine Austauschpflicht geben für bestehende Heizungen, sondern lediglich Vorgaben für neu eingebaute Heizungen“, sagte FDP-Chef Lindner dazu.

Aber ist das jetzt wirklich eine inhaltliche Änderung die da den Grünen bei ihren Plänen abgerungen wurde? Schaut man dazu in den Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes, wie er bereits vor den Nachverhandlungen bestand dann kann man feststellen, dass der Entwurf eigentlich bereits technologieoffen war (wir berichteten). Ein Verbot war bereits dort nur vorgesehen für „Heizkessel, die mit festem fossilen oder mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden“. Eine Pflicht zum Einbau konkret von Wärmepumpen als Heizungstechnologie war dort ebenfalls nicht vorgesehen. In § 71 des GEG-Entwurfes steht lediglich:„Heizungsanlagen, die zum Zweck der Inbetriebnahme in einem Gebäude eingebaut oder aufgestellt werden, müssen mindestens 65 Prozent der mit der Anlage bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme nach Maßgabe der Absätze 4 bis 6 sowie der §§ 71b bis 71h erzeugen.“

Der zukünftige Betrieb von Heizungen mit grünem Wasserstoff oder anderen CO2 neutralen Brennstoffen war somit schon nach diesem Gesetzesentwurf zulässig und stellt somit keine inhaltliche Veränderung dar, die von FDP oder SPD den Grünen abgerungen worden wäre. In § 71f des GEG-Entwurfes finden sich bereits konkrete Anforderungen an den Heizungsbetrieb mit Biomasse oder Wasserstoff.

Von einer „Austauschpflicht“ für konventionelle Gasheizungen war dort ebenfalls nicht die Rede. Verboten werden sollte bereits dort nur der Neueinbau fossiler Heizungen.

Unser Fazit:

Beim Thema „Gasheizungsverbot“ scheint es abgesehen von dem Versprechen die Heizungsumstellung großzügiger finanziell fördern zu wollen, keine so großen Veränderungen zu geben, wie gerade vielfach verbreitet wird.

(Christian Dümke)

2023-03-31T16:51:33+02:0031. März 2023|Energiepolitik|

Was ist los mit den Sektorzielen?

Der Koalitionsausschuss hätte mit den Sektorzielen auch den Klimaschutz unter den Bus geworfen, meinen manche, und bisweilen hört es sich so an, als wäre Volker Wissing nun aller Bindungen ledig und könnte ab morgen 24/7 den Motor aufheulen lassen. Doch stimmt das wirklich? Was verbirgt sich eigentlich hinter diesen Sektorzielen? Und was verliert das Klimaschutzgesetz (KSG) durch die Beschlüsse des Koalitionsausschuss?

Zunächst: Die Sektorziele sind ein Kind der Großen Koalition. In dem KSG sind für die Sektoren Energie, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft jährliche Minderungsziele vorgesehen.In Summe sollen alle Sektoren zusammen bis 2030 insgesamt 65% einsparen, bis 2040 dann 88% und bis 2045 soll die Nettonulllinie erreicht werden. Man kann also sehr genau sehen, welcher Sektor on track ist und wer patzt.

Weder die Minderungsziele noch die Sektorziele sollen nun abgeschafft werden. Es soll auch weiterhin jährlich aufgeführt werden, was erreicht worden ist und ob das ausreicht. In welchen Bereichen es Probleme gibt, sieht man also auch weiterhin. Was sich aber ändert: Heute muss das zuständige Ministerium, in dessen Geschäftsbereich die Emissionen nicht plangemäß sinken, nach § 8 Abs. 1 KSG innerhalb von drei Monaten nach Vorlage der Bewertung der Emissionsdaten durch den Expertenrat für Klimafragen ein Sofortprogramm vorlegen, das dann wieder der Expertenrat begutachtet, bevor es dann in die Umsetzung geht. Künftig soll statt dessen jeweils nach zwei Jahren, in denen die Sektoren gemeinsam die Ziele so verfehlt haben, dass die Zielerreichung 2030 unwahrscheinlich wird, ein gemeinsames Programm aufgelegt werden. Hierbei sollen die für die Verfehlung verantwortlichen Ministerien “insbesondere” etwas beitragen, aber eben auch die, die eigentlich auf dem Zielpfad sind.

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Kritiker wenden nun ein, dies würde die Ministerien aus der Verantwortung entlassen, die ihren Job nicht machen. Das ist auf der einen Seite sicherlich wahr, denn heute muss vor allem das Verkehrsministerium liefern, dessen Sektor die Ziele verletzt hat. Nach den angekündigten Änderungen ist die Zielerreichung künftig Aufgabe der ganzen Bundesregierung. Doch bedeutet das wirklich einen Nachteil für den Klimaschutz? Schließlich liefert das Verkehrsministerium nun schon seit Monaten nicht, hat dies offenbar auch nicht vor, aber Konsequenzen hat diese Verweigerung nicht. So super läuft es offenbar nicht mit den nun so gepriesenen Sektorzielen: Der Mechanismus setzt voraus, dass ein Ministerium die Ziele überhaupt realisieren will. Ist es einem Haus egal, dann passiert heute schon gar nichts. Schlechter kann es also nicht werden.

Wird es vielleicht sogar besser? Immerhin soll künftig die Bundesregierung – also alle Ministerien – beschließen, wie man wieder auf die Spur kommt. Das Interesse der anderen Häuser an effizienten Klimaschutzmaßnahmen auch in den schwierigen Sektoren steigt damit natürlich. Und es ist ja auch durchaus nicht klar, wo gerade Emissionsminderungsmaßnahmen am kostengünstigsten sind. Insofern: Im Papier stehen einige schwierige Maßnahmen. Diese gehört aber wohl eher nicht dazu (Miriam Vollmer).

2023-03-30T01:16:39+02:0030. März 2023|Energiepolitik|