Jetzt ist er da! Der EU ETS II ab 2027

Letzte Woche das Europäische Parlament, heute die abschlie­ßende Abstimmung im Rat (Presse­mit­teilung): Die Verschärfung der Emissi­ons­han­dels­richt­linie (EHRL) kommt. Doch nicht nur für die bereits emissi­ons­han­dels­pflích­tigen großen Anlagen wie Kraft­werke und Industrie ändert sich Einiges. Wie angekündigt gibt es künftig auch für Brenn- und Treib­stoffe ein europa­weites System:

# Anders als bei Kraft­werken und Indus­trie­an­lagen nehmen nicht die eigent­lichen Emittenten, sondern die Liefe­ranten von Brenn- und Treib­stoffen teil und führen jedes Jahr für die auf das von ihnen gelie­ferte Benzin, Erdgas, Heizöl, Diesel etc. entfal­lende CO2 Zerti­fikate an die Deutsche Emissi­ons­han­dels­stelle (DEHSt) ab. Deutsche kennen dieses Prinzip schon: In Deutschland gibt es bereits einen solchen CO2-Preis. Er beträgt aktuell 30 EUR.

# In Zukunft gibt es aber keine festen Preise mehr, sondern sie bilden sich am Markt. Es gibt eine jährlich um 5,1%, ab 2028 um 5,38% gegenüber 2025 sinkende Mengen­be­grenzung, die das Angebot definiert. Die Nachfrage steuert also den Preis. Mit anderen Worten: Je mehr Europäer bis zum Startjahr 2027 auf Wärme­pumpen, E‑Autos oder Fahrräder umsteigen, um so entspannter wird der Preis.

Co2, Abgase, Verkehrszeichen, Auto, Klima, Klimawandel

# Anders als bei der Industrie ist keine kostenlose Verteilung der Zerti­fikate geplant, sondern eine Vollver­stei­gerung. Die Erlöse sollen für klima- und energie­be­zogene Zwecke ausge­geben werden, vor allem zum Ausgleich sozialer Aspekte.

# Deutschland kann seinen existie­renden Emissi­ons­handel fortführen, wenn dieser zu höheren Preisen führt als das neue EU-System. Wie hoch dieser Preis soll, ist aller­dings eine viel disku­tierte Frage. Die EU strebt einen Preis von 45 EUR/t CO2 an. Dieser soll reali­siert werden, indem bei Überschreitung weitere Zerti­fikate auf den Markt gebracht werden. Doch anders als im aktuellen deutschen System ist die verfügbare Menge an Zusatz­zer­ti­fi­katen begrenzt. Ist die Markt­sta­bi­li­täts­re­serve (MSR) erschöpft, hat die Kommission ihr Pulver verschossen und kann der Steigerung der Preise nur noch zusehen, weitere Maßnahmen sind nicht vorge­sehen. Insofern hängt es von der Schnel­ligkeit ab, in der Europa sich fossil­freien Techno­logien zuwendet, wie teuer ab 2027 die Tankfüllung oder das Heizgas werden. Das bedeutet: Je zöger­licher einge­spart wird, um so höher fallen die Preise aus, und um so steiler ist in den Jahren ab 2027 der weitere Anstieg.

# Was oft vergessen wird: Der Einstieg 2027 ist kein stabiler Zustand. Von 2027 bis 2050 sollen die fossilen Emissionen der EU auf nettonull sinken. Fossile Heizungen, Verbrenner, entspre­chende Prozesse im Gewerbe, werden also program­miert jedes Jahr teurer. Wer noch über eine letzte Gasheizung, einen letzten Verbrenner nachdenkt, sollte diese Dynamik in seine Planungen einbeziehen.

# Ein Punkt, über den man nachdenken sollte: Bislang wurden in Deutschland Preis­stei­ge­rungen oft durch Zuschüsse vom Fiskus abgemildert („Tankrabatt“). Europäische Regelungen praktisch durch gegen­läufige Regelungen auszu­hebeln, ist aber unzulässig und kann durch Europäische Gerichte unter­bunden werden („effet utile“). Die Hoffnung oder Befürchtung, dem CO2-Preis würden durch direkte Zuschüsse die Zähne gezogen, dürfte insofern spätestens in Luxemburg scheitern.

Nun muss die neue Richt­linie nur noch im EU-Amtsblatt veröf­fent­licht werden. Dann steht die Umsetzung in den Mitglied­staaten an. Und bis es 2027 richtig losgeht, regelt das deutsche BEHG (Miriam Vollmer).

 

 

2023-04-25T23:34:48+02:0025. April 2023|Emissionshandel|

Neufassung der Emissi­ons­han­dels­richt­linie: Was wird aus dem ETS I?

Das Europäische Parlament hat heute, am 18. April 2023, der am 8. Februar 2023 abgestimmten Änderung der Emisi­ons­han­dels­richt­linie (EHRL) zugestimmt (hier die verab­schiedete Fassung). Nur noch die formelle Bestä­tigung durch den Rat steht aus. Damit steht nun (so gut wie) fest, dass Anlagen­be­treiber sich künftig noch etwas wärmer anziehen müssen als bisher. Die Regeln sind auch strenger, als im ursprüng­lichen Entwurf vorge­sehen (hierzu hier). Markan­teste Änderung ist ganz sicher, dass es künftig nun auch europaweit ein zweites Emissi­ons­han­dels­system für Treib- und Brenn­stoffe geben soll (hierzu in den nächsten Tagen mehr), aber auch für die „alten Hasen“ des Emissi­ons­handels, also Kraft­werke und Indus­trie­an­lagen, ändert sich Einiges:

Zunächst: Es gibt künftig deutlich weniger Zerti­fikate. Bis 2030 sinken die Emissionen der erfassten Anlagen um 62% gegenüber dem ersten Jahr des Emissi­ons­handels 2005. Das bedeutet nicht nur eine Erhöhung des linearen Faktors, also der jährlichen Verrin­gerung der neu ausge­ge­benen Emissi­ons­be­rech­ti­gungen, von 2,2% auf 4,3% p.a. von 2024 bis 2027 und um 4,4% p. a. ab 2028. Sondern auch eine kräftige Abschmelzung der Umlauf­zer­ti­fikate: 2024 werden 90 Mio. Berech­ti­gungen gelöscht. 2026 verschwinden weitere 27 Mio. Das bedeutet: Zerti­fikate werden sich von heute etwa 90 EUR voraus­sichtlich schnell verteuern, es sei denn, durch flankie­rende Maßnahmen – wie einen früheren Kohle­aus­stieg, ordnungs­recht­liche Verbote etc. – wird die Nachfrage deutlich gesenkt. 2040 würden bei Fortschreibung der linearen Kürzung keine Emissi­ons­be­rech­ti­gungen mehr ausge­geben werden, dann ist es nur noch möglich, den vorhan­denen Bestand aufzubrauchen.

Kostenlose Fotos zum Thema Verschmutzung

Der Minde­rungs­druck auf die Anlagen­be­treiber wird aber nicht nur durch die steigenden Preise erhöht. Parallel zur Absenkung der Gesamt­menge an Zerti­fi­katen sinken auch die kosten­losen Zutei­lungen bis 2034 selbst für die energie­in­tensive Industrie auf null. Parallel zu diesem Rückgang soll der CBAM, also ein Aufschlag auf Importe in die EU, die diese wie in Europa erzeugte Waren verteuern, aufwachsen.

Für die Zutei­lungen ab 2026 wird das Benchmark-System fortge­schrieben, es wird also weiter entlang des Bedarfs best verfüg­barer Technik eine Zuteilung berechnet und dann weiter gekürzt. Künftig wird die Zuteilung um 20% gekürzt, wenn Vorschläge aus verpflich­tenden Energie­audits nicht umgesetzt werden. Die 20% schlech­testen Anlagen müssen zusätzlich Dekar­bo­ni­sie­rungs­pläne erarbeiten und auch diese umsetzen.

Anlagen­be­treiber müssen also künftig mit deutlich höheren, wachsenden Ausgaben rechnen. Und: Das Ende der fossilen Verbrennung wird absehbar. Doch was passiert mit dem vielen Geld, das über die Verstei­ge­rungen von Berech­ti­gungen einge­nommen wird? Ein erheb­licher Teil kommt dem Innova­ti­ons­fonds zugute, fließt also in die Energie­wende zurück. Ein weiterer Teil kommt dem Moder­ni­sie­rungs­fonds zugute, aus dem Mittel für die Moder­ni­sierung ärmerer Mitglied­staaten fließen sollen. Der Rest verbleibt bei den Mitglied­staaten, die dieses Geld für Klima­schutz ausgeben müssen (Miriam Vollmer).

 

2023-04-19T10:11:41+02:0019. April 2023|Emissionshandel|

Die neue Heizung auf europäisch

Nach einer bewegten Woche Heizungs­kampf scheint nun also festzu­stehen: Brenn­wert­kessel und Nieder­tem­pe­ra­tur­kessel müssen nach der Einigung der Koalition nicht nach 30 Jahren ausge­tauscht werden. Wer eine funktio­nie­rende Heizung hat, darf sie behalten. Doch wie lange können sich Eigen­tümer darauf wirklich verlassen? Wir werfen zum Ende der Woche einen kleinen Blick nach Brüssel. Denn was manche gern vergessen: Gemein­schafts­recht geht vor. Deutschland kann also nur in den Grenzen des Gemein­schafts­rechts agieren.

Zunächst: 2050 ist Schluss. In Art. 2 Abs. 1 des EU-Klima­ge­setzes ist 2050 als Nulllinie vorge­sehen. Zwar bedeutet „netto null“, dass theore­tisch auch weiter fossile Brenn­stoffe verbrannt werden können, wenn an anderer Stelle mehr negative Emissionen die Verbrennung kompen­sieren. Aber für ein komplettes Gasnetz reicht das absehbar nie im Leben. Eine Gasheizung, die 2023 instal­liert wird, wird also danach maximal 27 Jahre alt, selbst wenn Deutschland das selbst­ge­steckte Ziel, 2045 die Nettonull zu erreichen, nicht reali­siert. Bleibt es beim KSG, so ist nach 22 Jahren Schluss.

Dann haben sich Rat und Parlament schon im Dezember auf eine neue Emissi­ons­han­dels­richt­linie geeinigt. Diese sieht einen Emissi­ons­handel auch für Brenn- und Treib­stoffe auf EU-Ebene ab 2027 vor. Das heißt, dass Heizöl und Gas immer teurer werden. Die Verknappung, die zu dieser Verteuerung führt, zielt nämlich auf eine Nullinie ab: Jedes Jahr schrumpft das Budget um 5,15% ab 2024 und 5,43% ab 2028. Das bedeutet: Schon lange vor 2050 – oder 2045 wie im deutschen § 3 Abs. 2 Kllima­schutz­gesetz – werden die Zerti­fikate so teuer, dass Heizungen vielleicht noch erlaubt, aber nicht mehr wirtschaftlich sind.

Doch sind sie überhaupt noch erlaubt? Parallel zur Reform des Emissi­ons­handels als Teil des großen Pakets „Fit for 55“ wird gerade auch die Gebäu­de­richt­linie (EPBD) novel­liert. Hier hat das EU-Parlament am 14.03.2023 in erster Lesung eine Verschärfung des Kommis­si­ons­vor­schlags beschlossen. Danach müssen Gebäude nicht nur effizi­enter werden. Ab 2028 sollen auch alle neuen Gebäude Nullemis­si­ons­ge­bäude sein. Für den Bestand soll 2035 Schluss mit der fossilen Verbrennung sein, es sei denn, dies ist nicht möglich. Dann gilt 2040.

Kostenlose Fotos zum Thema Europaparlament

Zwar ist die EPBD noch nicht beschlossen. Doch es ist durchaus realis­tisch, selbst nach Kompro­missen im weiteren Verfahren das Ende der Gas- und Ölheizung durch verpflich­tende EU-Regelungen in der zweiten Hälfte der Dreißiger Jahre zu erwarten.

Zu deutsch: Mehr als maximal 15 Jahre Nutzung haben Heizungen auf fossiler Basis nach aktuellem Stand der Gesetz­gebung und der laufenden Gesetz­ge­bungs­ver­fahren wohl nicht mehr vor sich. Versorger wie Verbraucher sollten sich darauf einstellen (Miriam Vollmer).

2023-04-01T01:02:15+02:001. April 2023|Energiepolitik|