Emissionshandel: Die nächsten Schritte

Nun also doch: Es gibt eine Einigung im Europäischen Parlament. Die Abstimmung über die Novelle der Emissionshandelsrichtlinie ist wohl gesichert.

Die Menge der Emissionen insgesamt, damit die wichtigste Zahl des Emissionshandels, soll zunächst 2024 bis 2026 jährlich um 4,4% sinken, danach bis 2029 um jährlich 4,5% und sodann um 4,6% p. a. Gleichzeitig soll ein Teil der eingelagerten Zertifkate gelöscht werden: 70 Mio. nach Inkrafttreten, weitere 50 Mio. 2026.

Die kostenlose Zuteilung für die Industrie, der größte Zankapfel zwischen den Fraktionen, soll nun zwischen 2027 und 2032 beendet werden:

  • 2027 sollen 93%;
  • 2028 sollen 84%;
  • 2029 sollen 69%;
  • 2030 sollen 50%;
  • 2031 sollen 25%; und
  • 20032 dann 0%

einer Benchmarkzuteilung kostenlos zugeteilt werden. Diese Zuteilung ist nicht (das wird oft verwechselt) mit dem Bedarf verwechselt. Sie bildet vielmehr einen Benchmark ab, der best verfügbaren Techniken entspricht. Die Zuteilung soll künftig auch nicht mehr bedingungslos gewährt werden, sondern nur dann, wenn Unternehmen sich um Dekarbonisierung bemühen.

Europäisches Parlament, Straßburg, Frankreich

Die Beendigung der Zuteilung steht unter einem weiteren Vorbehalt: Die Zuteilungen laufen nur aus, sofern und soweit der Grenzsteuerausgleich für außerhalb der EU erzeugte Produkte (CBAM) erfolgreich implementiert ist. Er soll bis 2030 alle abwanderungsbedrohten Sektoren erfassen.

Wie geht es nun weiter? Heute, am 22. Juni 2022, soll das EP abstimmen. Dann geht das Paket an den Rat, die Vertretung der Mitgliedstaaten. (Miriam Vollmer)

2022-06-22T09:48:02+02:0022. Juni 2022|Emissionshandel|

Unerfreuliches vom Emissionshandel

Das geht ja gut los. Wer sich noch am letzten Freitag, dem Tag des Fristablaufs, an der Konsultation der europäischen Kommission zu den Regeln für die kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen in der nächsten vierten Handelsperiode beteiligen wollte, konnte etwas erleben. In vielen Fällen funktionierte die Einreichung von Stellungnahmen nicht. Betreiber konnten diese zwar hochladen, offenbar kamen sie aber teilweise nicht an. Zumindest sind sie auf der Homepage nicht zu finden. Wem es so erging, der musste sich nachträglich auf anderem Wege an die Kommission wenden. Eine Reihe von Unternehmen hat dies zwischenzeitlich getan und hofft nun, dass auch ihre Stimme noch gehört wird. Angesichts der Unnachgiebigkeit, mit der technischen Pannen und geringfügigen Verspätungen seitens Anlagenbetreibern von den mit dem Emissionshandel betrauten Behörden begegnet wird, haben viele Unternehmen herzlich wenig Verständnis für solche Pannen und befürchten, dass weitere im sensiblen Zuteilungsverfahren folgen werden.

Doch nicht nur die Technik entspricht nicht dem, worauf Betreiber gehofft haben. Dies gilt in besonderem Maße für die Erzeuger von Fernwärme. Zwar ist es erfreulich, dass die Fernwärmeversorger auch in den Jahren bis 2030 noch eine kostenlose stabile Zuteilung von 30 % einer Benchmarkzuteilung bekommen sollen. Allerdings wird die Zuteilung deutlich geringer ausfallen, als viele erwartet haben. Denn der Benchmark bleibt nicht bei den 62,3 t CO2 pro TJ, wie heute. Dieser Wert beruht auf den Emissionen eines modernen erdgasgefeuerten Kessels mit einem Wirkungsgrad von ca. 90 %. In Zukunft soll der Maßstab für den Wärmebenchmark sich aber dramatisch ändern. Statt des Erdgaskessels soll auch Wärme aus KWK, Biomasse und exotherme Prozesse einbezogen werden. Dies wird in einer Verringerung des Wärmebenchmarks von ungefähr 30 % münden.

Fatal wirkt sich auch Art. 10a Abs. 4 der Richtlinie aus. Hier steht nämlich, dass der lineare Faktor (der den Emissionsminderungspfad beschreibt) von 2,2 % beginnend vom Jahr 2013 aus angewandt werden soll. Damit starten die Zuteilungen für Fernwärme mit einem Minus von 14 %. Da bleibt natürlich nicht viel übrig.

Endgültige Sicherheit wird aber erst das Zuteilungsverfahren bringen. Anders als in der Vergangenheit werden die Benchmarks nicht vorab festgelegt, sondern auf der Grundlage der Anlagendaten, die in Zuteilungsverfahren zusammengetragen werden, ermittelt. Doch schon überschlägige Berechnungen auf der Grundlage der heute bekannten Fakten zeigen: Auch kommunale Fernwärmeversorger brauchen eine von langer Hand angelegte Beschaffungsstrategie. Sie sollten schon deswegen nicht warten, was kommt, sondern jetzt ihren Bedarf ermitteln und Strategien erarbeiten.

Wenn auch Sie eine solche Zuteilungsprognose benötigen, melden Sie sich bitte bei uns.

2018-11-28T09:21:35+01:0028. November 2018|Emissionshandel, Industrie, Strom, Wärme|