Derzeit ist der nationale Emissi­ons­handel für Gebäude und Verkehr ja eher so eine Art Attrappe: Es werden bekanntlich keine Markt­preise gebildet, statt dessen hat der Gesetz­geber Festpreise festgelegt. Anders als in einem echten Markt sind die Zerti­fikate auch nicht begrenzt.

Das soll sich aber künftig ändern. 2026 soll erstmals innerhalb eines Preis­kor­ridors versteigert werden, 2027 soll es dann einen richtigen Markt geben, § 10 Abs. 1 und 2 BEHG.

Aber halt stop: War da nicht was? Ist nicht ab 2027 für genau diese  Sektoren Gebäude und Verkehr ein ETS II geplant? In dem ab 2027 die Zerti­fikate europaweit vermarktet werden sollen, und zwar ohne echte Obergrenze, sondern statt dessen mit ein paar spärlichen Steue­rungs­mög­lich­keiten durch die Kommission? Welchen Sinn ergibt es dann, 2026 einen rein deutschen Markt zu instal­lieren, aus dem dann praktisch alle Teilnehmer im Folgejahr wieder ausscheiden? Da lohnt sich ja nicht mal die IT? Ist es angesichts dessen nicht sinnvoll, den § 10 Abs. 1 und 2 BEHG dahin­gehend abzuändern, dass das Festpreis­ver­fahren fortge­schrieben wird, um dann direkt in das EU-System zu münden? Das hat doch bestimmt die Bundes­re­gierung in ihrem Gesetz­ge­bungs­vor­schlag genau so bedacht?

Ups. Nein. Hat sie nicht. Tja. Da sollte man wohl mal noch einmal überlegen, wie man mit dem Jahr 2026 umgeht. Und zwar einiger­maßen zügig, wenn möglich (Miriam Vollmer).