Wenn ich gar nicht weiterweiß … eine Kommission für die Windkraft?

Windkraft hat ein Image­problem. Viele Menschen erleben die zum Teil erheb­lichen Landschafts­ver­än­de­rungen durch Windkraft­an­lagen als eine echte Störung ihres Natur­er­lebens. Dagegen treten die natur­schutz­recht­lichen Belange, die durch Windkraft­an­lagen berührt werden, in der Öffent­lichkeit fast in den Hinter­grund. Befür­worter argumen­tieren regel­mäßig, dass auch ein Kohle­kraftwerk ja nun nicht gerade durch seine ästhe­ti­schen Quali­täten besticht. Doch gerade die Verän­derung von bisher natur­nahen Landschaften ist vielfach ein Streitpunkt.

Diese Akzep­tanz­pro­bleme will die Bundes­re­gierung nun im Zuge des Erlasses des Energie-Sammel­ge­setzes (aka „Hundert-Tage-Gesetz“) angehen. Wie das aussehen soll? Das weiß die Koalition selbst nicht. Sie wird eine Arbeits­gruppe einsetzen, die Maßnahmen zur Steigerung der Akzeptanz für Windkraft an Land erarbeiten soll. Als Beispiele für solche Maßnahmen werden genannt: Verbind­liche optionale Abstands­re­ge­lungen, Höhen­be­gren­zungen, monetäre Betei­li­gungen, also offenbar Genos­sen­schafts­mo­delle, Stärkung der Entschei­dungs­be­fugnis von Städten und Kommunen Änderungen im Planungs­ver­fahren. Beteiligt werden die Länder, Vertreter von Anwoh­ner­in­ter­essen, der Deutsche Städtetag, der Deutsche Städte-und Gemein­debund und das Kompe­tenz­zentrum Natur­schutz und Energie­wende sollen eine Stellung­nahme abgeben können.

Die Ergeb­nisse dieser Kommission sollen bis zum 31.3.2019 vorliegen. Bis zum Herbst des nächsten Jahres will die Koalition dann über konkrete Akzep­tanz­maß­nahmen und Förder­be­din­gungen sprechen. In diesem Zusam­menhang immerhin ein konkreter Vorschlag: Mögli­cher­weise soll es einen Bonus von 0,3 Cent pro Kilowatt­stunde für Anlagen im Landes­süden geben, wo bisher verhält­nis­mäßig wenig Windkraft steht, aber propor­tional viel Strom verbraucht wird.

Die wenigen konkreten Maßnahmen, die im Vorschlag genannt werden, lassen jedoch aufhorchen. Geht es hier wirklich darum, bei den Bürgern mehr Begeis­terung für Windkraft­an­lagen zu wecken? Oder würde die Stärkung von Entschei­dungs­be­fug­nissen der kommu­nalen Gebiets­kör­per­schaften nicht eher dazu führen, dass es angesichts starker Wider­stände dann eben oft keine Windkraft­an­lagen gibt? Handelt es sich also um einen Vorschlag, der zu mehr Windkraft führt? Oder laufen die Maßnahmen am Ende auf Windkraft­ver­hin­de­rungs­maß­nahmen hinaus? Angesichts des Ausbau­pfades für erneu­erbare Energien ist eine Abschwä­chung des Ausbaus der Windkraft an Land jeden­falls hochpro­ble­ma­tisch. 2030 sollen 65 % der verbrauchten Strom­mengen aus erneu­er­baren Quellen stammen. Ein Zurück­weichen bei der Windkraft wäre schwer zu kompensieren.

Es bleibt schon deswegen spannend, was aus diesem Bestandteil des Energie-Sammel­ge­setzes wird, dass nun nach langem Tauziehen vom Bundes­ka­binett verab­schiedet wurde. Mögli­cher­weise gelingt es im parla­men­ta­ri­schen Verfahren ja noch, bereits jetzt etwas konkreter zu werden. Die Verschiebung weiterer Entschei­dungen, um die der Bundes­ge­setz­geber am Ende doch nicht herum kommt, in eine weitere Kommission kann angesichts der strikten Ausbau­ziele und der hierfür laufenden Fristen eigentlich nicht sinnvoll sein.