Rückstellung für den Gasnetzrückbau?

Was wird aus dem 500.000 Kilometer langen deutschen Gasnetz? Bis 2045 muss nach aktueller Rechtslage die netzgebundene Erdgasversorgung in Deutschland abgewickelt werden. Es ist absehbar, dass nur ein kleiner Teil des deutschen Gasnetzes dann einer Umnutzung zugeführt werden kann, also etwa für den Transport von Wasserstoff. Greift der Gesetzgeber nicht ein, muss das Gasnetz möglicherweise zurückgebaut werden, also ausgegraben und entsorgt.

Es ist absehbar, dass diese Maßnahmen hohe Kosten auslösen. Dies wirft die Frage nach Rückstellungen auf. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat deswegen im Sommer 2025 darauf hingewiesen (Stellungnahme hier), dass handelsrechtlich Rückstellungen bereits zu bilden sind, wenn eine Außenverpflichtung besteht und mit einer Inanspruchnahme ernsthaft zu rechnen ist. Damit können Rückstellungen handelsrechtlich bereits früher und in größerem Umfang erforderlich sein, als die Bundesnetzagentur regulatorisch anerkennen will. Diese sieht nämlich im Entwurf RAMEN Gas eine regulatorische Anerkennung der Rückstellungen nur vor, wenn besondere Umstände und konkrete Hinweise darauf vorliegen, dass die Grundstückseigentümer den Rückbau verlangen.

Damit könnte eine Situation entstehen, in der handelsrechtlich Rückstellungen gebildet werden müssen, die aber im Zuge der Netzentgeltberechnung für den Gastransport nicht berücksichtigt werden. Die Gasnetzbetreiber hätten also ein dickes Finanzierungsproblem. In Zeiten ohnehin programmiert sinkender Umsätze könnte dies die Transformation der Wärmewirtschaft weiter belasten.

Für die Unternehmen bedeutet das damit eine Unsicherheit, die eigentlich nur der Gesetzgeber beenden kann. Er muss entweder klar regeln, dass ein Rückbau nur in absoluten Ausnahmefällen infrage kommt. Oder zumindest für einen Gleichlauf handelsrechtlicher und regulatorischer Rückstellungsverpflichtungen sorgen.

2025-10-10T18:27:02+02:0010. Oktober 2025|Gas|

Der Ausstieg aus dem Gasnetz

Das Klimaschutzgesetz strebt 2045 Klimaneutralität an. Gasheizungen soll es dann nicht mehr geben. Doch was bedeutet das für die dann ja nicht mehr benötigten Gasnetze? Mit dieser Frage beschäftigt sich ein viel diskutiertes Gutachten der AGORA Energiewende, das diese gemeinsam mit BET und Rosin Büdenbender vorgestellt hat. Grundlage dieses Gutachtens sind mehrere Untersuchungen, nach der vom 1:1 Umbau der Gasnetze in Wasserstoffnetze, von der im politischen Raum viel gesprochen wird, keine Rede sein könne. Das Gasnetz wird es nach diesem Gutachten nach 2045 so nicht mehr geben. Wasserstoff und Biomasse werden keine vergleichbare Verteilinfrastruktur mehr benötigen. Was bedeutet das nun für die Netzbetreiber, aber auch ihre Kunden?

Laut Gutachten sinkt der Gasnetzbedarf bis 2045 um über 90%. Bleibt der Ordnungsrahmen wie er ist, so würden die NNE sich versechzehnfachen. 10 Mrd. EUR Investitionen würden wertlos. Für die verbleibenden Kunden wäre das eine Katastrophe: Gleichzeitig steigen die CO2-Preise, eine Gasheizung würde lange vor 2045 unbezahlbar. Zwar träfe die Netzbetreiber eine Grundversorgungspflicht, aber nur, bis die Versorgung unzumutbar würde. Theoretisch trägt heute nach dem Rechtsrahmen der Netzentgeltregulierung der letzte Kunde alle Netzkosten.

Ozean, Meer, Wellen, Sonnenaufgang, Dämmerung, Seestück

Ein ungeordnetes Ende der Gasnetze würde nicht nur aus diesem Grunde in eine wirtschaftliche Falle führen. Denn nach 20 Jahren laufen Gasnetzkonzessionen bekanntlich aus. Wenn absehbar ist, dass der Betrieb nicht mehr wirtschaftlich sein kann, wird sich absehbar kein Bieter mehr einfinden. Gemeinden müssten das Netz selbst in den Sonnenuntergang reiten. Doch wie soll das aussehen?

Vor diesem Hintergrund empfiehlt das Gutachten der AGORA einen ganz neuen Ordnungsrahmen, der den Ausstieg aus den Gasnetzen ordnet.  Vorgeschlagen werden finanzielle Anreize für die Stilllegung, die die Netzbetreiber absichern und den Anstieg der NNE durch Halbierung der Netzkosten dämpfen. Der Abschreibungsdauer soll auf 2045 verkürzt werden. Stilllegungen sollen zum Regelfall werden, an dem sich der Netzbetrieb orientiert. Die Regulierungsperioden sollen sich auf maximal drei Jahre verkürzen. Soziale Härten sollen durch Zuschüsse abgemildert werden. Gleichzeitig sollen die Kunden frühzeitig und ehrlich darüber informiert werden, dass das Gasnetz abgewickelt werden wird und auch für sie ein Technologiewechsel ansteht (Miriam Vollmer).

 

 

2023-04-21T17:28:10+02:0021. April 2023|Energiepolitik, Gas|