Kommentar: Fernwärme hat Zukunft!

Egal was bei der Neufassung des Gebäu­de­en­er­gie­ge­setzes am Ende im Detail heraus­kommen wird: Eines scheint gesichert – die Zukunft gehört zunehmend der Fernwärme. Führte Sie bisher im Energie­recht ein eher verschla­fenes Dasein, mit einer seit Jahrzehnten unver­än­derten AVB wurde sie im letzten Jahr mit der FFVAV zunächst Fit gemacht für die Anfor­de­rungen des modernen Messwesens und kann nun in Zukunft eine wichtigere Rolle bei der urbanen Wärme­er­zeugung einnehmen. Auch der aktuelle Entwurf des GEG räumt der Fernwärme einen wichtigen Platz ein. Beim Einbau oder Aufstellung einer Hausüber­ga­be­station zum Anschluss an ein neues Wärmenetz, dessen Baubeginn nach dem 31. Dezember 2023 liegt, muss die im Wärmenetz insgesamt verteilte Wärme zu mindestens 65 Prozent der jährlichen kumulierten Erzeu­ger­nutz­wär­me­abgabe aus erneu­er­baren Energien oder unver­meid­barer Abwärme stammen.

Wo der Betreiber einer indivi­du­ellen Heizungs­an­lagen in Zukunft zunächst vor der Frage der Auswahl von zukunfts­fä­higer und in Zukunft noch zuläs­siger Wärme­er­zeugung und den entspre­chenden Inves­ti­tionen steht, ist der Fernwär­me­kunde zumindest dieses Problems enthoben. Er kann die Decar­bo­ni­sierung und die damit verbun­denen steigenden Anfor­de­rungen den Profis überlassen.

Wir erleben auch in unserer Beratungs­praxis als energie­rechtlich spezia­li­sierte Kanzlei, das Bewegung in den Markt kommt und viele spannende Projekte zur Fernwär­me­ver­sorgung in den Start­lö­chern stehen.

(Christian Dümke)

2023-03-31T20:14:03+02:0031. März 2023|Wärme|

Koali­ti­ons­ver­hand­lungen: Hat die FDP das geplante Gashei­zungs­verbot (wirklich)wegverhandelt?

Über 48 Stunden haben die Koali­ti­ons­partner über den künftigen Kurs bei Klima­schutz verhandelt und es muss ein zähes Ringen gewesen sein. Im Nachgang versucht jede Partei das Ergebnis dann bestmöglich ihrer Wähler­ziel­gruppe zu verkaufen.

Habeck scheitert mit Heizungs­tausch-Pflicht für alte Öl- und Gashei­zungen“ lautet in diesem Zusam­menhang eine Schlag­zeile oder „Aufatmen im Heizungskeller„Was Habeck vorhatte, war Wahnsinn!

Grund genug noch einmal genau hinzu­schauen, was von den ursprüng­lichen Plänen aus dem Entwurf des GEG über den wir bereits berich­teten im Hinblick auf das heiß disku­tierte „Gashei­zungs­verbot“ nun verändert werden soll.

Ein wesent­licher Punkt, der dazu regel­mäßig in den Berichten Presse auftaucht ist die nun angeblich dazu neu verein­barte „Techno­lo­gie­of­fenheit“ nach der auch über 2024 hinaus weiterhin auch Gashei­zungen betrieben werden dürfen, wenn hierbei zum Beispiel „Grüner Wasser­stoff“ statt Erdgas als Brenn­stoff zum Einsatz kommt. „Es wird keine Austausch­pflicht geben für bestehende Heizungen, sondern lediglich Vorgaben für neu einge­baute Heizungen“, sagte FDP-Chef Lindner dazu.

Aber ist das jetzt wirklich eine inhalt­liche Änderung die da den Grünen bei ihren Plänen abgerungen wurde? Schaut man dazu in den Entwurf des Gebäu­de­en­er­gie­ge­setzes, wie er bereits vor den Nachver­hand­lungen bestand dann kann man feststellen, dass der Entwurf eigentlich bereits techno­lo­gie­offen war (wir berich­teten). Ein Verbot war bereits dort nur vorge­sehen für „Heizkessel, die mit festem fossilen oder mit einem flüssigen oder gasför­migen Brenn­stoff beschickt werden“. Eine Pflicht zum Einbau konkret von Wärme­pumpen als Heizungs­tech­no­logie war dort ebenfalls nicht vorge­sehen. In § 71 des GEG-Entwurfes steht lediglich:„Heizungs­an­lagen, die zum Zweck der Inbetrieb­nahme in einem Gebäude eingebaut oder aufge­stellt werden, müssen mindestens 65 Prozent der mit der Anlage bereit­ge­stellten Wärme mit erneu­er­baren Energien oder unver­meid­barer Abwärme nach Maßgabe der Absätze 4 bis 6 sowie der §§ 71b bis 71h erzeugen.“

Der zukünftige Betrieb von Heizungen mit grünem Wasser­stoff oder anderen CO2 neutralen Brenn­stoffen war somit schon nach diesem Geset­zes­entwurf zulässig und stellt somit keine inhalt­liche Verän­derung dar, die von FDP oder SPD den Grünen abgerungen worden wäre. In § 71f des GEG-Entwurfes finden sich bereits konkrete Anfor­de­rungen an den Heizungs­be­trieb mit Biomasse oder Wasserstoff.

Von einer „Austausch­pflicht“ für konven­tio­nelle Gashei­zungen war dort ebenfalls nicht die Rede. Verboten werden sollte bereits dort nur der Neueinbau fossiler Heizungen.

Unser Fazit:

Beim Thema „Gashei­zungs­verbot“ scheint es abgesehen von dem Versprechen die Heizungs­um­stellung großzü­giger finan­ziell fördern zu wollen, keine so großen Verän­de­rungen zu geben, wie gerade vielfach verbreitet wird.

(Christian Dümke)

2023-03-31T16:51:33+02:0031. März 2023|Energiepolitik|

Was ist los mit den Sektorzielen?

Der Koali­ti­ons­aus­schuss hätte mit den Sektor­zielen auch den Klima­schutz unter den Bus geworfen, meinen manche, und bisweilen hört es sich so an, als wäre Volker Wissing nun aller Bindungen ledig und könnte ab morgen 24/7 den Motor aufheulen lassen. Doch stimmt das wirklich? Was verbirgt sich eigentlich hinter diesen Sektor­zielen? Und was verliert das Klima­schutz­gesetz (KSG) durch die Beschlüsse des Koali­ti­ons­aus­schuss?

Zunächst: Die Sektor­ziele sind ein Kind der Großen Koalition. In dem KSG sind für die Sektoren Energie, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirt­schaft und Abfall­wirt­schaft jährliche Minde­rungs­ziele vorgesehen.In Summe sollen alle Sektoren zusammen bis 2030 insgesamt 65% einsparen, bis 2040 dann 88% und bis 2045 soll die Netto­null­linie erreicht werden. Man kann also sehr genau sehen, welcher Sektor on track ist und wer patzt.

Weder die Minde­rungs­ziele noch die Sektor­ziele sollen nun abgeschafft werden. Es soll auch weiterhin jährlich aufge­führt werden, was erreicht worden ist und ob das ausreicht. In welchen Bereichen es Probleme gibt, sieht man also auch weiterhin. Was sich aber ändert: Heute muss das zuständige Minis­terium, in dessen Geschäfts­be­reich die Emissionen nicht plangemäß sinken, nach § 8 Abs. 1 KSG innerhalb von drei Monaten nach Vorlage der Bewertung der Emissi­ons­daten durch den Exper­tenrat für Klima­fragen ein Sofort­pro­gramm vorlegen, das dann wieder der Exper­tenrat begut­achtet, bevor es dann in die Umsetzung geht. Künftig soll statt dessen jeweils nach zwei Jahren, in denen die Sektoren gemeinsam die Ziele so verfehlt haben, dass die Zieler­rei­chung 2030 unwahr­scheinlich wird, ein gemein­sames Programm aufgelegt werden. Hierbei sollen die für die Verfehlung verant­wort­lichen Minis­terien „insbe­sondere“ etwas beitragen, aber eben auch die, die eigentlich auf dem Zielpfad sind.

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Kritiker wenden nun ein, dies würde die Minis­terien aus der Verant­wortung entlassen, die ihren Job nicht machen. Das ist auf der einen Seite sicherlich wahr, denn heute muss vor allem das Verkehrs­mi­nis­terium liefern, dessen Sektor die Ziele verletzt hat. Nach den angekün­digten Änderungen ist die Zieler­rei­chung künftig Aufgabe der ganzen Bundes­re­gierung. Doch bedeutet das wirklich einen Nachteil für den Klima­schutz? Schließlich liefert das Verkehrs­mi­nis­terium nun schon seit Monaten nicht, hat dies offenbar auch nicht vor, aber Konse­quenzen hat diese Verwei­gerung nicht. So super läuft es offenbar nicht mit den nun so geprie­senen Sektor­zielen: Der Mecha­nismus setzt voraus, dass ein Minis­terium die Ziele überhaupt reali­sieren will. Ist es einem Haus egal, dann passiert heute schon gar nichts. Schlechter kann es also nicht werden.

Wird es vielleicht sogar besser? Immerhin soll künftig die Bundes­re­gierung – also alle Minis­terien – beschließen, wie man wieder auf die Spur kommt. Das Interesse der anderen Häuser an effizi­enten Klima­schutz­maß­nahmen auch in den schwie­rigen Sektoren steigt damit natürlich. Und es ist ja auch durchaus nicht klar, wo gerade Emissi­ons­min­de­rungs­maß­nahmen am kosten­güns­tigsten sind. Insofern: Im Papier stehen einige schwierige Maßnahmen. Diese gehört aber wohl eher nicht dazu (Miriam Vollmer).

2023-03-30T01:16:39+02:0030. März 2023|Energiepolitik|