Unser Blog steht ja diese Woche ganz im Zeichen des „fit for 55“ Maßnahmenpaketes der EU-Kommission. Nach den Bereichen Emissionshandel, Erneuerbare Energien und Verkehr heute haben wir uns nun die Vorschläge der Kommission zur Änderung der Energieeffizienz-Richtlinie (EED) angesehen.
Mit der Energieeffizienz-Richtlinie vom 24. Dezember 2018 haben sich die Mitgliedsstaaten verpflichtet, den Energieverbrauch von Immobilien zu reduzieren und den Energieverbrauch für die Nutzer transparenter zu machen. Die bisherige Richtlinie musste von Deutschland bis zum 25. Oktober 2020 umgesetzt werden. Eine wesentliche Maßnahme war die Verpflichtung zum künftigen Einbau fernauslesbarer Heizkostenzähler bei Neuinstallation.
Der Änderungsvorschlag der Kommission sieht nun vor, die Einsparziele der EED von 32,5 auf 36 Prozent Endenergieverbrauch und 39 Prozent Primärenergieverbrauch zu erhöhen. Zudem soll das Prinzip „Efficiency first“ gestärkt werden, denn die sauberste und günstigste Energie ist die, die aufgrund gesteigerter Effizienz gar nicht erst erzeugt werden muss.
Nach Artikel 8 soll die Mitgliedstaaten weiterhin zu Maßnahmen verpflichtet werden, mit dem Ziel jährliche Effizienzfortschritte zu erzielen. Das jährliche Einsparziel soll hier ab dem Jahr 2024 von bisher 0,8 auf 1,5 Prozent erhöht werden.
Wir sind gespannt, ob diese Änderungsvorschläge in die EED übernommen werden.
(Christian Dümke)
Hinterlasse einen Kommentar