Kleckern oder klotzen? Flächen­bedarf und intel­li­gente Flächen­nutzung durch PV

Solar­energie ist wieder in aller Munde. Vor allem die Rahmen­be­din­gungen für kleinere und mittel­große PV-Anlagen stehen zur Zeit zur Diskussion. Nachdem Berlin und Thüringen eine Initiative in den Bundesrat einge­bracht haben, um die recht­lichen Voraus­set­zungen für das bisher kaum genutzte Mieter­strom­modell von Solar­dä­chern zu verbessern, kam ein Detail im Referen­ten­entwurf des Energie-Sammel­ge­setzes etwas überra­schend: Die Solar­branche wurde darin vor ein paar Tagen mit einer Kürzung der EEG-Vergütung für kleinere PV-Anlagen konfron­tiert, die aber noch über 40 kW liegen. Betroffen davon wären PV-Dachan­lagen bis 100 kW auf großen Wohnge­bäuden, die sich für das Mieter­strom­modell eignen, und im Übrigen auch kleine Freiland­an­lagen bis 750 kW.

Nun, wie sieht es inzwi­schen eigentlich mit wirklich großen Photo­voltaik-Anlagen aus? Nach dem EEG 2017 gibt es für größere PV-Freiflä­chen­an­lagen ohnehin keine staatlich festge­legte Einspei­se­ver­gütung mehr. Statt­dessen müssen sie öffentlich ausge­schrieben werden. Die Höhe der Markt­prämie, die der Anlagen­be­treiber vom aufneh­menden Netzbe­treiber erhalten kann, richtet sich daher grund­sätzlich nach markt­wirt­schaft­lichen Gesichts­punkten. Inzwi­schen wurde über die erste PV-Anlage bei Wittstock in Brandenburg berichtet, die wegen der sinkenden Geste­hungs­kosten und des steigenden Markpreises ganz ohne Markt­prämie auskommt.

Aller­dings gibt es, was PV-Freiflä­chen­an­lagen angeht, große politische Wider­stände. Von Seiten der Landwirt­schaft wird befürchtet, dass sie durch den Flächen­bedarf der Solar­farmen verdrängt werden könnte. Entspre­chend restriktiv sind die gesetz­lichen Vorgaben im EEG: bislang müssen Bieter für PV-Freiflä­chen­an­lagen nachweisen, dass die Fläche auf der die Anlage errichtet werden soll, bestimmten Vorgaben entspricht. Außerhalb von Ortschaften waren dies vor allem versie­gelte Flächen, bislang anders genutzte sog. Konver­si­ons­flächen oder 110 m breite Streifen neben Auto- und Eisen­bahnen. Dadurch wird sicher­ge­stellt, dass sich die Flächen für die landwirt­schaft­liche Nutzung ohnehin nicht wirklich eignen. Aller­dings können die Länder Rechts­ver­ord­nungen erlassen, damit Freiflä­chen­an­lagen auch auf benach­tei­ligte Acker- und Grünland­flächen gebaut werden können. In Bayern und Baden-Württemberg ist das bereits umgesetzt und demnächst wohl auch in Hessen. Dadurch sollen nur solche Flächen aus der Nutzung genommen werden, die landwirt­schaftlich ohnehin wenig Ertrag abwerfen.

Während sich Politiker und Juristen über Flächen­nut­zungs­kon­flikte streiten, bleibt die technische Entwicklung nicht stehen: Zum einen gibt es Pilot­pro­jekte, die landwirt­schaft­liche und energe­tische Nutzungs­formen als „Agro-Photo­voltaik“ durch aufge­stän­derte PV-Anlagen in ca. 5 m über einer Agrar­fläche verbinden. Zum anderen werden Photo­voltaik-Module entwi­ckelt, die als Straßen­belag auf Straßen und Parkplätzen instal­liert werden können. Dadurch könnte ebenfalls der Druck aus der Fläche genommen werden. Nun, so schön das auch klingt, bis es demnächst heißen könnte: „Strom­ausfall durch Verschattung wegen Stau auf der A3“ muss wohl noch viel berechnet und reguliert werden.