Das BMWK hat ihn am 5. Mai 2023 vorgelegt: Einen Plan für einen beson­deren Strom­preis für die energie­in­tensive Industrie. So etwas gibt es bereits in anderen EU-Ländern. Schaut man genau hin, so geht es eigentlich um zwei Preise: Einen für die nächsten Jahre bis 2030, den sogenannten Brücken­strom­preis. Und einen, der die Industrie danach auf ihrem Weg in eine Vollver­sorgung durch Erneu­erbare begleiten soll, den Transformationsstrompreis.

Wer erhält die neuen Strompreise?

Der Indus­trie­strom­preis soll nicht für jeden da sein, auch nicht für jedes Unter­nehmen des produ­zie­renden Gewerbes, sondern für die klassische energie­in­tensive Industrie, das Minis­terium spricht von Grund­stoff­in­dustrie, also etwa Zement, Papier, Aluminium oder Stahl. Aufge­setzt werden soll für den Brücken­strom­preis auf die Unter­nehmen, die der beson­deren Ausgleichs­re­gelung des EEG und heute des EnFG, unterfallen.

Wie soll der Brücken­strom­preis aussehen?

Das Minis­terum will den Brücken­strom­preis auf 6 ct/kWh festlegen. Die begüns­tigten Unter­nehmen sollen die Differenz zum durch­schnitt­lichen Börsen­strom­preis erstattet bekommen, so dass sie einen Anreiz behalten, keine überhölhten Strom­lie­fer­ver­träge abzuschließen. Außerdem soll dieser Mecha­nismus auf 80% des Verbrauchs begrenzt werden.

Was müssen die begüns­tigten Unter­nehmen für den Brücken­strom­preis tun?

Die Unter­nehmen müssen die freiwil­ligen Maßnahmen nach dem Energie­ef­fi­zi­enz­gesetz umsetzen, sie müssen eine klare Trans­for­ma­ti­ons­ver­pflichtung abgeben, bis 2045 klima­neutral zu sein, und sie müssen den Standort erhalten und sich tariftreu verhalten.

Wer bezahlt den Brückenstrompreis?

Das Geld soll aus dem Wirtschafts­sta­bi­li­sie­rungs­fonds fließen, also praktisch aus dem Geld, das eigentlich für die Strom­preis­bremse bestimmt war.

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Wie sieht der Trans­for­ma­ti­ons­strom­preis aus?

Für den Trans­for­ma­ti­ons­strom­preis gibt es keine festge­legte Höhe. Er soll auf mehreren Maßnahmen beruhen, unter anderem auf Finan­zie­rungen für EE-Anlagen durch Contracts for Diffe­rence (CfD), die einen Preis nahe den Geste­hungs­kosten ermög­lichen, und Bürgschaften für PPAs oder Haftungs­frei­stel­lungen für Banken, die eine Reduzierung der Risiko­prämien ermög­lichen sollen. Auch der beschleu­nigte Ausbau der EE soll hier preis­dämpfend wirken, daneben soll über zeitva­riable Netzent­gelte, die günstige Weitergabe von ansonsten abgere­geltem Strom und abgesenkte Netzent­gelte für die Belie­ferung aus EE-Anlagen zu benach­barten Anlagen ein günstiger Strom­preis ermög­licht werden.

Wie geht es weiter?

Die Debatte um einen Indus­trie­strom­preis hat gerade erst begonnen. Nicht alle Akteure am Markt begrüßen einen solchen Tarif. Es bleibt also nur abzuwarten, was aus dem Plan des Minis­te­riums in der politi­schen Arena wird (Miriam Vollmer).