Blockchain: Herr Rayner überzeugt mich nicht

Die Blockchain ist ja angeblich das nächste große Ding und soll die Wirtschaft revolutionieren. Was die Blockchain im Energiesektor eigentlich Bahnbrechendes leisten soll, wird mir bisher allerdings nicht deutlich. Wenn mir Google Alert dann also einen Text darüber zeigt, wofür die Blockchain in Zusammenhang mit Strom gut sein soll, dann schaue ich mir den natürlich sofort an.

Hier ist er. Er ist von einem in Deutschland lebenden Australier namens Tristan Rayner und heißt “Ein Mikro-Stromnetz in Brooklyn demonstriert die saubere Energieversorgung via Blockchain”. Hoppla, denke ich. Habe ich mich also geirrt und die Blockchain ist doch toll. Aber warten wir es ab:

In der Einleitung wird es jedenfalls schon knallig. Das derzeitige Stromnetz sei ein “alternativloses Ungetüm”. Na gut, ziemlich groß ist das Stromnetz, so alles in allem, schon richtig. Aber alternativlos? Niemand verbietet Leuten, neben dem Netz der öffentlichen Versorgung ein zweites Stromnetz im Boden zu vergraben, wenn ihnen der Eigentümer des Grundstücks das erlaubt. Warum trotzdem keiner die Bagger rollen lässt? Weil es sinnlos ist. Weil das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und seine Verordnungen einen diskriminierungsfreien Zugang für alle anderen Stromlieferanten gewährleisten. Da muss niemand teure Tonnen Kupfer vergraben. Alternativlos ist damit schon mal nichts. Aber gut, sehen wir weiter.

Rayner meint weiter, durch die zunehmende Produktion von Erneuerbarem Strom würden Rufe nach einem neuen, dezentralerem Stromnetz laut. Das leuchtet mir zumindest nicht ein. Was spricht dagegen, auch für neue Autos die alte Autobahn zu nutzen? Wird es sehr viel, braucht man vielleicht eine weitere Spur, aber dafür unter anderem sind die Netzbetreiber ja da.

Im nächsten Absatz kommt dann Rayners große Innovation. Simsalabim, die Blockchain würde es also ermöglichen, dass Nachbarn untereinander mit Strom handeln. Gut und schön, denke ich mir. Viel Spaß. Aber geht das nicht heute schon? Gesetzt der Fall, ich hätte ziemlich viel PV auf dem Dach, hole mir eine Versorgerlizenz und verkaufe Strom an meine Nachbarn gegenüber: Wer soll mir das verbieten? Ich würde einen Vertrag mit dem Verteilnetzbetreiber schließen, Umlagen abführen, alles tun, was das EnWG von Versorgern verlangt, und los geht’s. Warum das keiner macht? Es lohnt sich nicht. Die Vergütung nach dem EEG ist besser. Und wenn ich innerhalb einer Liegenschaft verkaufe, gibt es auch dafür einen gesicherten rechtlichen Rahmen, bei dem Erzeuger und Mieter sparen. 

Herr Rayner dagegen ist begeistert: Wer eine Solaranlage hat, der hätte auch Strom, wenn das Netz ausfällt, schreibt er. Und wer keine hat, aber von jemandem beliefert wird, der eine hat, der wäre auch vom Stromnetz unabhängig. Aber ganz im Ernst: Ist das wirklich ein Problem? Ist Energieautarkie in einem so ausdifferenzierten System wie dem Stromnetz in Deutschland ein Ansatz, der eine so enorme Energieverschwendung rechtfertigt, wie die Blockchain sie derzeit darstellt? Und überhaupt: Wie stellt sich Herr Rayner eine physikalische Struktur vor, in der ein Netz zusammenbricht, aber die Lieferverbindung zwischen Verbrauchern und Erzeugern vor Ort als Teil dieses Netzes weiter funktioniert? Ich bin jetzt keine Physikerin, aber so ganz leuchtet mir das noch nicht ein. Vielleicht, denke ich mir, kommen die eigentlichen Pro-Blockchain-Brüller ja noch. Oder er denkt an ein isoliertes Netz, das nur die Erzeuger vor Ort erfasst. Allerdings gebe ich zu bedenken: Ein großes Stromnetz hat eine Sicherungskaskade, vgl. nur den § 13 Energiewirtschaftsgesetz, die dazu führen dürfte, dass es sehr, sehr selten ausfällt. Bei der Verbindung zwischen den Einfamilienhäusern von Herrn Schulze und Herrn Müller bin ich mir da nicht so sicher. Zumal Erneuerbare ja nun gerade nicht so besonders verlässlich produzieren.

Im nächsten Absatz bestätigt Herr Rayner, dass die Transaktionen zwischen den Beteiligten auch seiner Meinung nach durch Start Contracts auf allen beteiligten Rechnern vollzogen werden sollen. Gut und schön, das kostet eine Menge Strom, ohne nennenswerten Mehrwert, wie ich meine. Denn warum sichert man die Glaubwürdigkeit von Transaktionen mit Strom auf allen beteiligten Computern, wenn man auch nur einen gut überwachten Beteiligten damit betrauen könnte, dies zu dokumentieren? Einen solchen Beteiligten gibt es im Übrigen auch schon. Man nennt ihn Energieversorger, und dass er Stromflüsse falsch oder sonstwie unzulässig aufzeichnen würde, hätte ich jedenfalls noch nicht gehört.

Apropos Menge Strom: Herr Rayner gibt zu, dass die vielen Transaktionen zwischen den Beteiligten viel Strom verbrauchen. Das kann man wohl sagen. Allein die Bitcoin-Struktur als größte Blockchainstruktur verbraucht schon heute mehr Strom als die Schweiz. Herr Rayner findet das aber gar nicht schlimm. Die entstehende Prozessorwärme würde nämlich als Heizwärme genutzt.

Ich kann mir schon vorstellen, dass das grundsätzlich möglich ist. Mein Computer wird jedenfalls bei größeren Aktionen immer schrecklich warm. Aber ist das sein Ernst? Es dürfte kaum etwas Ineffizienteres geben, als die Abwärme von Computern als Heizwärme zu nutzen. Ein normales Netz in einer mittelgroßen Stadt wäre vermutlich als Blockchainstruktur deutlich größer als die Bitcoinstruktur. Soll diese Stadt dann allein für die Dokumentation von Stromverbrauch (nicht einmal für die Erzeugung dieses Stroms!) und eine schlecht regelbare und vermutlich nicht für ganze Wohnungen nutzbare Heizwärme so viel Strom verbraten wie gleich mehrere Alpenrepubliken? Wo soll der ganze Strom herkommen? Und wozu das Ganze? Nur, damit Herr Schulze an Herrn Müller von gegenüber Solarstrom verkaufen kann? Und was daran ist denn nun so “sauber”, wie die Überschrift vorgibt?

Am Ende dieses Textes bin ich jedenfalls nicht klüger. Entweder gibt es in der Energieversorgung der USA Probleme, die dem deutschen Energiemarkt fremd sind. Oder Herr Rayner kennt sich nicht so besonders gut aus. Auf seinem Bild sieht er schrecklich nett aus. Er scheint Ingenieur zu sein, arbeitet aber als freischaffender Schreiber in Berlin. Letzteres, immerhin, kann ich gut nachvollziehen.

Ich glaube, ich bleibe bei meiner Meinung.

2018-06-08T08:20:01+02:008. Juni 2018|Digitales, Strom|

Der BGH will harte Worte

Sie kennen das: Wer schreibt schon gern, dass er keine Lust hat, bei den ungehobelten Nachbarn Samstag Wurst zu grillen. Sie schreiben also, sie seien leider verhindert. Der Elternbeirat in der Klasse Ihres Jüngsten verlangt von Ihnen weitergehendes Engagement? Sie schreiben, Sie könnten wegen ihrer umfangreichen beruflichen Verpflichtungen leider nicht … Notlügen nennt man das wohl, und die meisten Leute erwarten gar nicht, dass der Belogene das glaubt. Es geht schlicht um Höflichkeit.

Ebenso halten es viele Energieversorger, wenn die Preise steigen. Wer sagt schon gern, dass die Anteilseigner nach mehreren mageren Jahren endlich wieder Geld sehen wollen? Sie schreiben also, alles werde teurer, und Strom nach lange stabilen Preisen leider auch. Vielleicht schieben Sie einfach alles auf den Staat, denn der ist bekanntlich meistens schuld, wenn irgendetwas schief geht, und außerdem wird Angela Merkel Sie nicht verklagen, wenn Sie auf die Steuern und Umlagen von Vater Staat verweisen. Ebenso wie beim Nachbarn und beim Elternbeirat gehe ich jede Wette ein: Jeder wusste immer genau, wie der Hase läuft.

Doch diese verbreitete Praxis ist, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am 6. Juni 2018 nun ausgeurteilt hat, unzulässig (Az.:VIII ZR 247/17, Gründe liegen noch nicht vor). Wenn Sie als Grundversorger den Grundversorgungstarif erhöhen, müssen Sie alle Preisbestandteile detailliert aufführen, so dass der Verbraucher ganz genau beurteilen kann, ob nun die Netznutzungsentgelte, die KWK-Umlage, das EEG oder schlicht eine steigende Marge für die Preisanpassung verantwortlich sind.

Damit bestätigt nun auch der BGH im Wesentlichen die – jeweils mit unterschiedlichen Nuancen den Versorger verurteilenden – Vorinstanzen. Zuletzt hatte das OLG Hamm aus den §§ 5 Abs. 2 S. 2, letzter HS; 2 Abs. 3 S. 1 Nr.5 S. 1 u. Abs. 3 S. 3 StromGVV hergeleitet, dass Versorger nur dann von steuer- und umlagebedingten Preiserhöhungen sprechen dürfen, wenn das auch wirklich stimmt. In dieser Entscheidung hatte es auch aufs Europarecht verwiesen, wo in Art. 3 Abs. 2 u. 3 u. der Anhang A der RL 2003/54 EG (der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie) festgelegt ist, dass gewährleistet sein muss, dass Kunden von ihrem Sonderkündigungsrecht nach Preiserhöhungen Gebrauch machen können und Transparenz über Preise und Tarife besteht. Das OLG – und nun wohl auch der BGH – halten es für naheliegend, dass Kunden nur dann beurteilen können, ob sie besser kündigen, wenn sie wissen, ob bei Steuern und Umlagen die Strompreise aller Versorger steigen. Oder nur ihr Versorger teurer wird.

In Zukunft müssen Grundversorger also etwas schonungsloser werden. Ob das Urteil so zu mehr Information der Kunden in der Grundversorgung führt? Zweifel sind erlaubt, denn besonders preisbewusst scheinen die Grundversorgungskunden nicht zu sein, denn ansonsten hätten sie längst den Tarif gewechselt. Und den Kunden, der tatsächlich die im Laufe der Jahr immer mehr angeschwollenen Informationen rund um das Versorgerverhältnis gelesen hat, muss man vermutlich mit der Lupe suchen.

Für die Praxis bedeutet das: Wer in der Grundversorgung seine Marge erhöht, muss dies künftig in einer Gegenüberstellung der Preise kenntlich machen und darf im Anschreiben jedenfalls nichts Unzutreffendes über die Preiserhöhung sagen.

2018-06-06T23:46:15+02:006. Juni 2018|Strom, Vertrieb|

Mitgegangen, mitgefangen

Herrn Valk bleibt auch nichts erspart. Da fleht, bittet und bettelt man als mit allen Wassern der Moderne gewaschener Vertriebsleiter bei der Geschäftsführerin Frau Göker monatelang, dass ein Unternehmen wie die Stadtwerke Oberaltheim GmbH (SWO) im Kampf um gerade jüngere Kunden sich auch bei facebook präsentieren muss. Da gibt man Geld aus für eine Agentur, die Herrn Valk und seine Mitarbeiterin schult, wie man als Stadtwerk Social Media richtig anpackt. Und dann, drei Wochen vor der geplanten Einrichtung des SWO-Accounts beim kalifornischen Giganten ist Schluss. Einfach Schluss. Und schuld ist der Europäische Gerichtshof (EuGH).

Der EuGH sitzt zwar in Luxemburg. Aber Herr Valk schimpft trotzdem ausgiebig auf die “Brüsseler Beamten”, die keine Ahnung haben, wie hart der Kampf um den Kunden in der Fläche gerade im Stromvertrieb geworden ist. Einfach so die Betreiber von facebook-Fanpages für eine verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 2 Buchst. d der Richtlinie 95/46, in Deutschland umgesetzt durch den § 3 Abs. 7 des alten Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), zu erklären. Weil facebook auf die Computer derjenigen, die die Fanpage besuchen, Cookies setze, kleine Programme also, die Informationen sammeln und an facebook weiterleiten. Diese Informationen nutzt facebook, um personalisiert zu werben. Aber auch die SWO hätte sie genutzt, indem sie demographische Auswertungen der Besucher der Fanpage bekommen hätte.

Als Verwender personalisierter Daten hätte die SWO einen Haufen datenschutzrechtlicher Verpflichtungen erfüllen müssen. Denn einfach abstellen kann man die Datensammelei durch facebook als Betreiber einer Fanpage bisher leider nicht. Diese Verpflichtungen wie etwa Auskunft über die Datenspeicherung und -verwendung ebenso wie die Löschung der Daten hätte Herr Valk aber gar nicht erfüllen können. Schließlich verrät facebook den Betreibern nicht, was für Daten erhoben werden und was mit ihnen geschieht.

“Der EuGH wird ja kaum in Oberaltheim schnüffeln.”, hatte Valk noch versucht, Justitiarin Berlach auf seine Seite zu ziehen. Diese aber war fest geblieben: Schließlich drohen nicht nur Untersagungsverfügungen von Datenschutzbehörden wie in dem im Vorlageverfahren vorm EuGH entschiedenen Fall. Auch Bußgelder könnten verhängt werden. Und nicht zuletzt ist es ungeklärt, jedenfalls auch nicht sicher auszuschließen, dass Konkurrenten wegen solchen Datenschutzverstößen abmahnen könnten. Wartet die Stadtwerke Unteraltheim GmbH denn nicht etwa schon gierig auf den kleinsten Fehler der SWO?

Am Ende muss Valk seufzend seine schönen Pläne fürs Erste begraben. “Teilen Sie mir bitte umgehend mit, wenn facebook sich bewegt!, schreibt er tief bekümmert an die Social Media Agentur, die ihn beraten hatte.

Jetzt wartet er. Auf ein facebook-Tool. Auf ein Wort des Europäischen Gesetzgebers über die Übertragbarkeit auf die neue Welt der DSGVO. Auf eine Rechtsprechung des BVErwG, die dem ganzen die Spitze nimmt. Und er wartet ganz sicher nicht allein.

2018-06-06T09:48:17+02:006. Juni 2018|Allgemein, Strom, Wettbewerbsrecht|