Emissi­ons­handel: Die nächsten Schritte

Nun also doch: Es gibt eine Einigung im Europäi­schen Parlament. Die Abstimmung über die Novelle der Emissi­ons­han­dels­richt­linie ist wohl gesichert.

Die Menge der Emissionen insgesamt, damit die wichtigste Zahl des Emissi­ons­handels, soll zunächst 2024 bis 2026 jährlich um 4,4% sinken, danach bis 2029 um jährlich 4,5% und sodann um 4,6% p. a. Gleich­zeitig soll ein Teil der einge­la­gerten Zertifkate gelöscht werden: 70 Mio. nach Inkraft­treten, weitere 50 Mio. 2026.

Die kostenlose Zuteilung für die Industrie, der größte Zankapfel zwischen den Fraktionen, soll nun zwischen 2027 und 2032 beendet werden:

  • 2027 sollen 93%;
  • 2028 sollen 84%;
  • 2029 sollen 69%;
  • 2030 sollen 50%;
  • 2031 sollen 25%; und
  • 20032 dann 0%

einer Bench­mark­zu­teilung kostenlos zugeteilt werden. Diese Zuteilung ist nicht (das wird oft verwechselt) mit dem Bedarf verwechselt. Sie bildet vielmehr einen Benchmark ab, der best verfüg­baren Techniken entspricht. Die Zuteilung soll künftig auch nicht mehr bedin­gungslos gewährt werden, sondern nur dann, wenn Unter­nehmen sich um Dekar­bo­ni­sierung bemühen.

Europäisches Parlament, Straßburg, Frankreich

Die Beendigung der Zuteilung steht unter einem weiteren Vorbehalt: Die Zutei­lungen laufen nur aus, sofern und soweit der Grenz­steu­er­aus­gleich für außerhalb der EU erzeugte Produkte (CBAM) erfolg­reich imple­men­tiert ist. Er soll bis 2030 alle abwan­de­rungs­be­drohten Sektoren erfassen.

Wie geht es nun weiter? Heute, am 22. Juni 2022, soll das EP abstimmen. Dann geht das Paket an den Rat, die Vertretung der Mitglied­staaten. (Miriam Vollmer)

2022-06-22T09:48:02+02:0022. Juni 2022|Emissionshandel|

Unerfreu­liches vom Emissionshandel

Das geht ja gut los. Wer sich noch am letzten Freitag, dem Tag des Frist­ab­laufs, an der Konsul­tation der europäi­schen Kommission zu den Regeln für die kostenlose Zuteilung von Emissi­ons­be­rech­ti­gungen in der nächsten vierten Handel­s­pe­riode betei­ligen wollte, konnte etwas erleben. In vielen Fällen funktio­nierte die Einrei­chung von Stellung­nahmen nicht. Betreiber konnten diese zwar hochladen, offenbar kamen sie aber teilweise nicht an. Zumindest sind sie auf der Homepage nicht zu finden. Wem es so erging, der musste sich nachträglich auf anderem Wege an die Kommission wenden. Eine Reihe von Unter­nehmen hat dies zwischen­zeitlich getan und hofft nun, dass auch ihre Stimme noch gehört wird. Angesichts der Unnach­gie­bigkeit, mit der techni­schen Pannen und gering­fü­gigen Verspä­tungen seitens Anlagen­be­treibern von den mit dem Emissi­ons­handel betrauten Behörden begegnet wird, haben viele Unter­nehmen herzlich wenig Verständnis für solche Pannen und befürchten, dass weitere im sensiblen Zutei­lungs­ver­fahren folgen werden.

Doch nicht nur die Technik entspricht nicht dem, worauf Betreiber gehofft haben. Dies gilt in beson­derem Maße für die Erzeuger von Fernwärme. Zwar ist es erfreulich, dass die Fernwär­me­ver­sorger auch in den Jahren bis 2030 noch eine kostenlose stabile Zuteilung von 30 % einer Bench­mark­zu­teilung bekommen sollen. Aller­dings wird die Zuteilung deutlich geringer ausfallen, als viele erwartet haben. Denn der Benchmark bleibt nicht bei den 62,3 t CO2 pro TJ, wie heute. Dieser Wert beruht auf den Emissionen eines modernen erdgas­ge­feu­erten Kessels mit einem Wirkungsgrad von ca. 90 %. In Zukunft soll der Maßstab für den Wärmebenchmark sich aber drama­tisch ändern. Statt des Erdgas­kessels soll auch Wärme aus KWK, Biomasse und exotherme Prozesse einbe­zogen werden. Dies wird in einer Verrin­gerung des Wärmebench­marks von ungefähr 30 % münden.

Fatal wirkt sich auch Art. 10a Abs. 4 der Richt­linie aus. Hier steht nämlich, dass der lineare Faktor (der den Emissi­ons­min­de­rungspfad beschreibt) von 2,2 % beginnend vom Jahr 2013 aus angewandt werden soll. Damit starten die Zutei­lungen für Fernwärme mit einem Minus von 14 %. Da bleibt natürlich nicht viel übrig.

Endgültige Sicherheit wird aber erst das Zutei­lungs­ver­fahren bringen. Anders als in der Vergan­genheit werden die Bench­marks nicht vorab festgelegt, sondern auf der Grundlage der Anlagen­daten, die in Zutei­lungs­ver­fahren zusam­men­ge­tragen werden, ermittelt. Doch schon überschlägige Berech­nungen auf der Grundlage der heute bekannten Fakten zeigen: Auch kommunale Fernwär­me­ver­sorger brauchen eine von langer Hand angelegte Beschaf­fungs­stra­tegie. Sie sollten schon deswegen nicht warten, was kommt, sondern jetzt ihren Bedarf ermitteln und Strategien erarbeiten.

Wenn auch Sie eine solche Zutei­lungs­pro­gnose benötigen, melden Sie sich bitte bei uns.

2018-11-28T09:21:35+01:0028. November 2018|Emissionshandel, Industrie, Strom, Wärme|