Wie weiter mit dem ETS II?

Der Umwelt­aus­schuss des EP, ENVI, hat sich in seiner Sitzung vom 17. Mai 2022 auch mit dem ETS II, der Ausweitung des europäi­schen Emissi­ons­handels auf die Sektoren Gebäude und Verkehr beschäftigt (hier die PM). Hier hatte die Europäische Kommission in ihrem Richt­li­ni­en­entwurf vom 14. Juli 2022 vorge­schlagen, wie im deutschen natio­nalen Emissi­ons­handel nach dem Brenn­stoff-Emissi­ons­handel (BEHG) das Inver­kehr­bringen von fossilen Brenn- und Treib­stoffen mit einer Abgabe­pflicht von handel­baren Zerti­fi­katen zu belegen.

Indes stellte sich heraus, dass diese Ausweitung der CO2-Bepreisung nicht konsens­fähig ist. Der Beschluss des ENVI bildet damit nun eine Kompromiss ab: Der ETS II wird einge­führt. Er gilt aber zunächst nur für gewerb­liche Gebäude (also keine Wohnge­bäude) und gewerb­lichen Verkehr. Und auch hierbei sollen die Bäume (vorerst) nicht in den Himmel wachsen, denn zunächst soll ein Höchst­preis von 50 EUR gelten.

Die Kommission soll zunächst ermitteln, ob die sozialen Voraus­set­zungen für einen CO2-Preis bestehen. Nur, wenn dies bejaht werden kann, kann der ETS II für private Haushalte ab 2029 einge­führt werden. Voraus­setzung hierfür soll eine Entschä­digung von Haushalten aus dem Klima- und Sozial­fonds seit mindestens drei Jahren sein, die Energie­preise müssen unter den Durch­schnitts­preisen für März 2022 liegen und die Weitergabe von Kosten durch die Energie­ver­sorger soll auf maximal 50% gedeckelt werden. Dies soll sanktio­niert werden. Wie dies genau aussehen soll, ist noch unklar.

Kostenlose Fotos zum Thema Treibstoff

Was bedeutet das nun für Deutschland? Deutschland hat bekanntlich schon einen natio­nalen CO2-Preis. Da niemand der Bundes­re­publik verbietet, weiter zu gehen als die EU, kann die nationale Regelung fortge­führt werden, ohne dass Privat­per­sonen sich auf das Scheitern einer entspre­chenden EU-Regelung berufen könnten (Miriam Vollmer).

2022-05-20T18:53:47+02:0020. Mai 2022|Emissionshandel, Energiepolitik|

Was wenn der ETS 2 scheitert?

Keine guten Neuig­keiten für den Klima­schutz aus Brüssel: Einiges spricht dafür, dass der ETS II, der europäische Emissi­ons­handel für Gebäude und Verkehr, entweder gar nicht kommt oder stark aufge­weicht wird. Denn die Positionen liegen weit ausein­ander: Während die EVP, zu der die deutsche CDU gehört, dämpft, verfolgen Grüne und Sozial­de­mo­kratie einen strikten Minde­rungspfad und eine bessere Ausstattung des Klima­so­zi­al­fonds, aus dem Ausgleichs­maß­nahmen für steigende Preise finan­ziert werden sollen.

Atomium, Brüssel, Reisen, Wahrzeichen, Gebäude

Doch wie geht es in Deutschland weiter, wenn der ETS 2 nun nicht kommt? Deutschland hätte die Möglichkeit, in diesem Falle entweder über eigene Maßnahmen, wie sie Ariadne vorge­schlagen hat, selbst zu mindern. Doch wenn die Bundes­re­gierung mit den kriegs­be­dingten Unsicher­heiten vor der Brust sich nicht auf solche neue Maßnahmen verstän­digen kann, stellen sich (und uns) zumindest einzelne Unter­nehmen die Frage, ob das deutsche Brenn­stoff-Emissi­ons­han­dels­gesetz (BEHG) dann weitergilt oder mit der EU-Lösung als gescheitert unwirksam wird.

Die Antwort auf diese Frage ergibt sich aus dem BEHG selbst: Es enthält keine ausdrück­liche Begrenzung. § 4 Abs. 1 des BEHG setzt aber auf Handel­s­pe­rioden und Minde­rungs­ver­pflich­tungen nach der EU-Klima­schutz­ver­ordnung auf. Eine Regelung für den Fall, dass es keine solche Handel­s­pe­riode oder Minde­rungs­ver­pflichtung gibt, weist das BEHG nicht auf.

Der ETS 2 soll nun ebenfalls der Reali­sierung der Ziele der EU-KLima­schutz­ver­ordnung dienen. Diese ist für ihre Geltung aber nicht auf den ETS 2 angewiesen. Das bedeutet: Wenn der ETS 2 nun doch noch scheitert, gilt das BEHG weiter fort. Nur dann, wenn die EU-Minde­rungs­ziele nicht mehr gelten, würde es seinem Regelungs­gefüge nach außer Kraft gesetzt oder – wahrschein­licher – grund­legend refor­miert und autonom fortge­führt (Miriam Vollmer).

 

2022-05-04T00:36:49+02:004. Mai 2022|Emissionshandel, Energiepolitik|

Wie weiter mit dem BEHG – Ariadne Papier vom 16.02.22

Seit 2021 existiert der CO2-Preis für Gebäude und Verkehr nach dem Brenn­stoff-Emissi­ons­han­dels­gesetz (BEHG) auf bisher rein natio­naler Ebene. Im Rahmen des Fit for 55-Pakets vom 14. Juli 2021 hat die Europäische Kommission ihren Plan vorge­stellt, den Emissi­ons­handel als ETS II für Brenn- und Treib­stoffe künftig auf ganz Europa auszu­dehnen. Doch noch ist unklar, ob und wann dies der Fall sein wird (hierzu hier). Einige Mitglied­staaten sehen die Pläne ausge­sprochen skeptisch. Im Rahmen des Ariadne-Projekts von 25 Insti­tu­tionen rund um die Energie­wende liegt nun ein aktuelles Papier mit Vorschlägen auf den Tisch, die sowohl die Möglichkeit abdecken, dass der EU-ETS II auf EU-Ebene kommt, aber auch die, dass die Pläne scheitern. In beiden Fällen schlagen die Autoren Folgendes vor:

# Bisher sieht das BEHG erst für 2026 eine Verstei­gerung der Zerti­fikate mit Höchst­preisen vor. 2027 soll dann frei versteigert werden. Die Festpreis­phase aber ist nicht nur rechtlich umstritten, sie kann auch dazu führen, dass in Deutschland gar nicht so viel einge­spart wird, wie eigentlich vorge­sehen. Deswegen wird nun vorge­schlagen, schon 2023 innerhalb eines Preis­kor­ridors zu versteigern, den eine Preis­kom­mission festlegen soll.

# Ein weiterer Punkt erscheint logisch: Die Autoren schlagen vor, die im BEHG vorge­se­henen Emissi­ons­mengen an das nach Erlass des BEHG geänderte Klima­schutz­gesetz (KSG) und das von der KOM vorge­schlagene deutsche Einsparziel auf EU-Ebene von 50% anzupassen.

# Ehrgeizige Ziele sollen nicht zu sozialen Härten führen. Deswegen wird vorge­schlagen, schon zu 2023 die Voraus­set­zungen des geplantes Klima­geldes zu schaffen, also einer Rückerstattung pro Kopf, die einko­mens­schwache Haushalte besonders entlastet.

# Als vierte Maßnahme wird ein CO2-Mindest­preis spätestens 2025 vorge­schlagen. Dieser soll verhindern, dass der EU ETS II zwar kommt, aber auf so niedrigem Niveau, dass für Deutschland die Preise erst einmal sinken statt zu steigen.

Co2, Abgase, Verkehrszeichen, Auto, Klima, Klimawandel

Insgesamt bietet das Papier damit auf den ersten Blick wenig ganz Überra­schendes. Dass mehr gespart werden muss, liegt auf der Hand. Ebenso, dass damit höhere Preise verbunden sein müssen, damit der Anreiz­me­cha­nismus fuktio­niert. Eine wichtige Botschaft strahlt das Papier aber in jedem Falle aus: Auch wenn keine EU-Lösung kommen sollte, lässt Deutschland nicht locker (Miriam Vollmer).

2022-02-17T21:37:37+01:0017. Februar 2022|Emissionshandel, Energiepolitik|