Tagebau und Moorschutz
Dass das Verbrennen von Braunkohle zum Klimawandel beiträgt ist bekannt. Was weniger bekannt ist, ist der starke Eingriff in den Wasserhaushalt, der mit Tagebau verbunden ist. Dieser Tage rückt das Problem aufgrund des Wassermangels in Teilen Brandenburgs gerade mal etwas mehr in den Fokus: Um den Tagebau zu ermöglichen, muss ständig Wasser aus der Grube gepumpt werden, wodurch sich der Grundwasserspiegel in der Umgebung kräftig senkt. Wenn die Böden zudem, wie in Brandenburg sehr wasserdurchlässig sind, zieht die Absenkung des Grundwassers noch weitere Kreise.
In der Konsequenz führt das sogar manchmal zur weiteren Freisetzung von CO2, allein durch die Ausbeutung der Bodenschätze, bevor überhaupt die erste Braunkohle verbrannt wurde. Denn im näheren Umfeld des Tagebaus Jänschwalde in Brandenburg liegen Feuchtgebiete und Moore, in denen fossile organische Masse, also Torf, unter Luftabschluss vorliegt. Hier sind in den letzten Jahren die Wasserstände oft um mehr als 2 m gesunken. Dadurch mineralisiert der Torf und der Kohlenstoff verbindet sich bei den aeroben Abbauprozessen mit Sauerstoff zu CO2.
Das passiert schon im Rahmen des genehmigten, ordnungsgemäßen Abbaus der Braunkohle, obwohl davon von der FFH-Richtlinie besonders streng geschützte Biotope betroffen sind. Nun hat sich aber herausgestellt, dass von dem Betreiber des Braunkohletagebaus Jänschwalde die genehmigten Mengen der Wasserentnahme im großen Stil überschritten wurden. Daher betreiben nun zwei Umweltverbände ein Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Cottbus. Nach Auffassung der Kläger steht der von der Bergbehörde genehmigte Betriebsplan im Widerspruch zur wasserrechtlichen Genehmigung. Angesichts der vermutlich klimabedingten Trockenheit der letzten Jahre wird es immer schwerer vermittelbar, dass zur Gewinnung von fossilen Brennstoffen solche intensiven Eingriffe in den Wasserhaushalt erfolgen (Olaf Dilling).