Der Ausstieg aus dem Gasnetz
Das Klimaschutzgesetz strebt 2045 Klimaneutralität an. Gasheizungen soll es dann nicht mehr geben. Doch was bedeutet das für die dann ja nicht mehr benötigten Gasnetze? Mit dieser Frage beschäftigt sich ein viel diskutiertes Gutachten der AGORA Energiewende, das diese gemeinsam mit BET und Rosin Büdenbender vorgestellt hat. Grundlage dieses Gutachtens sind mehrere Untersuchungen, nach der vom 1:1 Umbau der Gasnetze in Wasserstoffnetze, von der im politischen Raum viel gesprochen wird, keine Rede sein könne. Das Gasnetz wird es nach diesem Gutachten nach 2045 so nicht mehr geben. Wasserstoff und Biomasse werden keine vergleichbare Verteilinfrastruktur mehr benötigen. Was bedeutet das nun für die Netzbetreiber, aber auch ihre Kunden?
Laut Gutachten sinkt der Gasnetzbedarf bis 2045 um über 90%. Bleibt der Ordnungsrahmen wie er ist, so würden die NNE sich versechzehnfachen. 10 Mrd. EUR Investitionen würden wertlos. Für die verbleibenden Kunden wäre das eine Katastrophe: Gleichzeitig steigen die CO2-Preise, eine Gasheizung würde lange vor 2045 unbezahlbar. Zwar träfe die Netzbetreiber eine Grundversorgungspflicht, aber nur, bis die Versorgung unzumutbar würde. Theoretisch trägt heute nach dem Rechtsrahmen der Netzentgeltregulierung der letzte Kunde alle Netzkosten.
Ein ungeordnetes Ende der Gasnetze würde nicht nur aus diesem Grunde in eine wirtschaftliche Falle führen. Denn nach 20 Jahren laufen Gasnetzkonzessionen bekanntlich aus. Wenn absehbar ist, dass der Betrieb nicht mehr wirtschaftlich sein kann, wird sich absehbar kein Bieter mehr einfinden. Gemeinden müssten das Netz selbst in den Sonnenuntergang reiten. Doch wie soll das aussehen?
Vor diesem Hintergrund empfiehlt das Gutachten der AGORA einen ganz neuen Ordnungsrahmen, der den Ausstieg aus den Gasnetzen ordnet. Vorgeschlagen werden finanzielle Anreize für die Stilllegung, die die Netzbetreiber absichern und den Anstieg der NNE durch Halbierung der Netzkosten dämpfen. Der Abschreibungsdauer soll auf 2045 verkürzt werden. Stilllegungen sollen zum Regelfall werden, an dem sich der Netzbetrieb orientiert. Die Regulierungsperioden sollen sich auf maximal drei Jahre verkürzen. Soziale Härten sollen durch Zuschüsse abgemildert werden. Gleichzeitig sollen die Kunden frühzeitig und ehrlich darüber informiert werden, dass das Gasnetz abgewickelt werden wird und auch für sie ein Technologiewechsel ansteht (Miriam Vollmer).