Dezem­ber­hilfe und Eigen­be­trieb: Ein Fragezeichen

Kann das richtig sein? Anders als die Preis­bremsen, die Regelungen für Unter­nehmen enthalten, die selbst im Großhandel Energie beschaffen, fehlt eine solche Regelung bei den Dezem­ber­hilfen. Wer also keinen klassi­schen Gaslie­fer­vertrag hat, hat Pech.

Doch kann das wirklich dazu führen, dass kommunale Einrich­tungen leer ausgehen, wenn sie bei Vorliegen aller anderen Voraus­set­zungen vom ebenfalls kommu­nalen Eigen- oder Regie­be­trieb beliefert werden? Dieselben Liefe­rungen würden schließlich zur Dezem­ber­hilfe berech­tigen, wäre das Stadtwerk eine GmbH. Oder die Kommune würde vom Stadtwerk der Nachbar­ge­meinde beliefert.

Kostenlose Fotos zum Thema Wissen

Eine denkbare Lösung wäre die Entlastung durch den Vorlie­fe­ranten. Schließlich sagt § 1 Abs. 3 S. 3 EWSG ja, dass Liefe­ranten im Sinne dieses Gesetzes Erdgas­lie­fe­ranten sind, und Erdgas­lie­ferant ist auch der Großhändler in jedem Fall. Doch dies kolli­diert nicht nur mit dem Selbst­ver­ständnis der Großhändler, sie liefern eben auch technisch nicht an die Entnah­me­stelle „Rathaus“, sondern in den Bilanz­kreis des Eigen­be­triebs, der bis jetzt stets der Ansicht war, Lieferant zu sein und entspre­chend auch in Hinblick auf Umlagen etc. aufge­treten ist.

Wie die „richtige“ Lösung hier aussieht, mögen eines Tages die Gerichte abschließend entscheiden. Für die Betrof­fenen, die auch auf Nachfrage vom Beauf­tragten der Bundes­re­gierung keine verbind­liche Auskunft erhalten haben, ist diese Unsicherheit eine weitere Baustelle von vielen in diesem schwie­rigen Jahr (Miriam Vollmer)

2023-03-03T17:51:21+01:003. März 2023|Energiepolitik, Gas, Wärme|

Heizung und Auto: (Wann) Kommt das Verbrenner-Aus?

Das Zeitalter der Verbrennung fossiler Rohstoffe neigt sich langsam dem Ende zu, auch wenn es Wider­stände gibt. Laut einem gemein­samer Referen­ten­entwurf des Wirtschafts­mi­nis­te­riums und des Baumi­nis­te­riums soll die sog. „Wärme­wende“ im Gebäu­de­be­reich dadurch voran­ge­trieben werden, dass bereits ab dem Jahr 2024 der Einbau von reinen Öl- und Gashei­zungen untersagt werden soll. Die FDP hat hierzu deutlich gemacht, den Vorschlag nicht mittragen zu wollen – aller­dings findet sich der Plan bereits im Koalti­ons­vertrag der Ampel­re­gierung: „„Wir werden jetzt gesetzlich festschreiben, dass ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu einge­baute Heizung zu 65 Prozent mit Erneu­er­baren Energien betrieben werden soll.“ heißt es dort. Als mittel­fris­tiges Ziel soll der deutsche Gebäu­de­sektor bis 2045 klima­neutral sein.

Auch das Thema Verbren­nungs­motor wird kontrovers und teilweise auch emotional disku­tiert. Soll das aus für den Verbren­nungs­motor bis 2035 bei Neuzu­las­sungen kommen oder möchte man eine Hintertür für die Nutzung synthe­ti­scher Brenn­stoffe (E‑Fuels) offenlassen?

Nach den bishe­rigen Plänen sollen ab 2035 in der EU keine neuen Pkw mit Verbrenner mehr zugelassen werden. Die EU-Länder hatten sich bereits im Oktober 2022 auf einen Kompromiss verständigt. Bundes­ver­kehrs­mi­nister Wissing (FDP) droht aller­dings, dem ab dem Jahr 2035 in der Europäi­schen Union geplanten Verbot von Autos mit Verbren­nungs­motor nicht zuzustimmen. Die Nutzung von E‑Fuels für Autos müsse auch nach 2035 möglich sein. Bei der EU-Kommission zeigt man sich über diesen Alleingang irritiert, denn tatsächlich hatten sich sowohl die Kommission selbst, als auch alle 27 Mitglieds­staaten und das Europäische Parlament auf das Verbrenner-Aus verständigt. Bahnt sich hier ein Macht­kampf an? Denn eigentlich handelt es sich bei der finalen Zustimmung eigentlich nur noch um eine reine Formsache, denn die inhalt­lichen Verhand­lungen haben ja bereits stattgefunden.

Die EU hat nun erst einmal angekündigt, die für Dienstag angesetzte Abstimmung verschieben zu wollen.

Wir sind auf das Ergebnis gespannt.

(Christian Dümke)

2023-03-03T11:27:08+01:003. März 2023|Energiepolitik, Umwelt, Verkehr|