Klima & Emissionshandel: Was für ein Jahr!

Heute in zwei Wochen knallen dieses Jahr zwar keine Böller, aber immerhin – hoffentlich – die Sektkorken: Mit 2021 geht ein Jahr zuende, das die meisten Menschen als anstrengend empfunden haben. Doch 2021 wird nicht nur als das zweite Coronajahr in die Geschichte eingehen. Auch für das Klimaschutzrecht ist 2021 ein Jahr, das in Erinnerung bleibt.

# Ein Neustart stand schon vor Jahresbeginn fest: Inzwischen läuft die 4. Handelsperiode des EU-Emissionshandels. Während in der vorangegangen 3. Handelsperiode der Minderungspfad noch 1,74% pro Jahr betrug, sind es nun 2,2%. Neben der Gesamtemission sinken auch die kostenlosen Zuteilungen. Viele Detailregelungen wurden verschärft (hierzu mehr hier, hier, hier, etc. pp.). Insofern haben alle Marktbeobachter höhere Preise erwartet, aber dass eine Emissionsberechtigung nun über 90 EUR kostet, darauf hätte niemand gewettet und kaum jemand hat diese Entwicklung erwartet.

# Eine an sich aufregende Premiere lief dagegen weitgehend lautlos ab: 2021 ist das erste Jahr, in dem CO2 auch außerhalb des EU-Emissionshandels bepreist wird. Das Brennstoff-Emissionshandelsgesetz (BEHG) belegt CO2 v. a. aus Benzin, Diesel, Erdgas und Heizöl mit 25 EUR. 2022 muss erstmals von den Lieferanten an die Deutsche Emissionshandelsstelle abgeführt werden. Und immer noch haben nicht alle Unternehmen die Weitergabe der Preise vertraglich umgesetzt (hierzu mehr hier).

# Einen weiteren Meilenstein des Klimaschutzrechts haben wohl wenige so klar erwartet: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit seinem Klimabeschluss vom 24. April 2021 nicht nur das Klimaschutzgesetz für unzureichend erklärt, sondern einen Anspruch auf faire Verteilung der verbleibenden Emissionen zwischen den Generationen formuliert, der noch einigen Sprengstoff bietet. Der bequeme Weg, Belastungen in der Hoffnung auf technische Innovationen in eine ungewisse Zukunft zu verlagern, ist seitdem jedenfalls versperrt. Zusammen mit dem EU-Klimaschutzrecht steht damit fest: Ob das Klima wirksam geschützt wird, ist nicht nur eine politische Forderung, Klimaschutz per Gesetz kann – unabhängig von Regierungsmehrheiten – eingeklagt werden (hierzu mehr hier).

# Apropos Regierungsmehrheiten: Die Ampel hat klimaschutzpolitisch große Pläne. Die Erneuerbaren sollen ausgebaut werden und 2030 80% des Stroms liefern. Um dies zu realisieren soll eine Vielzahl von Detailregelungen Hindernisse beseitigen, u. a. im Planungs- und Genehmigungsrecht, bei ausgeförerten Anlagen, durch Erhöhung der Ausschreibungsmengen und mehr dezentrale Lösungen. Gaskraftwerke sollen gebaut, Kohlekraftwerke stillgelegt werden. Da braucht es nicht einmal mehr den vielfach erwarteten höheren CO2-Preis um zu kostantieren: In den nächsten Jahren ist in der Branche mächtig was los (hierzu mehr hier).

# Doch egal, was die neue Regierung plant. Die Musik im Klimaschutzpolitik spielt längst in Brüssel. Auch hier gehen von 2021 Impulse aus, die die nächsten Jahre prägen werden. Das unter dem Schlagwort #Fitfor55 am 14. Juli2 2021 von der Kommission vorgestellte Paket von insgesamt 14 Neuregelungen wird nahezu jeden Aspekt des Klimaschutzrechts verändern: Der EU-Emissionshandel soll statt 43% Emisisonsminderung durch die emissionshandelspflichtigen Anlagen stattliche 62% beitragen, die kostenlosen Zertifikate werden selbst für die Industrie drastisch reduziert (hierzu mehr hier). Der Schutz der Industrie vor Abwanderung soll künftig durch einen Grenzsteuermechanismus geleistet werden (hierzu mehr hier). Der bisher nationale Emissionshandel für Benzin, Erdgas etc. wird europäisiert (hierzu mehr hier). Im Gebäudebereich wird mehr Effizienz erwartet (hierzu mehr hier). Die Erneuerbaren Energien sollen über eine weitere Reform der Richtlinie schneller als bisher vorgegeben ausgebaut werden (hierzu mehr hier).

Feuerwerk, Natur, See, 2021, Feiern, Mystisch, Nacht

Es ist also mächtig viel Bewegung im Klimaschutzrecht. Längst ist Klima nicht mehr ein Nischenthema, sondern Treiber tiefgreifender Umwälzungen, denen sich einzelne Unternehmen nicht mehr entziehen können. Man muss kein Prophet sein, um vorherzusagen, dass sich das in den nächsten Jahren nicht ändern wird. Wir jedenfalls werden auch 2022 die Entwicklungen verfolgen, Umsetzungen begleiten, Projekte beraten, notfalls vor Gericht die Interessen unserer Mandantschaft vertreten und hoffen, Sie bleiben uns – als Mandantschaft oder auch als Leserinnen und Leser dieses Blogs – verbunden.

Wir melden uns im Blog zurück am 3. Januar 2022. Passen Sie in der Zwischenzeit gut auf sich auf. Unser Büro ist durchgängig besetzt, wenn es irgendwo brennt.

2021-12-17T21:03:51+01:0017. Dezember 2021|Emissionshandel, Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Umwelt|

Tagebau und Moorschutz

Dass das Verbrennen von Braunkohle zum Klimawandel beiträgt ist bekannt. Was weniger bekannt ist, ist der starke Eingriff in den Wasserhaushalt, der mit Tagebau verbunden ist. Dieser Tage rückt das Problem aufgrund des Wassermangels in Teilen Brandenburgs gerade mal etwas mehr in den Fokus: Um den Tagebau zu ermöglichen, muss ständig Wasser aus der Grube gepumpt werden, wodurch sich der Grundwasserspiegel in der Umgebung kräftig senkt. Wenn die Böden zudem, wie in Brandenburg sehr wasserdurchlässig sind, zieht die Absenkung des Grundwassers noch weitere Kreise.

In der Konsequenz führt das sogar manchmal zur weiteren Freisetzung von CO2, allein durch die Ausbeutung der Bodenschätze, bevor überhaupt die erste Braunkohle verbrannt wurde. Denn im näheren Umfeld des Tagebaus Jänschwalde in Brandenburg liegen Feuchtgebiete und Moore, in denen fossile organische Masse, also Torf, unter Luftabschluss vorliegt. Hier sind in den letzten Jahren die Wasserstände oft um mehr als 2 m gesunken. Dadurch mineralisiert der Torf und der Kohlenstoff verbindet sich bei den aeroben Abbauprozessen mit Sauerstoff zu CO2.

Das passiert schon im Rahmen des genehmigten, ordnungsgemäßen Abbaus der Braunkohle, obwohl davon von der FFH-Richtlinie besonders streng geschützte Biotope betroffen sind. Nun hat sich aber herausgestellt, dass von dem Betreiber des Braunkohletagebaus Jänschwalde die genehmigten Mengen der Wasserentnahme im großen Stil überschritten wurden. Daher betreiben nun zwei Umweltverbände ein Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Cottbus. Nach Auffassung der Kläger steht der von der Bergbehörde genehmigte Betriebsplan im Widerspruch zur wasserrechtlichen Genehmigung. Angesichts der vermutlich klimabedingten Trockenheit der letzten Jahre wird es immer schwerer vermittelbar, dass zur Gewinnung von fossilen Brennstoffen solche intensiven Eingriffe in den Wasserhaushalt erfolgen (Olaf Dilling).

 

2021-12-16T23:54:07+01:0016. Dezember 2021|Energiepolitik, Naturschutz, Wasser|

Ausblick auf den Energievertrieb 2022 – Streit liegt in der Luft

Ein turbulentes Jahr neigt sich dem Ende zu. Neben der eigentlich alles überschattenden Pandemie war es auch für die Energiewirtschaft und dort insbesondere für den Energievertrieb ein turbulentes Jahr.

Explodierende Energiepreise führten zum Marktausscheiden einiger Versorger und stellten insbesondere die Grund- und Ersatzversorgung vor neue Herausforderungen. Ging es bisher am Markt oft darum, möglichst viele Neukunden anzuwerben, machten viele Versorger nun plötzlich ihr Neukundengeschäft dicht oder versuchten gar Kunden loszuwerden.

Die letzten großen Preisprotestbewegungen liegen schon einige Jahre zurück. Bei steigenden Preisen ist damit zu rechnen, dass auch die Kunden wieder preissensibler agieren und Rechnungen und Verträge ihrer Versorger rechtlich genauer in den Blick nehmen. In Kombination mit neuen erhöhten Transparenzanforderungen des Gesetzgebers an Preisanpassungen und den genauen Inhalt von Preisanpassungsmitteilungen, ist Streit um die Berechtigung von Energieforderungen programmiert.

Zusätzlich zündet im nächsten Jahr die nächste Stufe an rechtlichen Anforderungen aus dem Gesetz für faire Verbraucherverträge, weil dann die entsprechenden Umsetzungsfristen ablaufen.

Wir rechnen daher mit einer Zunahme entsprechender Streitigkeiten im nächsten Jahr.

(Christian Dümke)

2021-12-15T20:00:54+01:0015. Dezember 2021|Allgemein, Vertrieb|