Strompreis zu günstig – Finnland muss Atomstrom reduzieren

Über den neuesten finnischen Atomreaktor Olkiluoto 3 und seine Probleme bei Bau und Inbetriebnahme hatten wir bereits schon einmal hier berichtet. Nun scheint es aber auch im gerade erst angelaufenen Betrieb bereits wirtschaftliche Probleme zu geben. Der Grund dafür: Der Strompreis in Finnaland ist durch ein Überangebot an Strom, insbesondere aus grüner Wasserkraft kurzfristig stark gefallen, teilweise kam es sogar zu negativen Strompreisen.

Unter diesen Bedingungen ist für den Betreiber die Produktion von Atomstrom nicht mehr wirtschaftlich, so dass das Kraftwerk gedrosselt werden musste. Traditionell wird in Finnland die Strommenge in derartigen Fällen über den Einsatz von Wasserkraft geregelt, dies ist aber derzeit wegen bereits hoher Wasserstände in den entsprechenden Gebieten nicht möglich.

Das Problem für den Atomkraftwerksbetreiber könnte sich in Zukunft verschärfen, wenn in Finnland jährlich weitere bis zu 500 MW neue Anlagen zur Produktion von Windstrom in Betrieb gehen.

(Christian Dümke)

2023-05-19T13:35:34+02:0019. Mai 2023|Allgemein|

Windkraft schlägt Denkmalschutz: Zu OVG Greifswald, Urt. v. 23.02.2023, 5 K 171/22

Seit 2022 liegt der Ausbau der Erneuerbaren Energien laut § 2 EEG im “überragenden öffentlichen Interesse”. Dass diese Formulierung keine Sonntagsrede ist, sondern echte Auswirkungen hat, zeigt eine Entscheidung des OVG Greifswald (OVG Greifswald, Urteil vom 23.02.2023 – 5 K 171/22).

Hier hatte ein Vorhabenträger eine Genehmigung für eine Windkraftanlage beantragt. Die Behörde war dem aber nicht fristgemäß innerhalb der Frist des § 10 Abs. 6a BImSchG nachgekommen. Die Denkmalschutzbehörde hatte nämlich eine entgegenstehende Stellungnahme abgegeben.

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Das sei kein hinreichender Grund, befand das Gericht. Zum einen sei die Genehmigungsbehörde nicht an die Stellungnahme der Denkmalschutzbehörde gebunden, sondern müsste selbst prüfen. Zum anderen wäre aber selbst dann, wenn das Erscheinungsbild der Denkmäler sich deutlich verschlechtern würde, die Genehmigung zu erteilen. Dem Interesse am Ausbau der Erneuerbaren komme ein regelmäßiges Übergewicht zu, das nur in Ausnahmefällen überwunden werden könne. Selbst für eine Alternativenprüfung sah das Gericht keinen Raum, da es auf jeden geeigneten Standort für Windenergie ankomme (Miriam Vollmer).

2023-05-19T01:58:14+02:0019. Mai 2023|Erneuerbare Energien|