Es wird eng in den Netzen. Das ist auch nicht weiter erstaunlich, denn wenn künftig ein deutlich größerer Teil des primären Energie­ver­brauchs der Bundes­re­publik als heute in Form von Strom den Verbraucher erreicht, weil viele Anwen­dungen, die heute mit Gas oder Mineral­öl­pro­dukten betrieben werden, elektri­fi­ziert werden, wird selbst bei Ausbau der Strom­netze, dem Aufbau einer Speicher­land­schaft und der Nutzung von Flexi­bi­li­täts­me­cha­nismen zumindest vorüber­gehend die Luft dünn. Dies betrifft auch die Haupt­stadt: Die Netzan­schluss­be­gehren übersteigen die Kapazität. Die Stadt platzt also auch elektrisch aus allen Nähten.

Wenn die Kapazität nicht ausreicht, um alle Anschluss­an­träge zu bedienen, darf der Netzbe­treiber den Netzan­schluss verweigern, vgl. § 17 Abs. 2 Energie­wirt­schafts­gesetz (EnWG). Doch wem wird nun der Anschluss ans begehrte Netz verweigert? Darauf gibt das Gesetz selbst keine eindeutige Antwort. Klar ist nur: Der Netzbe­treiber ist ein natür­licher Monopolist und unter­liegt dem Diskriminierungsverbot.

Stromnetz Berlin GmbH hat sich nun dazu entschlossen, bei Netzan­schluss­ka­pa­zi­täten größer als 3,5 MVA, also in der Mittel- und Hochspannung, die verfügbare Kapazität einmal jährlich anteilig zu verteilen. Die verfügbare Kapazität soll dafür im ersten Schritt ermittelt und bis zum 14. April veröf­fent­licht werden. Bis zum 30. Juni können Anschluss­an­fragen einge­reicht werden; diese werden im Folge­monat geprüft, sodass zum nächsten 31. Januar ein verbind­liches Angebot folgen soll. Es kann also sein, dass weit fortge­schrittene Projekte eine empfind­liche Verzö­gerung erfahren, weil über mehrere Jahr immer wieder nur ein Teil der angefragten Kapazität bereit­ge­stellt werden kann.

 

Schwierig ist das insbe­sondere für dieje­nigen, die im laufenden Jahr mit Netzan­schluss­be­gehren an Stromnetz Berlin heran­ge­treten sind. Die Projekte sind zu einem guten Teil weit fortge­schritten. Hier einen guten Übergang zu schaffen, ist anspruchsvoll. So nachvoll­ziehbar das Verfahren an sich ist, wartet diese Gruppe von Anschluss­pe­tenten aber teilweise 18 Monate und länger auf Sicherheit darüber, welche Kapazität ihnen für ihr Projekt zur Verfügung steht. Man kann darüber streiten, ob ein solches Verfahren die berech­tigten Ansprüche der Anschluss­an­trag­steller an die energie­wirt­schaft­lichen Verfahren noch effizient genug erfüllt (Miriam Vollmer).