Strom­preis zu günstig – Finnland muss Atomstrom reduzieren

Über den neuesten finni­schen Atomre­aktor Olkiluoto 3 und seine Probleme bei Bau und Inbetrieb­nahme hatten wir bereits schon einmal hier berichtet. Nun scheint es aber auch im gerade erst angelau­fenen Betrieb bereits wirtschaft­liche Probleme zu geben. Der Grund dafür: Der Strom­preis in Finnaland ist durch ein Überan­gebot an Strom, insbe­sondere aus grüner Wasser­kraft kurzfristig stark gefallen, teilweise kam es sogar zu negativen Strompreisen.

Unter diesen Bedin­gungen ist für den Betreiber die Produktion von Atomstrom nicht mehr wirtschaftlich, so dass das Kraftwerk gedrosselt werden musste. Tradi­tionell wird in Finnland die Strom­menge in derar­tigen Fällen über den Einsatz von Wasser­kraft geregelt, dies ist aber derzeit wegen bereits hoher Wasser­stände in den entspre­chenden Gebieten nicht möglich.

Das Problem für den Atomkraft­werks­be­treiber könnte sich in Zukunft verschärfen, wenn in Finnland jährlich weitere bis zu 500 MW neue Anlagen zur Produktion von Windstrom in Betrieb gehen.

(Christian Dümke)

2023-05-19T13:35:34+02:0019. Mai 2023|Allgemein|

Windkraft schlägt Denkmal­schutz: Zu OVG Greifswald, Urt. v. 23.02.2023, 5 K 171/22

Seit 2022 liegt der Ausbau der Erneu­er­baren Energien laut § 2 EEG im „überra­genden öffent­lichen Interesse“. Dass diese Formu­lierung keine Sonntagsrede ist, sondern echte Auswir­kungen hat, zeigt eine Entscheidung des OVG Greifswald (OVG Greifswald, Urteil vom 23.02.2023 – 5 K 171/22).

Hier hatte ein Vorha­ben­träger eine Geneh­migung für eine Windkraft­anlage beantragt. Die Behörde war dem aber nicht frist­gemäß innerhalb der Frist des § 10 Abs. 6a BImSchG nachge­kommen. Die Denkmal­schutz­be­hörde hatte nämlich eine entge­gen­ste­hende Stellung­nahme abgegeben.

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Das sei kein hinrei­chender Grund, befand das Gericht. Zum einen sei die Geneh­mi­gungs­be­hörde nicht an die Stellung­nahme der Denkmal­schutz­be­hörde gebunden, sondern müsste selbst prüfen. Zum anderen wäre aber selbst dann, wenn das Erschei­nungsbild der Denkmäler sich deutlich verschlechtern würde, die Geneh­migung zu erteilen. Dem Interesse am Ausbau der Erneu­er­baren komme ein regel­mä­ßiges Überge­wicht zu, das nur in Ausnah­me­fällen überwunden werden könne. Selbst für eine Alter­na­ti­venprüfung sah das Gericht keinen Raum, da es auf jeden geeig­neten Standort für Windenergie ankomme (Miriam Vollmer).

2023-05-19T01:58:14+02:0019. Mai 2023|Erneuerbare Energien|