Kürzung der Netzanschlusskapazität: Repartierung in Berlin
Es wird eng in den Netzen. Das ist auch nicht weiter erstaunlich, denn wenn künftig ein deutlich größerer Teil des primären Energieverbrauchs der Bundesrepublik als heute in Form von Strom den Verbraucher erreicht, weil viele Anwendungen, die heute mit Gas oder Mineralölprodukten betrieben werden, elektrifiziert werden, wird selbst bei Ausbau der Stromnetze, dem Aufbau einer Speicherlandschaft und der Nutzung von Flexibilitätsmechanismen zumindest vorübergehend die Luft dünn. Dies betrifft auch die Hauptstadt: Die Netzanschlussbegehren übersteigen die Kapazität. Die Stadt platzt also auch elektrisch aus allen Nähten.
Wenn die Kapazität nicht ausreicht, um alle Anschlussanträge zu bedienen, darf der Netzbetreiber den Netzanschluss verweigern, vgl. § 17 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Doch wem wird nun der Anschluss ans begehrte Netz verweigert? Darauf gibt das Gesetz selbst keine eindeutige Antwort. Klar ist nur: Der Netzbetreiber ist ein natürlicher Monopolist und unterliegt dem Diskriminierungsverbot.
Stromnetz Berlin GmbH hat sich nun dazu entschlossen, bei Netzanschlusskapazitäten größer als 3,5 MVA, also in der Mittel- und Hochspannung, die verfügbare Kapazität einmal jährlich anteilig zu verteilen. Die verfügbare Kapazität soll dafür im ersten Schritt ermittelt und bis zum 14. April veröffentlicht werden. Bis zum 30. Juni können Anschlussanfragen eingereicht werden; diese werden im Folgemonat geprüft, sodass zum nächsten 31. Januar ein verbindliches Angebot folgen soll. Es kann also sein, dass weit fortgeschrittene Projekte eine empfindliche Verzögerung erfahren, weil über mehrere Jahr immer wieder nur ein Teil der angefragten Kapazität bereitgestellt werden kann.
Schwierig ist das insbesondere für diejenigen, die im laufenden Jahr mit Netzanschlussbegehren an Stromnetz Berlin herangetreten sind. Die Projekte sind zu einem guten Teil weit fortgeschritten. Hier einen guten Übergang zu schaffen, ist anspruchsvoll. So nachvollziehbar das Verfahren an sich ist, wartet diese Gruppe von Anschlusspetenten aber teilweise 18 Monate und länger auf Sicherheit darüber, welche Kapazität ihnen für ihr Projekt zur Verfügung steht. Man kann darüber streiten, ob ein solches Verfahren die berechtigten Ansprüche der Anschlussantragsteller an die energiewirtschaftlichen Verfahren noch effizient genug erfüllt (Miriam Vollmer).