Dezemberhilfe und Eigenbetrieb: Ein Fragezeichen

Kann das richtig sein? Anders als die Preisbremsen, die Regelungen für Unternehmen enthalten, die selbst im Großhandel Energie beschaffen, fehlt eine solche Regelung bei den Dezemberhilfen. Wer also keinen klassischen Gasliefervertrag hat, hat Pech.

Doch kann das wirklich dazu führen, dass kommunale Einrichtungen leer ausgehen, wenn sie bei Vorliegen aller anderen Voraussetzungen vom ebenfalls kommunalen Eigen- oder Regiebetrieb beliefert werden? Dieselben Lieferungen würden schließlich zur Dezemberhilfe berechtigen, wäre das Stadtwerk eine GmbH. Oder die Kommune würde vom Stadtwerk der Nachbargemeinde beliefert.

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Eine denkbare Lösung wäre die Entlastung durch den Vorlieferanten. Schließlich sagt § 1 Abs. 3 S. 3 EWSG ja, dass Lieferanten im Sinne dieses Gesetzes Erdgaslieferanten sind, und Erdgaslieferant ist auch der Großhändler in jedem Fall. Doch dies kollidiert nicht nur mit dem Selbstverständnis der Großhändler, sie liefern eben auch technisch nicht an die Entnahmestelle “Rathaus”, sondern in den Bilanzkreis des Eigenbetriebs, der bis jetzt stets der Ansicht war, Lieferant zu sein und entsprechend auch in Hinblick auf Umlagen etc. aufgetreten ist.

Wie die “richtige” Lösung hier aussieht, mögen eines Tages die Gerichte abschließend entscheiden. Für die Betroffenen, die auch auf Nachfrage vom Beauftragten der Bundesregierung keine verbindliche Auskunft erhalten haben, ist diese Unsicherheit eine weitere Baustelle von vielen in diesem schwierigen Jahr (Miriam Vollmer)

2023-03-03T17:51:21+01:003. März 2023|Energiepolitik, Gas, Wärme|

Heizung und Auto: (Wann) Kommt das Verbrenner-Aus?

Das Zeitalter der Verbrennung fossiler Rohstoffe neigt sich langsam dem Ende zu, auch wenn es Widerstände gibt. Laut einem gemeinsamer Referentenentwurf des Wirtschaftsministeriums und des Bauministeriums soll die sog. „Wärmewende“ im Gebäudebereich dadurch vorangetrieben werden, dass bereits ab dem Jahr 2024 der Einbau von reinen Öl- und Gasheizungen untersagt werden soll. Die FDP hat hierzu deutlich gemacht, den Vorschlag nicht mittragen zu wollen – allerdings findet sich der Plan bereits im Koaltionsvertrag der Ampelregierung: „„Wir werden jetzt gesetzlich festschreiben, dass ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden soll.“ heißt es dort. Als mittelfristiges Ziel soll der deutsche Gebäudesektor bis 2045 klimaneutral sein.

Auch das Thema Verbrennungsmotor wird kontrovers und teilweise auch emotional diskutiert. Soll das aus für den Verbrennungsmotor bis 2035 bei Neuzulassungen kommen oder möchte man eine Hintertür für die Nutzung synthetischer Brennstoffe (E-Fuels) offenlassen?

Nach den bisherigen Plänen sollen ab 2035 in der EU keine neuen Pkw mit Verbrenner mehr zugelassen werden. Die EU-Länder hatten sich bereits im Oktober 2022 auf einen Kompromiss verständigt. Bundesverkehrsminister Wissing (FDP) droht allerdings, dem ab dem Jahr 2035 in der Europäischen Union geplanten Verbot von Autos mit Verbrennungsmotor nicht zuzustimmen. Die Nutzung von E-Fuels für Autos müsse auch nach 2035 möglich sein. Bei der EU-Kommission zeigt man sich über diesen Alleingang irritiert, denn tatsächlich hatten sich sowohl die Kommission selbst, als auch alle 27 Mitgliedsstaaten und das Europäische Parlament auf das Verbrenner-Aus verständigt. Bahnt sich hier ein Machtkampf an? Denn eigentlich handelt es sich bei der finalen Zustimmung eigentlich nur noch um eine reine Formsache, denn die inhaltlichen Verhandlungen haben ja bereits stattgefunden.

Die EU hat nun erst einmal angekündigt, die für Dienstag angesetzte Abstimmung verschieben zu wollen.

Wir sind auf das Ergebnis gespannt.

(Christian Dümke)

2023-03-03T11:27:08+01:003. März 2023|Energiepolitik, Umwelt, Verkehr|