Schade, schade: Das Energiesammelgesetz und der Mieterstrom
Schön wär’s gewesen: Wegen allzu viel Bürokratie und Hemmnissen bei Versorgungsmodellen im Quartier gibt es bisher weniger Mieterstrommodelle, als erhofft. Dabei wollte der Gesetzgeber des Mieterstromgesetzes gleich zwei Fliegen mit einer Klappe erwischen. Zum einen sollte endlich auch einmal der Mieter von Solar-Aufdachanlagen profitieren, indem er verbilligt Strom bezieht und einige Umlagen und die Netzentgelte spart. Zum anderen sollten die erheblichen Ausbaupotentiale für Photovoltaik auf Dächern endlich erschlossen werden. Einen Mieterstromzuschlag sieht das Gesetz auch vor.
Leider erwies sich das Modell nicht als erfolgreich. Zu bürokratisch, wurde bemängelt. Zudem urteilten Gerichte, dass die wirtschaftlich und technisch besonders reizvollen größeren Quartierslösungen „zu groß“ seien, um als Mieterstrommodelle zu gelten. Viele potentielle Vorhabenträger wurden so abgeschreckt.
Die Hoffnungen ruhten auf dem Gesetzgeber. Dieser sollte das Gesetz vereinfachen und den Boden für mehr und bessere Modelle bereiten. Angesichts dieser Erwartungen war die Enttäuschung um so größer, als der Kabinettsentwurf des Energiesammelgesetzes nicht nur keine der Kritikpunkte anging. Sondern vielmehr die Bedingungen für Mieterstrommodelle deutlich verschlechterte. Insbesondere die Kürzung der Vergütung für größere Photovoltaik-Dachanlagen von 40 bis 750 kWp ab Januar um 20 Prozent von den bisherigen 10,36 Cent auf 8,33 Cent je Kilowattstunde wurde intensiv kritisiert, da sich die Höhe der EEG-Vergütung direkt auf den Mieterstromzuschlag auswirkt.
Im Gesetzgebungsprozess bleibt es nun leider bei einer Verschlechterung, nur nicht so schnell und nicht so intensiv. Der pauschale Abzug vom Mieterstromzuschlag soll mit nur 8 ct. geringer ausfallen. Die EEG-Vergütung für diese Größenklasse soll nicht um 20%, sondern „nur“ um 15% gekürzt und zeitlich gestreckt werden: Die Vergütung für diese Anlagen wird ab Februar 2019 auf zunächst 9,87 Cent, ab März 2019 auf 9,39 und ab April auf 8,90 Cent abgesenkt werden.
Mehr Mieterstrommodelle wird es damit wohl eher nicht geben.