Man macht was mit: Neuregelung für KWK-Eigenverbrauch lässt auf sich warten
Man macht was mit. Wenn Sie beispielsweise eine neuere KWK-Anlage haben, dachten Sie erst, für die Strommengen, die Sie selbst erzeugen und verbrauchen, bräuchten Sie keine volle EEG-Umlage zu zahlen. Da gab es ja eine Ausnahme in § 61b EEG, die den Eigenbedarf privilegierte. Dann der Schock: Die Europäische Kommission sah diese Ausnahme als verbotene Beihilfe an. Zum Artikel