Deutschlandticket

Bis morgen gibt es noch die Chance ein Deutschlandticket zum 1. Mai zu erwerben, also zum Start dieses neuen Stammkundentarifs. Das ist nach vielen Querelen innerhalb der Ampel im Sektor Verkehr grundsätzlich mal ein Lichtblick. Denn bisher mussten sich Menschen, die in mehreren Städten oder Regionen den öffentlichen Verkehr nutzen wollten, sich durch einen kaum zu durchschauenden Tarifdschungel zu kämpfen. Das wird nun einfacher: Für 49 Euro kann im digitalen Abonnement ein Ticket erworben werden, das im Prinzip im gesamten deutschen ÖPNV gelten soll. Das Ticket ist monatlich kündbar.

Laut Gesetzesbegründung heißt es, dass das Deutschlandticket die Attraktivität des Regionalverkehrs zu steigern, einen Anreiz zum Umstieg auf den öffentlichen Nahverkehr zu schaffen, Energie zu sparen – und Bürgerinnen und Bürger finanziell zu entlasten soll. Tatsächlich wird das Deutschlandticket nach einem neuen Entwurf der Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) als Fahrausweis mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt eingestuft. Dies würde bedeuten, dass ab 01.07.2023 die bisher geltenden Fahrgastrechte bei Verspätungen nicht mehr gelten. Dann könnten etwa bei mehr als 20 Minuten Verspätung eines Regionalzugs am Zielbahnhof keine ICs oder ICEs als Ersatz genommen werden können, wie das bisher bei vergleichbaren Angeobten möglich war.

Was die Finanzierung des Deutschlandtickets angeht, soll der Bund für dieses Jahr die Hälfte der Mehrkosten tragen, die den Ländern durch das neue Ticket entstehen. Bis 2025 soll sich der Bund mit 1,5 Milliarden Euro jährlich beteiligen. Der Bundesrat hat Ende März in einer Entschließung gefordert, dass der Bund auch in den kommenden beiden Jahren einen mindestens hälftigen Nachschuss leisten soll, falls die tatsächlichen Kosten des Deutschlandtickets höher ausfallen als angenommen. Auch am Ausbau des ÖPNV-Angebots solle sich der Bund durch Aufstockung der Regionalisierungsmittel beteiligen. Dies würde auch dem Klimaschutz zugute kommen. (Olaf Dilling)

 

 

2023-04-19T20:27:51+02:0019. April 2023|Allgemein, Kommentar, Verkehr|

Neufassung der Emissionshandelsrichtlinie: Was wird aus dem ETS I?

Das Europäische Parlament hat heute, am 18. April 2023, der am 8. Februar 2023 abgestimmten Änderung der Emisionshandelsrichtlinie (EHRL) zugestimmt (hier die verabschiedete Fassung). Nur noch die formelle Bestätigung durch den Rat steht aus. Damit steht nun (so gut wie) fest, dass Anlagenbetreiber sich künftig noch etwas wärmer anziehen müssen als bisher. Die Regeln sind auch strenger, als im ursprünglichen Entwurf vorgesehen (hierzu hier). Markanteste Änderung ist ganz sicher, dass es künftig nun auch europaweit ein zweites Emissionshandelssystem für Treib- und Brennstoffe geben soll (hierzu in den nächsten Tagen mehr), aber auch für die “alten Hasen” des Emissionshandels, also Kraftwerke und Industrieanlagen, ändert sich Einiges:

Zunächst: Es gibt künftig deutlich weniger Zertifikate. Bis 2030 sinken die Emissionen der erfassten Anlagen um 62% gegenüber dem ersten Jahr des Emissionshandels 2005. Das bedeutet nicht nur eine Erhöhung des linearen Faktors, also der jährlichen Verringerung der neu ausgegebenen Emissionsberechtigungen, von 2,2% auf 4,3% p.a. von 2024 bis 2027 und um 4,4% p. a. ab 2028. Sondern auch eine kräftige Abschmelzung der Umlaufzertifikate: 2024 werden 90 Mio. Berechtigungen gelöscht. 2026 verschwinden weitere 27 Mio. Das bedeutet: Zertifikate werden sich von heute etwa 90 EUR voraussichtlich schnell verteuern, es sei denn, durch flankierende Maßnahmen – wie einen früheren Kohleausstieg, ordnungsrechtliche Verbote etc. – wird die Nachfrage deutlich gesenkt. 2040 würden bei Fortschreibung der linearen Kürzung keine Emissionsberechtigungen mehr ausgegeben werden, dann ist es nur noch möglich, den vorhandenen Bestand aufzubrauchen.

Kostenlose Fotos zum Thema Verschmutzung

Der Minderungsdruck auf die Anlagenbetreiber wird aber nicht nur durch die steigenden Preise erhöht. Parallel zur Absenkung der Gesamtmenge an Zertifikaten sinken auch die kostenlosen Zuteilungen bis 2034 selbst für die energieintensive Industrie auf null. Parallel zu diesem Rückgang soll der CBAM, also ein Aufschlag auf Importe in die EU, die diese wie in Europa erzeugte Waren verteuern, aufwachsen.

Für die Zuteilungen ab 2026 wird das Benchmark-System fortgeschrieben, es wird also weiter entlang des Bedarfs best verfügbarer Technik eine Zuteilung berechnet und dann weiter gekürzt. Künftig wird die Zuteilung um 20% gekürzt, wenn Vorschläge aus verpflichtenden Energieaudits nicht umgesetzt werden. Die 20% schlechtesten Anlagen müssen zusätzlich Dekarbonisierungspläne erarbeiten und auch diese umsetzen.

Anlagenbetreiber müssen also künftig mit deutlich höheren, wachsenden Ausgaben rechnen. Und: Das Ende der fossilen Verbrennung wird absehbar. Doch was passiert mit dem vielen Geld, das über die Versteigerungen von Berechtigungen eingenommen wird? Ein erheblicher Teil kommt dem Innovationsfonds zugute, fließt also in die Energiewende zurück. Ein weiterer Teil kommt dem Modernisierungsfonds zugute, aus dem Mittel für die Modernisierung ärmerer Mitgliedstaaten fließen sollen. Der Rest verbleibt bei den Mitgliedstaaten, die dieses Geld für Klimaschutz ausgeben müssen (Miriam Vollmer).

 

2023-04-19T10:11:41+02:0019. April 2023|Emissionshandel|