Die 200 Millionen Tonnen Lücke: Das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung

Die Vorgeschichte ist bekannt: Die Sektoren Gebäude und vor allem Verkehr haben ihre Sektorenziele nach dem Klimaschutzgesetz (KSG) verfehlt. In der Konsequenz hat die Bundesregierung beschlossen, diese sektorenbezogenen Ziele abzuschaffen (hier der Referentenentwurf). Der Vorteil: Wird in einem Bereich mehr gemindert, kann ein anderer ein bisschen mehr Großzügigkeit walten lassen. In der Realität allerdings spricht nichts dafür, dass irgendwo so viel gespart wird, dass vor allem der Verkehrssektor künftig weniger mindern muss als bisher geplant. Auch bei der Notwendigkeit, bei Verfehlungen politisch aktiv zu werden, will die Bundesregierung die Zügel lockern: Anders als bisher geplant, soll nur noch nach Verfehlungen in zwei aufeinanderfolgenden Jahren ein neues Maßnahmenpaket beschlossen werden. Aktuell muss nach Zielverfehlungen das bestehende Klimaschutzprogramm direkt aktualisiert werden.

Gleichzeitig hat die Bundesregierung ein Klimaschutzprogramm vorgelegt. Wie der Expertenrat für Klimafragen berechnet hat, verringert das Programm die Diskrepanz zum Klimaziel zwar ganz erheblich von mehr als 1.100 Mio. t CO2 auf rund 200 Mio. t CO2. Doch 200 Mio. t zu viel sind nun gerade nicht die Erfüllung der im KSG vorgesehenen Ziele. So ist wohl auch das Ziel nettonull 2045 nicht erreichbar.

Erste Umweltverbände wollen nun klagen. Doch ist eine Klage wirklich aussichtsreich? Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist kein Reservegesetzgeber, es könnte also zwar feststellen, dass die Änderung des KSG verfassungswidrig ist. Dann müsste der Gesetzgeber noch einmal aktiv werden. Aber dass der Bund vor Gericht zu ganz bestimmten konkreten Maßnahmen verpflichtet wird, ist nicht abzusehen. Das BVerfG hat ja im letzten Winter schon die Verfassungsbeschwerde auf Erlass eines Tempolimits nicht angenommen (BVerfG, Beschl. v. 15.12.2022, 1 BvR 2146/22). Kläger müssten also damit rechnen, selbst im besten Fall mit einer Entscheidung nach Hause zu kommen, die es immer noch dem Gesetzgeber überlässt, ob und was er nun tut, um die Lücke zu schließen.

Doch bedeutet das, dass Klimaschutz nun einfach leer läuft, weil die Ampel sich nicht einigen kann? Für die laufende Legislaturperiode mag das sogar so sein. Doch ab 2027 sieht die Emissionshandelsrichtlinie (EHRL) eine Begrenzung der Emissionen auch in den Sektoren Gebäude und Verkehr vor. Dann kann nur noch emittiert werden, was auch budgetiert ist. Was heute also nicht eingespart wird, kommt morgen als Preiserhöhung für die t CO2 zu den Sektoren zurück, die sich heute so schwer tun, die Emissionen zu mindern. Aber klar ist auch: Die heutige Bundesregierung ist dann wohl nicht mehr im Amt, was die Motivation zu Einsparungen aktuell sicher nicht befördert (Miriam Vollmer)

 

2023-10-06T23:51:36+02:006. Oktober 2023|Emissionshandel, Energiepolitik|

Jetzt ist er da! Der EU ETS II ab 2027

Letzte Woche das Europäische Parlament, heute die abschließende Abstimmung im Rat (Pressemitteilung): Die Verschärfung der Emissionshandelsrichtlinie (EHRL) kommt. Doch nicht nur für die bereits emissionshandelspflíchtigen großen Anlagen wie Kraftwerke und Industrie ändert sich Einiges. Wie angekündigt gibt es künftig auch für Brenn- und Treibstoffe ein europaweites System:

# Anders als bei Kraftwerken und Industrieanlagen nehmen nicht die eigentlichen Emittenten, sondern die Lieferanten von Brenn- und Treibstoffen teil und führen jedes Jahr für die auf das von ihnen gelieferte Benzin, Erdgas, Heizöl, Diesel etc. entfallende CO2 Zertifikate an die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) ab. Deutsche kennen dieses Prinzip schon: In Deutschland gibt es bereits einen solchen CO2-Preis. Er beträgt aktuell 30 EUR.

# In Zukunft gibt es aber keine festen Preise mehr, sondern sie bilden sich am Markt. Es gibt eine jährlich um 5,1%, ab 2028 um 5,38% gegenüber 2025 sinkende Mengenbegrenzung, die das Angebot definiert. Die Nachfrage steuert also den Preis. Mit anderen Worten: Je mehr Europäer bis zum Startjahr 2027 auf Wärmepumpen, E-Autos oder Fahrräder umsteigen, um so entspannter wird der Preis.

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# Anders als bei der Industrie ist keine kostenlose Verteilung der Zertifikate geplant, sondern eine Vollversteigerung. Die Erlöse sollen für klima- und energiebezogene Zwecke ausgegeben werden, vor allem zum Ausgleich sozialer Aspekte.

# Deutschland kann seinen existierenden Emissionshandel fortführen, wenn dieser zu höheren Preisen führt als das neue EU-System. Wie hoch dieser Preis soll, ist allerdings eine viel diskutierte Frage. Die EU strebt einen Preis von 45 EUR/t CO2 an. Dieser soll realisiert werden, indem bei Überschreitung weitere Zertifikate auf den Markt gebracht werden. Doch anders als im aktuellen deutschen System ist die verfügbare Menge an Zusatzzertifikaten begrenzt. Ist die Marktstabilitätsreserve (MSR) erschöpft, hat die Kommission ihr Pulver verschossen und kann der Steigerung der Preise nur noch zusehen, weitere Maßnahmen sind nicht vorgesehen. Insofern hängt es von der Schnelligkeit ab, in der Europa sich fossilfreien Technologien zuwendet, wie teuer ab 2027 die Tankfüllung oder das Heizgas werden. Das bedeutet: Je zögerlicher eingespart wird, um so höher fallen die Preise aus, und um so steiler ist in den Jahren ab 2027 der weitere Anstieg.

# Was oft vergessen wird: Der Einstieg 2027 ist kein stabiler Zustand. Von 2027 bis 2050 sollen die fossilen Emissionen der EU auf nettonull sinken. Fossile Heizungen, Verbrenner, entsprechende Prozesse im Gewerbe, werden also programmiert jedes Jahr teurer. Wer noch über eine letzte Gasheizung, einen letzten Verbrenner nachdenkt, sollte diese Dynamik in seine Planungen einbeziehen.

# Ein Punkt, über den man nachdenken sollte: Bislang wurden in Deutschland Preissteigerungen oft durch Zuschüsse vom Fiskus abgemildert (“Tankrabatt”). Europäische Regelungen praktisch durch gegenläufige Regelungen auszuhebeln, ist aber unzulässig und kann durch Europäische Gerichte unterbunden werden (“effet utile“). Die Hoffnung oder Befürchtung, dem CO2-Preis würden durch direkte Zuschüsse die Zähne gezogen, dürfte insofern spätestens in Luxemburg scheitern.

Nun muss die neue Richtlinie nur noch im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. Dann steht die Umsetzung in den Mitgliedstaaten an. Und bis es 2027 richtig losgeht, regelt das deutsche BEHG (Miriam Vollmer).

 

 

2023-04-25T23:34:48+02:0025. April 2023|Emissionshandel|

Was will denn nun die FDP?

Die FDP ist zuletzt nicht mit klimaschutzpolitischem Elan aufgefallen. Dass nun ausgerechnet die FDP-Politiker Köhler und Vogel ein Papier zur Reform des BEHG vorgelegt haben, macht deswegen erst einmal viele misstrauisch. Könnte es sich möglicherweise um ein reines Ablenkungsmanöver oder den Versuch einer Verschleierung der wieder nicht gesunkenen Verkehrsemissionen handeln? Aber schauen wir uns die Sache einmal an:

In den ersten Zeilen vertieft das Diskussionspapier der beiden Liberalen den Argwohn, hier solle etwas versteckt werden. Statt jährlicher Sektorziele soll es nur noch eine “mehrjährige sektorübergreifende Gesamtrechnung” geben. Das wäre natürlich schön für eine Partei, die das Verkehrsministerium besetzt und nicht plant, hier Emissionen abzuschmelzen. Doch der dann folgende praktische Vorschlag des Diskussionspapiers kann sich durchaus sehen lassen:

Aktuell – das ist vielfach nicht bekannt – gibt es für Brenn- und Treibstoffe, die außerhalb von großen Industrieanlagen und Kraftwerken verbrannt werden, so eine Art Emissionshandels-Attrappe. Wieso Attrappe? Weil der Co2-Preis nach dem BEHG nicht auf einer Begrenzung der Zertifikate beruht, sondern eher eine Art Steuer für eine letztlich unbegrenzte Emission darstellt, derzeit in Höhe von nur 30 EUR/t CO2. Emittieren die Deutschen zu viel, kommt der Bund für die damit verbundene Verletzung von europäischem Recht auf.

An diesem Design will die FDP nun etwas ändern. Es soll schon ab 2024 ein echtes Cap geben, und zwar abgeleitet von der EU-Lastenteilungsverordnung. Mit anderen Worten: Es soll nur noch so viele Zertifikate geben, wie Deutschland nach der Lastenteilungsverordnung zustehen. Diese sollen dann versteigert werden, so dass sich ein “echter Preis” statt der staatlich fixierten 35 EUR bildet, der derzeit in § 10 Abs. 2 Nr. 3 BEHG für 2024 vorgesehen ist. Wie hoch dieser Preis ausfallen wird, ist naturgemäß offen, als sicher gilt aber: Er wird deutlich höher ausfallen, wahrscheinlich würde er dreistellig sein.

Ein solcher CO2-Preis würde vermutlich schnell für Emissionsminderungen sorgen. Gleichzeitig trifft eine solche Regelung Menschen hart, die sich darauf verlassen haben, dass die finanziellen Parameter von Heizen und Mobilität sich nicht grundlegend ändern. Denn ein Stromtarif ist schnell gewechselt, aber wer ein Haus gekauft hat und pendelt oder noch mit Öl heizt, kann das nicht über Nacht verändern. Die Liberalen schlagen deswegen vor, auf die Flexíbilitätsoptionen der Lastenteilungs-VO zurückzugreifen, die in deren Art. 5 geregelt sind. Hiernach können 10% (bis 2025) bzw. 5% (bis 2029) Emissionsrechte für das jeweilige Folgejahr vorweggenommen werden. Im selben Umfang kann man Emissionszuweisungen von anderen Mitgliedstaaten übertragen bekommen, also kaufen.

Kostenlose Illustrationen zum Thema Co2

Macht das den Vorschlag der Liberalen zu einer Mogelpackung? Es ist sicherlich nicht der radikalste denkbare Vorschlag. Aber die Flexibilitätsmechanismen nutzt der Bund auch schon heute, denn Verkehr und Gebäude emittieren ja wegen des viel zu günstigen CO2-Preises zu viel. Der Vorschlag beinhaltet also weniger Klimaschutz in Deutschland, als eigentlich vorgesehen. Aber deutlich mehr, als es aktuell der Fall ist. Insofern: Daumen hoch für den Klimaschutzfaktor dieses Vorschlags. Dass das eingenommene Geld an alle Bürgerinnen und Bürger zurückgezahlt werden soll, ist im Koalitionsvertrag vereinbart, es ist aber auch wichtig, auf diesen Punkt immer wieder hinzuweisen.

Was indes leider offen bleibt, ist die Frage, wie sich dieser Emissionshandel 2 zum ETS II verhalten soll, der bis 2027 eingeführt weren soll. Hier sollen die Zertifikate zunächst auf niedrigem Niveau stabilisiert werden, indem zunächst schon bei 45 EUR zusätzliche Zertifikate versteigert werden und der Preis so gesenkt werden soll. Sinnvoll wäre es auch im Sinne langfristiger Planungssicherheit, einen deutschen Price Floor direkt fest zu regeln, um Investitionssicherheit zu schaffen. An diesem Punkt bedarf der Vorschlag also noch dringend der Konkretisierung (Miriam Vollmer).

2023-03-16T00:46:17+01:0016. März 2023|Emissionshandel|