Die FDP hat zwei neue Vorschläge zur Belebung der Innenstädte gemacht, die beide den marktwirtschaftlichen Prinzipien der Partei zuwiderlaufen: Autofahrern sollen Parkplätze umsonst zur Verfügung gestellt werden.
Um die Attraktivität der Städte für Autofahrer zu steigern, wird an Kommunen appelliert, eine sogenannte Brötchentaste einzuführen: Auch da wo bereits eine Parkraumbewirtschaftung stattfindet, soll für das Parken mit einer Dauer von wenigen Minuten kostenfrei bleiben. Dies funktioniert über eine spezielle Taste am Automaten, für die ein entsprechender Parkschein angefordert werden kann. Die Bremer grüne Mobilitätssenatorin Maike Schäfer hatte mit Wirkung zum 1. April diesen Jahres diese Möglichkeit für Bremen abgeschafft.
Zudem soll die Länge des Kurzzeitparkens im beschränkten Haltverbot von bisher drei auf fünf Minuten ausgedehnt werden. Auch dadurch soll der Einzelhandel belebt werden. Ob sich das wirklich förderlich für den Einzelhandel auswirken würde, ist fraglich, nicht nur, weil unter Stadtplanern umstritten ist, wie groß der Beitrag des Kfz-Verkehrs zum innerstädtischen Einzelhandel wirklich ist. Denn die längere Verweildauer von Fußgängern und die flexibleren Abstellmöglichkeiten von Fahrradfahrern sind Faktoren, die oft unterschätzt werden. Beide Faktoren führen dazu, dass diese Kundengruppen mehr Umsatz bringen als oft vermutet.
Eine „Verweildauer“ von nur fünf Minuten dürfte jedenfalls in den seltensten Fällen für einen Einkauf reichen. Zudem darf nach der bisherigen Regelung in der StVO der Fahrer das Fahrzeug beim Halten nicht verlassen. Denn um zu halten (und nicht zu parken), muss er im Notfall sofort eingreifen und wegfahren können. Auch innerhalb der fünf Minuten könnten also nur die Beifahrer einkaufen.
Der Vorschlag bietet für den Einzelhandel daher kaum Vorteile, allerdings einen handfesten Nachteil: Die Anordnung beschränkter Haltverbote dient in erster Linie dazu, um Parkmöglichkeiten für den Lieferverkehr freizuhalten. Daneben profitieren bisher vom eingeschränkten Haltverbot auch Handwerker, Pflegekräfte, Menschen mit Behinderung und Autofahrer, die tatsächlich Be- oder Entladen müssen oder jemand Ein- oder Aussteigen lassen wollen.
Ohnehin haben Logistikunternehmen und andere Berechtigte mit Nutzungskonflikten und Fehlnutzungen dieser Lieferverkehrsflächen zu kämpfen. Dies würde durch eine Ausdehnung des Kurzzeitparkens noch zunehmen. Für Mitarbeiter des Ordnungsamts würde die Kontrolle erheblich erschwert, wenn eine Überschreitung von fünf Minuten (und nicht bloß drei Minuten) nachgewiesen werden muss. (Olaf Dilling)
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