Solarenergie ist wieder in aller Munde. Vor allem die Rahmenbedingungen für kleinere und mittelgroße PV-Anlagen stehen zur Zeit zur Diskussion. Nachdem Berlin und Thüringen eine Initiative in den Bundesrat eingebracht haben, um die rechtlichen Voraussetzungen für das bisher kaum genutzte Mieterstrommodell von Solardächern zu verbessern, kam ein Detail im Referentenentwurf des Energie-Sammelgesetzes etwas überraschend: Die Solarbranche wurde darin vor ein paar Tagen mit einer Kürzung der EEG-Vergütung für kleinere PV-Anlagen konfrontiert, die aber noch über 40 kW liegen. Betroffen davon wären PV-Dachanlagen bis 100 kW auf großen Wohngebäuden, die sich für das Mieterstrommodell eignen, und im Übrigen auch kleine Freilandanlagen bis 750 kW.
Nun, wie sieht es inzwischen eigentlich mit wirklich großen Photovoltaik-Anlagen aus? Nach dem EEG 2017 gibt es für größere PV-Freiflächenanlagen ohnehin keine staatlich festgelegte Einspeisevergütung mehr. Stattdessen müssen sie öffentlich ausgeschrieben werden. Die Höhe der Marktprämie, die der Anlagenbetreiber vom aufnehmenden Netzbetreiber erhalten kann, richtet sich daher grundsätzlich nach marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten. Inzwischen wurde über die erste PV-Anlage bei Wittstock in Brandenburg berichtet, die wegen der sinkenden Gestehungskosten und des steigenden Markpreises ganz ohne Marktprämie auskommt.
Allerdings gibt es, was PV-Freiflächenanlagen angeht, große politische Widerstände. Von Seiten der Landwirtschaft wird befürchtet, dass sie durch den Flächenbedarf der Solarfarmen verdrängt werden könnte. Entsprechend restriktiv sind die gesetzlichen Vorgaben im EEG: bislang müssen Bieter für PV-Freiflächenanlagen nachweisen, dass die Fläche auf der die Anlage errichtet werden soll, bestimmten Vorgaben entspricht. Außerhalb von Ortschaften waren dies vor allem versiegelte Flächen, bislang anders genutzte sog. Konversionsflächen oder 110 m breite Streifen neben Auto- und Eisenbahnen. Dadurch wird sichergestellt, dass sich die Flächen für die landwirtschaftliche Nutzung ohnehin nicht wirklich eignen. Allerdings können die Länder Rechtsverordnungen erlassen, damit Freiflächenanlagen auch auf benachteiligte Acker- und Grünlandflächen gebaut werden können. In Bayern und Baden-Württemberg ist das bereits umgesetzt und demnächst wohl auch in Hessen. Dadurch sollen nur solche Flächen aus der Nutzung genommen werden, die landwirtschaftlich ohnehin wenig Ertrag abwerfen.
Während sich Politiker und Juristen über Flächennutzungskonflikte streiten, bleibt die technische Entwicklung nicht stehen: Zum einen gibt es Pilotprojekte, die landwirtschaftliche und energetische Nutzungsformen als „Agro-Photovoltaik“ durch aufgeständerte PV-Anlagen in ca. 5 m über einer Agrarfläche verbinden. Zum anderen werden Photovoltaik-Module entwickelt, die als Straßenbelag auf Straßen und Parkplätzen installiert werden können. Dadurch könnte ebenfalls der Druck aus der Fläche genommen werden. Nun, so schön das auch klingt, bis es demnächst heißen könnte: „Stromausfall durch Verschattung wegen Stau auf der A3“ muss wohl noch viel berechnet und reguliert werden.
Sehr informativer Artikel, vielen Dank!
Um die Energiewende zu schaffen, müssen wir unbedingt auf allen Häusern PV installieren. Nicht nur auf Gewerbeflächen. Auch nicht nur auf Einfamilienhäusern – alle Gebäude brauchen eine PV-Anlage.
Ein guter Tipp um die eigene Autarkie zu maximieren: Stromspeicher, Wärmepumpen und E‑Auto. So lässt sich der eigene Energiebedarft mit bis zu 80 % durch den eigenen Grünstrom abdecken ;)
Auch hilfreich, um Anbieter zu finden: https://www.energie-solar-erfahrungen.de