Der Industriestrompreis: Der Plan des Ministeriums

Das BMWK hat ihn am 5. Mai 2023 vorgelegt: Einen Plan für einen besonderen Strompreis für die energieintensive Industrie. So etwas gibt es bereits in anderen EU-Ländern. Schaut man genau hin, so geht es eigentlich um zwei Preise: Einen für die nächsten Jahre bis 2030, den sogenannten Brückenstrompreis. Und einen, der die Industrie danach auf ihrem Weg in eine Vollversorgung durch Erneuerbare begleiten soll, den Transformationsstrompreis.

Wer erhält die neuen Strompreise?

Der Industriestrompreis soll nicht für jeden da sein, auch nicht für jedes Unternehmen des produzierenden Gewerbes, sondern für die klassische energieintensive Industrie, das Ministerium spricht von Grundstoffindustrie, also etwa Zement, Papier, Aluminium oder Stahl. Aufgesetzt werden soll für den Brückenstrompreis auf die Unternehmen, die der besonderen Ausgleichsregelung des EEG und heute des EnFG, unterfallen.

Wie soll der Brückenstrompreis aussehen?

Das Ministerum will den Brückenstrompreis auf 6 ct/kWh festlegen. Die begünstigten Unternehmen sollen die Differenz zum durchschnittlichen Börsenstrompreis erstattet bekommen, so dass sie einen Anreiz behalten, keine überhölhten Stromlieferverträge abzuschließen. Außerdem soll dieser Mechanismus auf 80% des Verbrauchs begrenzt werden.

Was müssen die begünstigten Unternehmen für den Brückenstrompreis tun?

Die Unternehmen müssen die freiwilligen Maßnahmen nach dem Energieeffizienzgesetz umsetzen, sie müssen eine klare Transformationsverpflichtung abgeben, bis 2045 klimaneutral zu sein, und sie müssen den Standort erhalten und sich tariftreu verhalten.

Wer bezahlt den Brückenstrompreis?

Das Geld soll aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds fließen, also praktisch aus dem Geld, das eigentlich für die Strompreisbremse bestimmt war.

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Wie sieht der Transformationsstrompreis aus?

Für den Transformationsstrompreis gibt es keine festgelegte Höhe. Er soll auf mehreren Maßnahmen beruhen, unter anderem auf Finanzierungen für EE-Anlagen durch Contracts for Difference (CfD), die einen Preis nahe den Gestehungskosten ermöglichen, und Bürgschaften für PPAs oder Haftungsfreistellungen für Banken, die eine Reduzierung der Risikoprämien ermöglichen sollen. Auch der beschleunigte Ausbau der EE soll hier preisdämpfend wirken, daneben soll über zeitvariable Netzentgelte, die günstige Weitergabe von ansonsten abgeregeltem Strom und abgesenkte Netzentgelte für die Belieferung aus EE-Anlagen zu benachbarten Anlagen ein günstiger Strompreis ermöglicht werden.

Wie geht es weiter?

Die Debatte um einen Industriestrompreis hat gerade erst begonnen. Nicht alle Akteure am Markt begrüßen einen solchen Tarif. Es bleibt also nur abzuwarten, was aus dem Plan des Ministeriums in der politischen Arena wird (Miriam Vollmer).

 

2023-05-13T01:53:25+02:0013. Mai 2023|Allgemein, Energiepolitik, Strom|

Länger Kurzzeitparken: Kleine Brötchen der Verkehrspolitik…

Die FDP hat zwei neue Vorschläge zur Belebung der Innenstädte gemacht, die beide den marktwirtschaftlichen Prinzipien der Partei zuwiderlaufen: Autofahrern sollen Parkplätze umsonst zur Verfügung gestellt werden.

Um die Attraktivität der Städte für Autofahrer zu steigern, wird an Kommunen appelliert, eine sogenannte Brötchentaste einzuführen: Auch da wo bereits eine Parkraumbewirtschaftung stattfindet, soll für das Parken mit einer Dauer von wenigen Minuten kostenfrei bleiben. Dies funktioniert über eine spezielle Taste am Automaten, für die ein entsprechender Parkschein angefordert werden kann. Die Bremer grüne Mobilitätssenatorin Maike Schäfer hatte mit Wirkung zum 1. April diesen Jahres diese Möglichkeit für Bremen abgeschafft.

Schild mit Hinweis auf Parkscheinautomat

Zudem soll die Länge des Kurzzeitparkens im beschränkten Haltverbot von bisher drei auf fünf Minuten ausgedehnt werden. Auch dadurch soll der Einzelhandel belebt werden. Ob sich das wirklich förderlich für den Einzelhandel auswirken würde, ist fraglich, nicht nur, weil unter Stadtplanern umstritten ist, wie groß der Beitrag des Kfz-Verkehrs zum innerstädtischen Einzelhandel wirklich ist. Denn die längere Verweildauer von Fußgängern und die flexibleren Abstellmöglichkeiten von Fahrradfahrern sind Faktoren, die oft unterschätzt werden. Beide Faktoren führen dazu, dass diese Kundengruppen mehr Umsatz bringen als oft vermutet.

Eine “Verweildauer” von nur fünf Minuten dürfte jedenfalls in den seltensten Fällen für einen Einkauf reichen. Zudem darf nach der bisherigen Regelung in der StVO der Fahrer das Fahrzeug beim Halten nicht verlassen. Denn um zu halten (und nicht zu parken), muss er im Notfall sofort eingreifen und wegfahren können. Auch innerhalb der fünf Minuten könnten also nur die Beifahrer einkaufen.

Der Vorschlag bietet für den Einzelhandel daher kaum Vorteile, allerdings einen handfesten Nachteil: Die Anordnung beschränkter Haltverbote dient in erster Linie dazu, um Parkmöglichkeiten für den Lieferverkehr freizuhalten. Daneben profitieren bisher vom eingeschränkten Haltverbot auch Handwerker, Pflegekräfte, Menschen mit Behinderung und Autofahrer, die tatsächlich Be- oder Entladen müssen oder jemand Ein- oder Aussteigen lassen wollen.

Ohnehin haben Logistikunternehmen und andere Berechtigte mit Nutzungskonflikten und Fehlnutzungen dieser Lieferverkehrsflächen zu kämpfen. Dies würde durch eine Ausdehnung des Kurzzeitparkens noch zunehmen. Für Mitarbeiter des Ordnungsamts würde die Kontrolle erheblich erschwert, wenn eine Überschreitung von fünf Minuten (und nicht bloß drei Minuten) nachgewiesen werden muss. (Olaf Dilling)

 

2023-05-11T13:51:46+02:0011. Mai 2023|Verkehr, Verwaltungsrecht|

Seevögel und Offshore-Windpark

Vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde vor kurzem die Klage eines Umweltverbands auf Anordnung von Sanierungsmaßnahmen nach dem Umweltschadensgesetz entschieden. Was so verwaltungsrechtlich-trocken klingt, ist eigentlich ganz anschaulich und betrifft einen sehr maritimen Sachverhalt:

Es geht um den Offshore-Windpark Butendiek, der in dem Vogelschutzgebiet “Östliche Deutsche Bucht” vor der Insel Sylt errichtet wurde. In dem Gebiet rasten viele Seevögel, vor allem Stern- und Prachttaucher, die dort ihre Fettreserven für den Vogelzug mit Fisch auffüllen.

Sterntaucher

Diese Vögel sind bekanntermaßen sehr empfindlich gegenüber Störungen. Vor der Errichtung des Windparks war man davon ausgegangen, dass sich die Störung nur bis zu einer Entfernung von zwei Kilometern auswirkt. Tatsächlich meiden die Tiere die Windenergieanlagen in einem Umkreis von bis zu 16 km.

Der NABU klagt gegen das Bundesamt für den Naturschutz (BfN) auf die Anordnung von Sanierungsmaßnahmen durch den Betreiber des Windparks. Sowohl vor dem Verwaltungsgericht Köln als auch vor dem Oberverwaltungsgericht Münster war es damit gescheitert. Das OVG Münster hatte sich auf den Standpunkt gestellt, dass der Kläger gegenüber dem Bundesamt den Schaden nicht ausreichend plausibel gemacht hätte. Daher wurde die Berufung zurückgewiesen. Das Bundesverwaltungsgericht hat in der Revision die Sache an das OVG zurückverwiesen. Ob ein Schaden vorliege, müsse zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung geprüft werden. (Olaf Dilling)

 

 

2023-05-10T16:01:54+02:0010. Mai 2023|Naturschutz, Windkraft|