Kommentar: Fernwärme hat Zukunft!

Egal was bei der Neufassung des Gebäu­de­en­er­gie­ge­setzes am Ende im Detail heraus­kommen wird: Eines scheint gesichert – die Zukunft gehört zunehmend der Fernwärme. Führte Sie bisher im Energie­recht ein eher verschla­fenes Dasein, mit einer seit Jahrzehnten unver­än­derten AVB wurde sie im letzten Jahr mit der FFVAV zunächst Fit gemacht für die Anfor­de­rungen des modernen Messwesens und kann nun in Zukunft eine wichtigere Rolle bei der urbanen Wärme­er­zeugung einnehmen. Auch der aktuelle Entwurf des GEG räumt der Fernwärme einen wichtigen Platz ein. Beim Einbau oder Aufstellung einer Hausüber­ga­be­station zum Anschluss an ein neues Wärmenetz, dessen Baubeginn nach dem 31. Dezember 2023 liegt, muss die im Wärmenetz insgesamt verteilte Wärme zu mindestens 65 Prozent der jährlichen kumulierten Erzeu­ger­nutz­wär­me­abgabe aus erneu­er­baren Energien oder unver­meid­barer Abwärme stammen.

Wo der Betreiber einer indivi­du­ellen Heizungs­an­lagen in Zukunft zunächst vor der Frage der Auswahl von zukunfts­fä­higer und in Zukunft noch zuläs­siger Wärme­er­zeugung und den entspre­chenden Inves­ti­tionen steht, ist der Fernwär­me­kunde zumindest dieses Problems enthoben. Er kann die Decar­bo­ni­sierung und die damit verbun­denen steigenden Anfor­de­rungen den Profis überlassen.

Wir erleben auch in unserer Beratungs­praxis als energie­rechtlich spezia­li­sierte Kanzlei, das Bewegung in den Markt kommt und viele spannende Projekte zur Fernwär­me­ver­sorgung in den Start­lö­chern stehen.

(Christian Dümke)

2023-03-31T20:14:03+02:0031. März 2023|Wärme|

Koali­ti­ons­ver­hand­lungen: Hat die FDP das geplante Gashei­zungs­verbot (wirklich)wegverhandelt?

Über 48 Stunden haben die Koali­ti­ons­partner über den künftigen Kurs bei Klima­schutz verhandelt und es muss ein zähes Ringen gewesen sein. Im Nachgang versucht jede Partei das Ergebnis dann bestmöglich ihrer Wähler­ziel­gruppe zu verkaufen.

Habeck scheitert mit Heizungs­tausch-Pflicht für alte Öl- und Gashei­zungen“ lautet in diesem Zusam­menhang eine Schlag­zeile oder „Aufatmen im Heizungskeller„Was Habeck vorhatte, war Wahnsinn!

Grund genug noch einmal genau hinzu­schauen, was von den ursprüng­lichen Plänen aus dem Entwurf des GEG über den wir bereits berich­teten im Hinblick auf das heiß disku­tierte „Gashei­zungs­verbot“ nun verändert werden soll.

Ein wesent­licher Punkt, der dazu regel­mäßig in den Berichten Presse auftaucht ist die nun angeblich dazu neu verein­barte „Techno­lo­gie­of­fenheit“ nach der auch über 2024 hinaus weiterhin auch Gashei­zungen betrieben werden dürfen, wenn hierbei zum Beispiel „Grüner Wasser­stoff“ statt Erdgas als Brenn­stoff zum Einsatz kommt. „Es wird keine Austausch­pflicht geben für bestehende Heizungen, sondern lediglich Vorgaben für neu einge­baute Heizungen“, sagte FDP-Chef Lindner dazu.

Aber ist das jetzt wirklich eine inhalt­liche Änderung die da den Grünen bei ihren Plänen abgerungen wurde? Schaut man dazu in den Entwurf des Gebäu­de­en­er­gie­ge­setzes, wie er bereits vor den Nachver­hand­lungen bestand dann kann man feststellen, dass der Entwurf eigentlich bereits techno­lo­gie­offen war (wir berich­teten). Ein Verbot war bereits dort nur vorge­sehen für „Heizkessel, die mit festem fossilen oder mit einem flüssigen oder gasför­migen Brenn­stoff beschickt werden“. Eine Pflicht zum Einbau konkret von Wärme­pumpen als Heizungs­tech­no­logie war dort ebenfalls nicht vorge­sehen. In § 71 des GEG-Entwurfes steht lediglich:„Heizungs­an­lagen, die zum Zweck der Inbetrieb­nahme in einem Gebäude eingebaut oder aufge­stellt werden, müssen mindestens 65 Prozent der mit der Anlage bereit­ge­stellten Wärme mit erneu­er­baren Energien oder unver­meid­barer Abwärme nach Maßgabe der Absätze 4 bis 6 sowie der §§ 71b bis 71h erzeugen.“

Der zukünftige Betrieb von Heizungen mit grünem Wasser­stoff oder anderen CO2 neutralen Brenn­stoffen war somit schon nach diesem Geset­zes­entwurf zulässig und stellt somit keine inhalt­liche Verän­derung dar, die von FDP oder SPD den Grünen abgerungen worden wäre. In § 71f des GEG-Entwurfes finden sich bereits konkrete Anfor­de­rungen an den Heizungs­be­trieb mit Biomasse oder Wasserstoff.

Von einer „Austausch­pflicht“ für konven­tio­nelle Gashei­zungen war dort ebenfalls nicht die Rede. Verboten werden sollte bereits dort nur der Neueinbau fossiler Heizungen.

Unser Fazit:

Beim Thema „Gashei­zungs­verbot“ scheint es abgesehen von dem Versprechen die Heizungs­um­stellung großzü­giger finan­ziell fördern zu wollen, keine so großen Verän­de­rungen zu geben, wie gerade vielfach verbreitet wird.

(Christian Dümke)

2023-03-31T16:51:33+02:0031. März 2023|Energiepolitik|