Das Öko-Institut zu CO2-Steuer oder Handel: Was bedeutet das praktisch?
Es ist inzwischen Konsens, dass auch in den bisher vom Emissionshandel nicht erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr effizientere Maßnahmen getroffen werden müssen, um die Klimaziele zu erreichen. Denn während Energie Wirtschaft und Industrie durch den europäischen Emissionshandel deutlich weniger CO2 emittieren als vor dessen Einführung 2005, stagnieren die Emissionen der bisher nicht regulierten Sektoren oder nehmen sogar zu.
Aktuell werden als Regelungsalternativen sowohl eine CO2-Steuer als auch die Einführung eines Emissionshandels auch für diese von der europäischen Emissionshandelsrichtlinie 2003/87/EU nicht erfassten Sektoren diskutiert. Die Debatte, welches Instrument vorteilhafter und für den Bürger weniger belastend ist, wird dabei bisher insbesondere entlang der Frage geführt, wie sich ein solches System auswirken würde. Die Frage, wie man sich die Einführung entweder einer Steuer oder eines Emissionshandels praktisch vorzustellen hat, wurde allerdings bisher wenig diskutiert. Diese Leerstelle hat das Öko–Institut im Auftrag der Agora Energiewende nun geschlossen.
Das Ökoinstitut ist für diese Bewertung prädestiniert, weil es den europäischen Emissionshandel seit seinem Start intensiv begleitet. Welche Aufwände in praktischer Hinsicht mit dem Aufbau einer administrativen und regulatorischen Struktur für ein solches Handelssystem sowohl auf Seiten des Staates, als auch auf Seiten der adressierten Unternehmen verbunden sind, ist damit bei den Gutachtern bekannt. Schließlich läuft so ein System nicht einfach so. Berichts – und Abgabepflichten müssen geschaffen werden. Es muss eine Behördenstruktur geben, die Verstöße überwacht, Zertifikate ausgibt und einsammelt. Die Abgrenzung zu den Emissionen des EU – Emissionshandels muss sicher funktionieren. Die Unternehmen, die bisher noch nie mit dem Emissionshandel zu tun hatten, müssen sich auf das neue Instrument einstellen.
Was für das Gutachten einnimmt: Das Ökoinstitut deckt eine Vielzahl unterschiedlicher denkbarer Ausgestaltungen eines Gebäude – und Verkehrsemissionshandels ab. Sowohl ein mit dem EU–ETS verbundener oder auf Annäherung ausgelegter Emissionshandel, als auch ein solitäres deutsches System finden ebenso Niederschlag, wie unterschiedliche verwaltungstechnische Anknüpfungspunkte für die Berichts- und Abgabepflicht. Diese Breite bedingt auch eine gewisse Bandbreite im Hinblick auf die Ergebnisse. Der Tenor dieser Ergebnisse ist aber klar: Ein solitärer Emissionshandel könnte in ungefähr zwei bis drei Jahren eingeführt werden. Ein mit dem europäischen Instrument sinnvoll verbindbarer Emissionshandel würde eher drei bis vier Jahre beanspruchen. Eine Erweiterung des EU – System selbst würde wohl fünf Jahre oder mehr kosten.
Angesichts des Umstandes, dass die Klimaziele bis 2030/2050 schnellere Erfolge voraussetzen, spricht dies aus Sicht des Gutachtens klar für eine Steuer, die schnell eingeführt werden könnte.