Man macht was mit: Neuregelung für KWK-Eigenverbrauch lässt auf sich warten
Man macht was mit. Wenn Sie beispielsweise eine neuere KWK-Anlage haben, dachten Sie erst, für die Strommengen, die Sie selbst erzeugen und verbrauchen, bräuchten Sie keine volle EEG-Umlage zu zahlen. Da gab es ja eine Ausnahme in § 61b EEG, die den Eigenbedarf privilegierte. Dann der Schock: Die Europäische Kommission sah diese Ausnahme als verbotene Beihilfe an. Für viele Anlagen würde es erhebliche Wirtschaftlichkeitseinbußen bedeuten, müssten sie für den gesamten Eigenbedarf die volle EEG-Umlage zahlen.
Am 7. Mai atmeten Sie auf. Die Kommission und die Bundesrepublik einigten sich. KWK-Anlagen mit Inbetriebnahme zwischen dem 1. August 2014 und Ende 2017 sollten in der Leistungsklasse zwischen 1 und 10 MW nur 40% EEG-Umlage zahlen. Für alle anderen Anlagen sollte dies für 3.500 Vollbenutzungsstunden pro Jahr gelten. Für die darüber hinausgehende Produktion sollte die EEG-Umlage linear steigen, bis bei 7.000 Vollbenutzungsstunden und mehr die volle Umlage gezahlt werden soll. Das wäre zwar nicht in jedem Fall so gut wie vor dem Ärger mit der Kommission gewesen. Aber Sie – und der Rest der Branche – konnten damit leben (mehr dazu gibt es hier).
Eigentlich wähnten Sie im Mai damit schon alles in trockenen Tüchern. Als die Bundesregierung ankündigte, diese Einigung nun schnell in Gesetzesform zu gießen, hefteten Sie das Problem als erledigt ab und wendeten sich gedanklich anderen Dingen zu. In der Energiewirtschaft ist ja gerade immer was los.
Etwa unruhig wurden Sie in den letzten Wochen dann aber doch, als das sogenannte „100-Tage-Gesetz“ mehrfach vertagt wurde. Die Koalitionspartner streiten sich um die Sonderausschreibungen für Wind- und Solarenergie. Der ehrgeizige Zeitplan, der vorsah, das Gesetz noch vor der Sommerpause durchzubringen, erwies sich deswegen schnell als Makulatur. Sie wurden nervös.
Wie sich nun zeigt, ist Ihre Nervosität voll und ganz berechtigt. Ihre arme Anlage. Minister Altmaier hat heute auf dem BDEW-Kongress angekündigt, dass die Rettung des Eigenverbrauchs erst nach der Sommerpause kommt. Allzu sicher sind Sie sich einer zügigen Neuregelung im Herbst leider auch nicht, denn gleichzeitig hat er mitgeteilt, dass die eigentlich für 2018 und 2019 geplanten Sonderausschreibungen Wind und Solar erst später stattfinden sollen. Sie können sich nicht vorstellen, dass dies im Umweltministerium auf Zustimmung stößt, und so fürchten Sie, dass die Rettung Ihrer KWK-Anlage vielleicht noch länger dauern könnte, als vor einigen Wochen erhofft.
Dass die neue Bundesregierung in diesem Punkt vollends havarieren könnte: Daran wollen wir alle nicht denken.