Es ist inzwi­schen Konsens, dass auch in den bisher vom Emissi­ons­handel nicht erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr effizi­entere Maßnahmen getroffen werden müssen, um die Klima­ziele zu erreichen. Denn während Energie Wirtschaft und Industrie durch den europäi­schen Emissi­ons­handel deutlich weniger CO2 emittieren als vor dessen Einführung 2005, stagnieren die Emissionen der bisher nicht regulierten Sektoren oder nehmen sogar zu.

Aktuell werden als Regelungs­al­ter­na­tiven sowohl eine CO2-Steuer als auch die Einführung eines Emissi­ons­handels auch für diese von der europäi­schen Emissi­ons­han­dels­richt­linie 2003/87/EU nicht erfassten Sektoren disku­tiert. Die Debatte, welches Instrument vorteil­hafter und für den Bürger weniger belastend ist, wird dabei bisher insbe­sondere entlang der Frage geführt, wie sich ein solches System auswirken würde. Die Frage, wie man sich die Einführung entweder einer Steuer oder eines Emissi­ons­handels praktisch vorzu­stellen hat, wurde aller­dings bisher wenig disku­tiert. Diese Leerstelle hat das Öko–Institut im Auftrag der Agora Energie­wende nun geschlossen.

Das Ökoin­stitut ist für diese Bewertung präde­sti­niert, weil es den europäi­schen Emissi­ons­handel seit seinem Start intensiv begleitet. Welche Aufwände in prakti­scher Hinsicht mit dem Aufbau einer adminis­tra­tiven und regula­to­ri­schen Struktur für ein solches Handels­system sowohl auf Seiten des Staates, als auch auf Seiten der adres­sierten Unter­nehmen verbunden sind, ist damit bei den Gutachtern bekannt. Schließlich läuft so ein System nicht einfach so. Berichts – und Abgabe­pflichten müssen geschaffen werden. Es muss eine Behör­den­struktur geben, die Verstöße überwacht, Zerti­fikate ausgibt und einsammelt. Die Abgrenzung zu den Emissionen des EU – Emissi­ons­handels muss sicher funktio­nieren. Die Unter­nehmen, die bisher noch nie mit dem Emissi­ons­handel zu tun hatten, müssen sich auf das neue Instrument einstellen.

Was für das Gutachten einnimmt: Das Ökoin­stitut deckt eine Vielzahl unter­schied­licher denkbarer Ausge­stal­tungen eines Gebäude – und Verkehrs­emis­si­ons­handels ab. Sowohl ein mit dem EUETS verbun­dener oder auf Annäherung ausge­legter Emissi­ons­handel, als auch ein solitäres deutsches System finden ebenso Nieder­schlag, wie unter­schied­liche verwal­tungs­tech­nische Anknüp­fungs­punkte für die Berichts- und Abgabe­pflicht. Diese Breite bedingt auch eine gewisse Bandbreite im Hinblick auf die Ergeb­nisse. Der Tenor dieser Ergeb­nisse ist aber klar: Ein solitärer Emissi­ons­handel könnte in ungefähr zwei bis drei Jahren einge­führt werden. Ein mit dem europäi­schen Instrument sinnvoll verbind­barer Emissi­ons­handel würde eher drei bis vier Jahre beanspruchen. Eine Erwei­terung des EU – System selbst würde wohl fünf Jahre oder mehr kosten.

Angesichts des Umstandes, dass die Klima­ziele bis 2030/2050 schnellere Erfolge voraus­setzen, spricht dies aus Sicht des Gutachtens klar für eine Steuer, die schnell einge­führt werden könnte.