Klingeling: Gesetzesinitiative gegen unseriöses Telefonmarketing
Fragen Sie sich eigentlich auch immer, wen Call Center heute eigentlich noch erreichen? Ich tippe auf eine Handvoll junger Mütter, ein paar Freiberufler und viele, viele Rentner. Nicht alle der Angerufenen sind gleichermaßen auf Zack, wie man so sagt, und so kommt es immer wieder zu voreiligen Vertragsschlüssen. Ich habe selbst schon mit hochbetagten Zeugen telefoniert, denen erst Tage nach dem Telefonat überhaupt aufging, dass sie den Stromversorger gewechselt hatten. Manchmal ist das auf – nicht zuletzt altersbedingte – Schusseligkeit der Angerufenen zurückzuführen. Aber nicht ganz selten soll es auch vorkommen, dass auf ein solches Telefonat hin von Call Center Agents einfach Vertragsabschlüsse fingiert werden, die tatsächlich so aber nie stattgefunden haben. Oder aber schon leicht zerstreute Großmütter von Call Center Agents einfach so lange an die Wand geredet werden, bis sie irgendwann „ja“ sagen.
Dass hier Handlungsbedarf besteht, hat schon im letzten Jahr die baden-württembergische Landesregierung zum Anlass genommen, eine Gesetzesinitiative auf den Weg zu bringen, die die Bundesregierung nun aufgegriffen hat. Es soll danach künftig nicht mehr reichen, dass der Verbraucher am Telefon irgendwann mündlich einem Vertragsschluss zustimmt. Schon heute muss das Unternehmen, das wirbt, dem Verbraucher danach eine Vertragsbestätigung zusenden. Viele machen dann noch von ihrem vierzehntägigen Widerrufsrecht Gebrauch. Künftig würde – tritt der Entwurf so in Kraft – der Verbraucher aber erst ein Schreiben in Textform (also schriftlich oder etwa per Mail) erhalten, in dem das Angebot noch einmal zusammengefasst wird. Anschließend müsste der Verbraucher selbst aktiv dem Unternehmen bestätigen, dass er den Vertragsschluss wirklich will.
In vielen Fällen würde das dem getäuschten oder schlicht übertölpelten Verbraucher helfen. Dieser erhielte erst den mündlich abgeschlossenen Vertrag in Textform, also per Brief oder E‑Mail. Würde er darauf schlicht nicht antworten, so würde der Vertrag nicht wirksam. Das Unternehmen könnte den Verbraucher daraufhin zwar noch einmal fragen, ob er am Vertrag festhalten will. Würde sich dieser binnen zwei Wochen nicht erklären, wäre die Situation so, als hätte es das Telefongespräch nie gegeben. Zumindest der überrumpelte Verbraucher oder der Verbraucher – das habe ich auch schon erlebt – der tatsächlich gar keinen Vertrag abgeschlossen hat, müsste so nichts weiter unternehmen.