Klagen gegen beA
Als vor einigen Jahren das erste Mal die Rede vom besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) war, war ich sofort begeistert. Statt im regnerischen, kalten Berlin beispielsweise im tristen Februar könnte ich in Asien sitzen, meine Akten auf einem Server irgendwo, die Bibliothek im Netz, eine Kokosnuss in der Hand. Künftig würde ich meine Schriftsätze unter Palmen schreiben und sie sodann mit einem Klick versenden. Ob es wirklich so kommen könnte?
Aber schon der Verzicht auf mehrfache Ausfertigungen, das lästige Warten auf die Rückmeldung des Messenger und das Bibbern vorm Faxgerät kurz vor zwölf wären unschätzbare Vorteile eines funktionierenden elektronischen Systems. Ich freue mich also, wenn das beA jemals läuft.
Doch so, wie es von der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) konzipiert wurde, ist es den Anforderungen der Anwaltschaft nicht gewachsen. Denn wir unterliegen besonderen Geheimhaltungspflichten. Diesen können wir aber mit dem beA nicht nachkommen, denn dieses – verpflichtende – System ist nicht hinreichend sicher. Während Ende-zu-Ende-Verschlüsselungen es verhindern, dass irgendjemand zwischen dem Absender (ich!) und dem Empfänger (das Gericht! Dritte!) die Daten auffängt und ausliest, gibt es beim beA eine Umschlüsselung bei der BRAK. Diese soll Vertretungen ermöglichen. Aber gleichzeitig ermöglicht sie es eben auch, dass Unbefugte mit möglicherweise bösen Absichten ins System eindringen.
Aus diesem Grunde hat eine Reihe von Anwältinnen und Anwälten nun unterstützt von der – jede Unterstützung verdienenden – Gesellschaft für Freiheitsrechte Klage erhoben. Diese richtet sich auf ein Unterlassungsgebot an die BRAK. Diese soll daran gehindert werden, ein solches unsicheres System einzuführen. Mit anderen Worten: Die BRAK müsste das beA ganz anders aufsetzen. Das würde vermutlich einige Zeit in Anspruch nehmen. Mit meiner Kokosnuss unter Palmen wird es dann vermutlich auch im nächsten Winter nichts. Aber ich bin mir sicher: Das wird es wert sein. Schließlich geht es um sensibelste Daten.