Jetzt ist er da! Der EU ETS II ab 2027

Letzte Woche das Europäische Parlament, heute die abschließende Abstimmung im Rat (Pressemitteilung): Die Verschärfung der Emissionshandelsrichtlinie (EHRL) kommt. Doch nicht nur für die bereits emissionshandelspflíchtigen großen Anlagen wie Kraftwerke und Industrie ändert sich Einiges. Wie angekündigt gibt es künftig auch für Brenn- und Treibstoffe ein europaweites System:

# Anders als bei Kraftwerken und Industrieanlagen nehmen nicht die eigentlichen Emittenten, sondern die Lieferanten von Brenn- und Treibstoffen teil und führen jedes Jahr für die auf das von ihnen gelieferte Benzin, Erdgas, Heizöl, Diesel etc. entfallende CO2 Zertifikate an die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) ab. Deutsche kennen dieses Prinzip schon: In Deutschland gibt es bereits einen solchen CO2-Preis. Er beträgt aktuell 30 EUR.

# In Zukunft gibt es aber keine festen Preise mehr, sondern sie bilden sich am Markt. Es gibt eine jährlich um 5,1%, ab 2028 um 5,38% gegenüber 2025 sinkende Mengenbegrenzung, die das Angebot definiert. Die Nachfrage steuert also den Preis. Mit anderen Worten: Je mehr Europäer bis zum Startjahr 2027 auf Wärmepumpen, E-Autos oder Fahrräder umsteigen, um so entspannter wird der Preis.

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# Anders als bei der Industrie ist keine kostenlose Verteilung der Zertifikate geplant, sondern eine Vollversteigerung. Die Erlöse sollen für klima- und energiebezogene Zwecke ausgegeben werden, vor allem zum Ausgleich sozialer Aspekte.

# Deutschland kann seinen existierenden Emissionshandel fortführen, wenn dieser zu höheren Preisen führt als das neue EU-System. Wie hoch dieser Preis soll, ist allerdings eine viel diskutierte Frage. Die EU strebt einen Preis von 45 EUR/t CO2 an. Dieser soll realisiert werden, indem bei Überschreitung weitere Zertifikate auf den Markt gebracht werden. Doch anders als im aktuellen deutschen System ist die verfügbare Menge an Zusatzzertifikaten begrenzt. Ist die Marktstabilitätsreserve (MSR) erschöpft, hat die Kommission ihr Pulver verschossen und kann der Steigerung der Preise nur noch zusehen, weitere Maßnahmen sind nicht vorgesehen. Insofern hängt es von der Schnelligkeit ab, in der Europa sich fossilfreien Technologien zuwendet, wie teuer ab 2027 die Tankfüllung oder das Heizgas werden. Das bedeutet: Je zögerlicher eingespart wird, um so höher fallen die Preise aus, und um so steiler ist in den Jahren ab 2027 der weitere Anstieg.

# Was oft vergessen wird: Der Einstieg 2027 ist kein stabiler Zustand. Von 2027 bis 2050 sollen die fossilen Emissionen der EU auf nettonull sinken. Fossile Heizungen, Verbrenner, entsprechende Prozesse im Gewerbe, werden also programmiert jedes Jahr teurer. Wer noch über eine letzte Gasheizung, einen letzten Verbrenner nachdenkt, sollte diese Dynamik in seine Planungen einbeziehen.

# Ein Punkt, über den man nachdenken sollte: Bislang wurden in Deutschland Preissteigerungen oft durch Zuschüsse vom Fiskus abgemildert (“Tankrabatt”). Europäische Regelungen praktisch durch gegenläufige Regelungen auszuhebeln, ist aber unzulässig und kann durch Europäische Gerichte unterbunden werden (“effet utile“). Die Hoffnung oder Befürchtung, dem CO2-Preis würden durch direkte Zuschüsse die Zähne gezogen, dürfte insofern spätestens in Luxemburg scheitern.

Nun muss die neue Richtlinie nur noch im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. Dann steht die Umsetzung in den Mitgliedstaaten an. Und bis es 2027 richtig losgeht, regelt das deutsche BEHG (Miriam Vollmer).

 

 

2023-04-25T23:34:48+02:0025. April 2023|Emissionshandel|

Neufassung der Emissionshandelsrichtlinie: Was wird aus dem ETS I?

Das Europäische Parlament hat heute, am 18. April 2023, der am 8. Februar 2023 abgestimmten Änderung der Emisionshandelsrichtlinie (EHRL) zugestimmt (hier die verabschiedete Fassung). Nur noch die formelle Bestätigung durch den Rat steht aus. Damit steht nun (so gut wie) fest, dass Anlagenbetreiber sich künftig noch etwas wärmer anziehen müssen als bisher. Die Regeln sind auch strenger, als im ursprünglichen Entwurf vorgesehen (hierzu hier). Markanteste Änderung ist ganz sicher, dass es künftig nun auch europaweit ein zweites Emissionshandelssystem für Treib- und Brennstoffe geben soll (hierzu in den nächsten Tagen mehr), aber auch für die “alten Hasen” des Emissionshandels, also Kraftwerke und Industrieanlagen, ändert sich Einiges:

Zunächst: Es gibt künftig deutlich weniger Zertifikate. Bis 2030 sinken die Emissionen der erfassten Anlagen um 62% gegenüber dem ersten Jahr des Emissionshandels 2005. Das bedeutet nicht nur eine Erhöhung des linearen Faktors, also der jährlichen Verringerung der neu ausgegebenen Emissionsberechtigungen, von 2,2% auf 4,3% p.a. von 2024 bis 2027 und um 4,4% p. a. ab 2028. Sondern auch eine kräftige Abschmelzung der Umlaufzertifikate: 2024 werden 90 Mio. Berechtigungen gelöscht. 2026 verschwinden weitere 27 Mio. Das bedeutet: Zertifikate werden sich von heute etwa 90 EUR voraussichtlich schnell verteuern, es sei denn, durch flankierende Maßnahmen – wie einen früheren Kohleausstieg, ordnungsrechtliche Verbote etc. – wird die Nachfrage deutlich gesenkt. 2040 würden bei Fortschreibung der linearen Kürzung keine Emissionsberechtigungen mehr ausgegeben werden, dann ist es nur noch möglich, den vorhandenen Bestand aufzubrauchen.

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Der Minderungsdruck auf die Anlagenbetreiber wird aber nicht nur durch die steigenden Preise erhöht. Parallel zur Absenkung der Gesamtmenge an Zertifikaten sinken auch die kostenlosen Zuteilungen bis 2034 selbst für die energieintensive Industrie auf null. Parallel zu diesem Rückgang soll der CBAM, also ein Aufschlag auf Importe in die EU, die diese wie in Europa erzeugte Waren verteuern, aufwachsen.

Für die Zuteilungen ab 2026 wird das Benchmark-System fortgeschrieben, es wird also weiter entlang des Bedarfs best verfügbarer Technik eine Zuteilung berechnet und dann weiter gekürzt. Künftig wird die Zuteilung um 20% gekürzt, wenn Vorschläge aus verpflichtenden Energieaudits nicht umgesetzt werden. Die 20% schlechtesten Anlagen müssen zusätzlich Dekarbonisierungspläne erarbeiten und auch diese umsetzen.

Anlagenbetreiber müssen also künftig mit deutlich höheren, wachsenden Ausgaben rechnen. Und: Das Ende der fossilen Verbrennung wird absehbar. Doch was passiert mit dem vielen Geld, das über die Versteigerungen von Berechtigungen eingenommen wird? Ein erheblicher Teil kommt dem Innovationsfonds zugute, fließt also in die Energiewende zurück. Ein weiterer Teil kommt dem Modernisierungsfonds zugute, aus dem Mittel für die Modernisierung ärmerer Mitgliedstaaten fließen sollen. Der Rest verbleibt bei den Mitgliedstaaten, die dieses Geld für Klimaschutz ausgeben müssen (Miriam Vollmer).

 

2023-04-19T10:11:41+02:0019. April 2023|Emissionshandel|

Die neue Heizung auf europäisch

Nach einer bewegten Woche Heizungskampf scheint nun also festzustehen: Brennwertkessel und Niedertemperaturkessel müssen nach der Einigung der Koalition nicht nach 30 Jahren ausgetauscht werden. Wer eine funktionierende Heizung hat, darf sie behalten. Doch wie lange können sich Eigentümer darauf wirklich verlassen? Wir werfen zum Ende der Woche einen kleinen Blick nach Brüssel. Denn was manche gern vergessen: Gemeinschaftsrecht geht vor. Deutschland kann also nur in den Grenzen des Gemeinschaftsrechts agieren.

Zunächst: 2050 ist Schluss. In Art. 2 Abs. 1 des EU-Klimagesetzes ist 2050 als Nulllinie vorgesehen. Zwar bedeutet “netto null”, dass theoretisch auch weiter fossile Brennstoffe verbrannt werden können, wenn an anderer Stelle mehr negative Emissionen die Verbrennung kompensieren. Aber für ein komplettes Gasnetz reicht das absehbar nie im Leben. Eine Gasheizung, die 2023 installiert wird, wird also danach maximal 27 Jahre alt, selbst wenn Deutschland das selbstgesteckte Ziel, 2045 die Nettonull zu erreichen, nicht realisiert. Bleibt es beim KSG, so ist nach 22 Jahren Schluss.

Dann haben sich Rat und Parlament schon im Dezember auf eine neue Emissionshandelsrichtlinie geeinigt. Diese sieht einen Emissionshandel auch für Brenn- und Treibstoffe auf EU-Ebene ab 2027 vor. Das heißt, dass Heizöl und Gas immer teurer werden. Die Verknappung, die zu dieser Verteuerung führt, zielt nämlich auf eine Nullinie ab: Jedes Jahr schrumpft das Budget um 5,15% ab 2024 und 5,43% ab 2028. Das bedeutet: Schon lange vor 2050 – oder 2045 wie im deutschen § 3 Abs. 2 Kllimaschutzgesetz – werden die Zertifikate so teuer, dass Heizungen vielleicht noch erlaubt, aber nicht mehr wirtschaftlich sind.

Doch sind sie überhaupt noch erlaubt? Parallel zur Reform des Emissionshandels als Teil des großen Pakets “Fit for 55” wird gerade auch die Gebäuderichtlinie (EPBD) novelliert. Hier hat das EU-Parlament am 14.03.2023 in erster Lesung eine Verschärfung des Kommissionsvorschlags beschlossen. Danach müssen Gebäude nicht nur effizienter werden. Ab 2028 sollen auch alle neuen Gebäude Nullemissionsgebäude sein. Für den Bestand soll 2035 Schluss mit der fossilen Verbrennung sein, es sei denn, dies ist nicht möglich. Dann gilt 2040.

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Zwar ist die EPBD noch nicht beschlossen. Doch es ist durchaus realistisch, selbst nach Kompromissen im weiteren Verfahren das Ende der Gas- und Ölheizung durch verpflichtende EU-Regelungen in der zweiten Hälfte der Dreißiger Jahre zu erwarten.

Zu deutsch: Mehr als maximal 15 Jahre Nutzung haben Heizungen auf fossiler Basis nach aktuellem Stand der Gesetzgebung und der laufenden Gesetzgebungsverfahren wohl nicht mehr vor sich. Versorger wie Verbraucher sollten sich darauf einstellen (Miriam Vollmer).

2023-04-01T01:02:15+02:001. April 2023|Energiepolitik|