Das Öko-Institut zu CO2-Steuer oder Handel: Was bedeutet das praktisch?

Es ist inzwischen Konsens, dass auch in den bisher vom Emissionshandel nicht erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr effizientere Maßnahmen getroffen werden müssen, um die Klimaziele zu erreichen. Denn während Energie Wirtschaft und Industrie durch den europäischen Emissionshandel deutlich weniger CO2 emittieren als vor dessen Einführung 2005, stagnieren die Emissionen der bisher nicht regulierten Sektoren oder nehmen sogar zu.

Aktuell werden als Regelungsalternativen sowohl eine CO2-Steuer als auch die Einführung eines Emissionshandels auch für diese von der europäischen Emissionshandelsrichtlinie 2003/87/EU nicht erfassten Sektoren diskutiert. Die Debatte, welches Instrument vorteilhafter und für den Bürger weniger belastend ist, wird dabei bisher insbesondere entlang der Frage geführt, wie sich ein solches System auswirken würde. Die Frage, wie man sich die Einführung entweder einer Steuer oder eines Emissionshandels praktisch vorzustellen hat, wurde allerdings bisher wenig diskutiert. Diese Leerstelle hat das Öko–Institut im Auftrag der Agora Energiewende nun geschlossen.

Das Ökoinstitut ist für diese Bewertung prädestiniert, weil es den europäischen Emissionshandel seit seinem Start intensiv begleitet. Welche Aufwände in praktischer Hinsicht mit dem Aufbau einer administrativen und regulatorischen Struktur für ein solches Handelssystem sowohl auf Seiten des Staates, als auch auf Seiten der adressierten Unternehmen verbunden sind, ist damit bei den Gutachtern bekannt. Schließlich läuft so ein System nicht einfach so. Berichts – und Abgabepflichten müssen geschaffen werden. Es muss eine Behördenstruktur geben, die Verstöße überwacht, Zertifikate ausgibt und einsammelt. Die Abgrenzung zu den Emissionen des EU – Emissionshandels muss sicher funktionieren. Die Unternehmen, die bisher noch nie mit dem Emissionshandel zu tun hatten, müssen sich auf das neue Instrument einstellen.

Was für das Gutachten einnimmt: Das Ökoinstitut deckt eine Vielzahl unterschiedlicher denkbarer Ausgestaltungen eines Gebäude – und Verkehrsemissionshandels ab. Sowohl ein mit dem EU–ETS verbundener oder auf Annäherung ausgelegter Emissionshandel, als auch ein solitäres deutsches System finden ebenso Niederschlag, wie unterschiedliche verwaltungstechnische Anknüpfungspunkte für die Berichts- und Abgabepflicht. Diese Breite bedingt auch eine gewisse Bandbreite im Hinblick auf die Ergebnisse. Der Tenor dieser Ergebnisse ist aber klar: Ein solitärer Emissionshandel könnte in ungefähr zwei bis drei Jahren eingeführt werden. Ein mit dem europäischen Instrument sinnvoll verbindbarer Emissionshandel würde eher drei bis vier Jahre beanspruchen. Eine Erweiterung des EU – System selbst würde wohl fünf Jahre oder mehr kosten.

Angesichts des Umstandes, dass die Klimaziele bis 2030/2050 schnellere Erfolge voraussetzen, spricht dies aus Sicht des Gutachtens klar für eine Steuer, die schnell eingeführt werden könnte.

2019-08-27T15:55:18+02:0027. August 2019|Emissionshandel, Energiepolitik, Umwelt|

Streit um Quecksilber

In doch eher seltener Einmütigkeit wendet sich eine Reihe von Verbänden gegen ein Arbeitspapier des Bundesumweltministeriums zur Änderung der 13. Bundes-Imissionsschutzverordnung (13. BImSchV), die vor allem Schadstoffgrenzwerte für Großfeuerungsanlagen enthält. Das Papier unterlaufe durch überambitionierte Grenzwertvorschläge für Quecksilber die Beschlüsse der Kohlekommission.Was ist passiert?

Die 2010 erlassene Industrie-Emissionsrichtlinie (IED) sieht vor, dass alle acht Jahre neue Grenzwerte für die von der IED erfassten Anlagen gemeinschaftsweit erlassen werden. Diese sollen dann innerhalb von vier Jahren von allen Großfeuerungsanlagen in Europa eingehalten werden. Dieses ehrgeizige Programm wird durch engmaschige Berichtspflichten flankiert.Für die Großfeuerungsanlagen, also Anlagen mit mindestens 50 MW Feuerungswärmeleistung, ist 2017 das so genannte LCP–BREF in Kraft getreten. In den verbindlichen Schlussfolgerungen dieses Beschlusses sind Bandbreiten vorgesehen, die von Europas großen Anlagen bis nunmehr 2021 einzuhalten sind. Hieraus resultiert: die 13. BImSchV muss dringend über arbeitet werden.

Bei der Frage, wo innerhalb der gemeinschaftsweit geltenden Bandbreiten nun die Bundesrepublik ihren Grenzwert findet, hat das federführende BMU gewisse Spielräume. Es hängt also von einer politischen Entscheidung in Deutschland ab, wie anspruchsvoll die Werte ausfallen, und damit: Ob und wer unter den deutschen Kraftwerksbetreiber seine Anlage unter teilweise erheblichem finanziellen Aufwand nachrüsten oder gar ganz abschalten muss.

Im Hinblick auf Quecksilber hat das Umweltministerium sich für eine harte Gangart entschieden. Dies wird nun von Seiten der Verbände kritisiert: Die vorgesehenen Grenzwerte seien so anspruchsvoll, dass die Anlagen sie selbst mit Nachrüstungen nicht mehr stemmen könnten. Sie würden ihre Genehmigungen verlieren und müssten stillgelegt werden. Auf diese Weise, so der Verdacht, würde das Umweltministerium versuchen, die aus Sicht der beamteten Umweltschützer unzureichenden Ergebnisse der Kohlekommission auf eigene Faust und weit über den erzielten Konsens hinaus nachzubessern. Ein solcher Kohleausstieg durch die kalte Küche sei von den Beschlüssen der Kohlekommission nicht gedeckt, die den Ausstieg nicht 2021, sondern gestreckt bis 2038 vorgesehen hat.

Bei Gericht käme man mit diesem Argument kaum weiter. Die Kohlekommission konnte schon keine verbindlichen Beschlüsse fassen, sondern politische Entscheidungen durch Bundestag und Bundesrat nur vorbereiten. Ihr Beschluss ist also nicht verbindlich. Überdies beschäftigte sich die Kohlekommission mit dem Kohleausstieg unter dem Aspekt des Klimaschutzes. Der Schutz vor Schadstoffen, der im BImSchG und seinen Verordnungen geregelt ist, ist eine andere, keineswegs explizit oder auch nur diffus mitgeregelte Materie. Es gibt also keine implizite Garantie, alle deutschen Kohlekraftwerke bis spätestens 2038 betreiben zu dürfen, völlig egal, was genau aus ihrem Schornstein kommt.

Politisch ist der Verweis auf die Kohlekommission aber zumindest teilweise durchaus valide. Werden Beschlüsse, die wie die der Kohlekommission in einem breiten, gesellschaftlichen Konsens gefällt werden, auf diese Weise unmittelbar und bei nächster sich bietender Gelegenheit wieder infrage gestellt, schwächt man solche Möglichkeiten der gesellschaftlichen Partizipation möglicherweise nachhaltig. Damit nimmt die Bundesrepublik sich für die Zukunft unter Umständen ein Instrument, besonders umstrittene Fragestellungen unter Einbeziehung aller relevanten gesellschaftlichen Gruppen befriedigend und dauerhaft aufzulösen.

Selbst verschuldete Flauten

Für Journalisten bietet die Windenergiebranche immer wieder Anlass für eingängige Metaphern. Allen voran und auch aktuell wieder ist von “Flaute” in der Windenergiebranche die Rede. Das ist kaum verwunderlich, gilt doch Wind als eins der unzuverlässigsten Naturereignisse: Metaphern von “windigen Geschäften” oder dem “Fähnchen im Wind” als Symbol für Wechselhaftigkeit und Opportunismus sprechen eine klare Sprache. Dies ist im öffentlichen Bewusstsein tief verankert. Daran ändert auch nicht, wenn gleichermaßen bekannt ist, dass in einigen Gebieten, am Meer oder auf den Bergen, der Wind so zuverlässig aus der vorherrschenden Windrichtung weht, dass sogar die Bäume irgendwann schief wachsen.

Tatsächlich sind die Zeitungen der letzten Wochen voll von Pleiten, Pech und Pannen, was die Windenergie angeht. Der Ausbau der Windenergie sei im ersten Halbjahr 2019 fast zum Erliegen gekommen. Gerade mal 35 neue Anlagen sind in ganz Deutschland dazu gekommen. Dementsprechend schlecht geht es der Branche. Bereits im Jahr 2017 sind nach der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Bundestagsanfrage der LINKEN rund 26.000 Arbeitsplätze abgebaut worden, ohne dass der Trend bisher aufgehalten werden konnte. Aktuell steht in Stuttgart ein prominenter Gründer der Branche vor Gericht, um sich wegen Insolvenzverschleppung zu verantworten.

Nun ist der aktuelle Niedergang der Branche nicht naturgegeben. Trotz Beibehaltung der umweltpolitischen Ausbauziele sind vielmehr die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Akzeptanz in der Bevölkerung die begrenzenden Faktoren. Allerdings ist es auch nicht so ganz einfach, den Schuldigen zu finden: Es gibt eine Vielzahl von Gründen, die für die drastische Reduzierung des Zuwachses verantwortlich gemacht werden:

  1. pauschale Abstandsregelungen, wie in Bayern, die Neuplanungen fast unmöglich machen
  2. langwierige Genehmigungs- und Gerichtsverfahren mit Klagen von Nachbarn oder Umweltverbänden
  3. ein (missglückter) Versuch, Bürgerenergiegesellschaften im Ausschreibungsverfahren zu privilegieren und dadurch die Akzeptanz zu erhöhen
  4. eine Deckelung des Ausbaus durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Vermeidung von Überkapazitäten
  5. ein weiterhin schleppender Ausbau der Netz-Infrastruktur

Zuletzt ist die BNetzA von Branchenverbänden der erneuerbaren Energie, von den Grünen und dem Land Niedersachsen für diese Deckelung kritisiert worden, insbesondere, da sie zuvor auch beim Ausbau der Netzinfrastruktur gebremst hätte. Der Vizepräsident der BNetzA, Peter Franke, entgegnet, dass die Obergrenze in den letzten Jahren ohnehin nicht ausgeschöpft worden sei.

Da der Windenergieausbau für das Erreichen der Klimaziele weiterhin nötig ist, muss die Politik wieder an Gestaltungsfähigkeit gewinnen. Daher will sich Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier Anfang September mit den Branchenverbänden treffen. Es ist zu hoffen, dass die Gründe für den Abwärtstrend zutreffend analysiert und geeignete Maßnahmen zur Förderung gefunden werden. Sonst heißt es in der Presse wieder: “Viel Wind um nichts”, wetten?

2019-08-23T15:03:24+02:0023. August 2019|Allgemein, Erneuerbare Energien, Strom|