Rekordeinnahmen im Emissionshandel

Jeder denkt beim Emissionshandel ans Klima – aber dass er mehr als doppelt so viele Einnahmen in die Staatskasse spült wie die Erbschafts- und Schenkungsteuer, ist wenig bekannt. Im Jahr 2025 erzielte Deutschland nun Rekordeinnahmen von etwa 21,4 Milliarden € aus dem europäischen und dem nationalen Emissionshandel, rund 3 Mrd. € mehr als im Vorjahr (18,5 Mrd. €).

Was passiert nun mit diesem Geld? Die Erlöse aus dem Emissionshandel fließen vollständig in den Klima- und Transformationsfonds (KTF), ein staatliches Sondervermögen, das gezielt Investitionen in den Klimaschutz und die Energie- und Wirtschafts­transformation finanziert. Der KTF dient dazu, Projekte wie energetische Gebäudesanierungen, den Ausbau erneuerbarer Energien, Energieeffizienz-Programme und die Dekarbonisierung der Industrie zu fördern und gleichzeitig soziale Ausgleichsmaßnahmen zu unterstützen. Damit werden fossile Energieträger nicht nur teurer, um sie im Verhältnis zu Erneuerbaren unattraktiver zu machen, sie finanzieren gleichzeitig den Umstieg.

Derzeit wachsen die Eröse: Für 2024 lag das ETS-Erlösniveau noch bei rund 18,5 Mrd. €. Wie es weitergeht ist gerade angesichts der vielen offenen Fragen rund um den ETS II unklar, aber klar ist jedenfalls: Der Emissionshandel ist nicht nur wegen der Steuerungswirkung der Zertifikate relevant (Miriam Vollmer)

2026-01-17T00:16:17+01:0017. Januar 2026|Emissionshandel|

Wie weiter mit dem ETS II?

Jetzt rächt sich, dass es vielen Mitgliedstaaten in den vergangenen Jahren nicht gelungen ist, die Emissionen in den Sektoren Gebäude und Verkehr wirksam zu reduzieren. Ob aus Überzeugung oder aus Angst, die durch die Gaspreiskrise ohnehin gebeutelten Verbraucher zusätzlich mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen dazu zu zwingen, sich vom Verbrenner sowie von Gas- oder Ölheizungen zu verabschieden: Fakt ist jedenfalls, dass die Emissionen längst nicht dort sind, wo sie plangemäß hätten sein sollen.

Für den Start des ETS 2 im Jahr 2027 ist das ein erhebliches Problem, denn die Gesamtmenge der Zertifikate ist gedeckelt. Es droht somit ein Preissprung in Dimensionen, von denen viele Regierungen in der EU glauben, sie seien den Verbrauchern politisch nicht zu vermitteln oder für viele schlicht nicht zu bezahlen.

Entsprechend haben bislang nicht alle Regierungen in der EU die Emissionshandelsrichtlinie umgesetzt. Für ein europaweites System ist das natürlich kein kleines Problem. Daher ist es wenig überraschend, dass sich der EU-Ministerrat in dieser Woche mit der Frage befasst hat, wie nun weiter verfahren werden soll. Manche Mitgliedstaaten hatten auf eine Verschiebung gehofft, andere auf eine feste Preisbremse, wie sie in Deutschland im nationalen Emissionshandel ab 2026 gelten soll.

Das Ergebnis ist zunächst überschaubar: Der Ball liegt nun bei der Kommission. Es zeichnet sich allerdings ab, dass es wohl nicht zu einer Verschiebung kommen wird, was anlass- und kompensationslos angesichts der völkerrechtlichen und unionsrechtlichen Verpflichtungen der EU auch schwierig wäre. Der Fall ist zwar in der Emissionshandelsrichtlinie vorgesehen, aber nur unter engen Voraussetzungen. Allerdings soll mehr Geld für Anpassungsmaßnahmen bereitgestellt werden, also für Mittel, die den EU-Bürgerinnen und -Bürgern den Umstieg auf fossilfreie Technologien erleichtern sollen. Denkbar sind verschiedene Maßnahmen, etwa direkte Zuschüsse für den Kauf von E-Autos, Förderprogramme wie die BEG oder die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze BEW zur Umrüstung im Gebäudebereich oder Hilfen beim Aufbau der Ladeinfrastruktur.

Diskutiert wird außerdem, den Marktstabilitätsmechanismus zu stärken. Dies ist in der Tat sinnvoll. Hinter diesem Begriff verbirgt sich eine Art Reserve an Zertifikaten, die von der Europäischen Kommission verwaltet wird. Steigen die Preise für Zertifikate zu stark, kann die Kommission zusätzliche Zertifikate auf den Markt bringen, ähnlich einer Zentralbankintervention. Bereits von Anfang an war jedoch kritisiert worden, dass die Ausstattung der Marktstabilitätsreserve keinesfalls ausreiche, um die von der Kommission seit 2021 genannte politische (aber rechtlich unverbindliche) Zielgröße von etwa 45 € pro Tonne CO₂ zu gewährleisten. Im Raum stehen vielmehr Preise zwischen 80 und 200 €.

Ebenfalls diskutiert wird das sogenannte Frontloading, also eine zeitliche Vorverlagerung der Ausgabe von Zertifikaten, sodass 2027 zunächst mehr Zertifikate auf dem Markt wären, die später wieder eingespart werden müssten. Kritiker fürchten hier lediglich eine Verschiebung des Preisschocks, während Optimisten auf die Fortschritte im Bereich der Elektromobilität verweisen: Sinkende Anschaffungspreise ermöglichen immer mehr Menschen den Umstieg auf Elektrofahrzeuge. Zudem dauert es insbesondere im trägen Gebäudesektor einige Jahre, bis der Ausbau von Fernwärmenetzen und die geplanten Umrüstungen im Gebäudebestand tatsächlich greifen. Es kann also gut sein, dass die Emissionen ab Anfang der Dreißiger Jahre wirklich so schnell sinken, wie erforderlich wäre. Ob dies allein der Emissionshandel bewerkstelligen kann, dürfte aber zweifelhaft sein. Möglicherweise kommen die Mitgliedstaaten um mehr von den ungeliebten ordnungsrechtlichen Mitteln – wie dem GEG – am Ende doch nicht herum (Miriam Vollmer).

Sie interessieren sich für den Übergang vom BEHG zum ETS II? Dann kommen Sie zu unserer Online-Schulung am 5. November 2025 gemeinsam mit der BEHG 2020 GmbH.

2025-10-24T21:48:28+02:0024. Oktober 2025|Allgemein|

Tohuwabohu im BEHG

Auch das noch: In wenigen Tagen, am 31.07.2025, muss der Emissionsbericht für die Inverkehrbringer von Brenn- und Treibstoffen bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) eingereicht werden. Diesmal erfüllen die Verantwortlichen mit diesem Bericht nicht nur ihre Berichtspflichten nach dem Brennstoff-Emissionshandelsgesetz (BEHG), sondern aus dem ausgefüllte Formular werden die Daten zur Erfüllung der Berichtspflicht für den ab 2027 kommenden E-ETS 2 berechnet.

Die Behörde verwendet für dieses Verfahren Formulare, das hauseigene Formular-Management-System FMS, die zwingend zu verwenden sind. Zulässig ist nur die elektronische Kommunikation, man kann nicht notfalls doch einen Stapel Papier zur Post geben. So weit, so an sich gut.

Gegenwärtig geht bei der Behörde aber über Stunden nichts. Manchmal bricht ein Upload einfach ab. Bisweilen friert das FMS ein. Das an sich interaktive Formular funktioniert nicht richtig, manchmal verschwinden Eintragungen oder lösen kein an sich vorgesehenes Menü aus. Nachdem das FMS deutlich verspätet bereitgestellt wurde, stehen nun viele Verantwortliche vor sozusagen programmierten Problemen bei der zutreffenden und pünktlichen Berichterstattung. Da erhebliche Strafen und Bußen für verspätete oder falsche Berichte vorgesehen sind, sind viele Verantwortliche nicht nur verärgert, sondern auch besorgt, zumal die Behörde über Tage nicht auf Anfragen reagiert hat, wie sie mit Verspätungen umgehen wird.

Nun immerhin kam heute die Information, dass die Behörde Verspätungen wegen der verzögerten Bereitstellung und der Performanceproblemen nicht ahnden will. Der Emissionsbericht sollte aber bis zum 05.09.2025 eingehen. Und auch wenn die Behörde bei den eigenen Problemen mit der Zeitleiste, die das Gesetz vorsieht, arge Probleme hat: Wer seinerseits nicht bis zum 30.09.2025 die Zertifikate bereitstellt, muss – Probleme hin oder her – mit einer Zahlungspflicht rechnen. Nachsicht mit den oft ebenso überforderten Normadressaten? Fehlanzeige. (Miriam Vollmer).

2025-07-26T09:25:36+02:0026. Juli 2025|Emissionshandel|