Selbst verschuldete Flauten

Für Journa­listen bietet die Windener­gie­branche immer wieder Anlass für eingängige Metaphern. Allen voran und auch aktuell wieder ist von „Flaute“ in der Windener­gie­branche die Rede. Das ist kaum verwun­derlich, gilt doch Wind als eins der unzuver­läs­sigsten Natur­er­eig­nisse: Metaphern von „windigen Geschäften“ oder dem „Fähnchen im Wind“ als Symbol für Wechsel­haf­tigkeit und Oppor­tu­nismus sprechen eine klare Sprache. Dies ist im öffent­lichen Bewusstsein tief verankert. Daran ändert auch nicht, wenn gleicher­maßen bekannt ist, dass in einigen Gebieten, am Meer oder auf den Bergen, der Wind so zuver­lässig aus der vorherr­schenden Windrichtung weht, dass sogar die Bäume irgendwann schief wachsen.

Tatsächlich sind die Zeitungen der letzten Wochen voll von Pleiten, Pech und Pannen, was die Windenergie angeht. Der Ausbau der Windenergie sei im ersten Halbjahr 2019 fast zum Erliegen gekommen. Gerade mal 35 neue Anlagen sind in ganz Deutschland dazu gekommen. Dementspre­chend schlecht geht es der Branche. Bereits im Jahr 2017 sind nach der Antwort der Bundes­re­gierung auf eine kleine Bundes­tags­an­frage der LINKEN rund 26.000 Arbeits­plätze abgebaut worden, ohne dass der Trend bisher aufge­halten werden konnte. Aktuell steht in Stuttgart ein promi­nenter Gründer der Branche vor Gericht, um sich wegen Insol­venz­ver­schleppung zu verantworten.

Nun ist der aktuelle Niedergang der Branche nicht natur­ge­geben. Trotz Beibe­haltung der umwelt­po­li­ti­schen Ausbau­ziele sind vielmehr die recht­lichen Rahmen­be­din­gungen und die Akzeptanz in der Bevöl­kerung die begren­zenden Faktoren. Aller­dings ist es auch nicht so ganz einfach, den Schul­digen zu finden: Es gibt eine Vielzahl von Gründen, die für die drastische Reduzierung des Zuwachses verant­wortlich gemacht werden:

  1. pauschale Abstands­re­ge­lungen, wie in Bayern, die Neupla­nungen fast unmöglich machen
  2. langwierige Geneh­mi­gungs- und Gerichts­ver­fahren mit Klagen von Nachbarn oder Umweltverbänden
  3. ein (missglückter) Versuch, Bürger­en­er­gie­ge­sell­schaften im Ausschrei­bungs­ver­fahren zu privi­le­gieren und dadurch die Akzeptanz zu erhöhen
  4. eine Deckelung des Ausbaus durch die Bundes­netz­agentur (BNetzA) zur Vermeidung von Überkapazitäten
  5. ein weiterhin schlep­pender Ausbau der Netz-Infrastruktur

Zuletzt ist die BNetzA von Branchen­ver­bänden der erneu­er­baren Energie, von den Grünen und dem Land Nieder­sachsen für diese Deckelung kriti­siert worden, insbe­sondere, da sie zuvor auch beim Ausbau der Netzin­fra­struktur gebremst hätte. Der Vizeprä­sident der BNetzA, Peter Franke, entgegnet, dass die Obergrenze in den letzten Jahren ohnehin nicht ausge­schöpft worden sei.

Da der Windener­gie­ausbau für das Erreichen der Klima­ziele weiterhin nötig ist, muss die Politik wieder an Gestal­tungs­fä­higkeit gewinnen. Daher will sich Bundes­wirt­schafts­mi­nister Peter Altmaier Anfang September mit den Branchen­ver­bänden treffen. Es ist zu hoffen, dass die Gründe für den Abwärts­trend zutreffend analy­siert und geeignete Maßnahmen zur Förderung gefunden werden. Sonst heißt es in der Presse wieder: „Viel Wind um nichts“, wetten?