Wenn ich gar nicht weiterweiß … eine Kommission für die Windkraft?
Windkraft hat ein Imageproblem. Viele Menschen erleben die zum Teil erheblichen Landschaftsveränderungen durch Windkraftanlagen als eine echte Störung ihres Naturerlebens. Dagegen treten die naturschutzrechtlichen Belange, die durch Windkraftanlagen berührt werden, in der Öffentlichkeit fast in den Hintergrund. Befürworter argumentieren regelmäßig, dass auch ein Kohlekraftwerk ja nun nicht gerade durch seine ästhetischen Qualitäten besticht. Doch gerade die Veränderung von bisher naturnahen Landschaften ist vielfach ein Streitpunkt.
Diese Akzeptanzprobleme will die Bundesregierung nun im Zuge des Erlasses des Energie-Sammelgesetzes (aka „Hundert-Tage-Gesetz“) angehen. Wie das aussehen soll? Das weiß die Koalition selbst nicht. Sie wird eine Arbeitsgruppe einsetzen, die Maßnahmen zur Steigerung der Akzeptanz für Windkraft an Land erarbeiten soll. Als Beispiele für solche Maßnahmen werden genannt: Verbindliche optionale Abstandsregelungen, Höhenbegrenzungen, monetäre Beteiligungen, also offenbar Genossenschaftsmodelle, Stärkung der Entscheidungsbefugnis von Städten und Kommunen Änderungen im Planungsverfahren. Beteiligt werden die Länder, Vertreter von Anwohnerinteressen, der Deutsche Städtetag, der Deutsche Städte-und Gemeindebund und das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende sollen eine Stellungnahme abgeben können.
Die Ergebnisse dieser Kommission sollen bis zum 31.3.2019 vorliegen. Bis zum Herbst des nächsten Jahres will die Koalition dann über konkrete Akzeptanzmaßnahmen und Förderbedingungen sprechen. In diesem Zusammenhang immerhin ein konkreter Vorschlag: Möglicherweise soll es einen Bonus von 0,3 Cent pro Kilowattstunde für Anlagen im Landessüden geben, wo bisher verhältnismäßig wenig Windkraft steht, aber proportional viel Strom verbraucht wird.
Die wenigen konkreten Maßnahmen, die im Vorschlag genannt werden, lassen jedoch aufhorchen. Geht es hier wirklich darum, bei den Bürgern mehr Begeisterung für Windkraftanlagen zu wecken? Oder würde die Stärkung von Entscheidungsbefugnissen der kommunalen Gebietskörperschaften nicht eher dazu führen, dass es angesichts starker Widerstände dann eben oft keine Windkraftanlagen gibt? Handelt es sich also um einen Vorschlag, der zu mehr Windkraft führt? Oder laufen die Maßnahmen am Ende auf Windkraftverhinderungsmaßnahmen hinaus? Angesichts des Ausbaupfades für erneuerbare Energien ist eine Abschwächung des Ausbaus der Windkraft an Land jedenfalls hochproblematisch. 2030 sollen 65 % der verbrauchten Strommengen aus erneuerbaren Quellen stammen. Ein Zurückweichen bei der Windkraft wäre schwer zu kompensieren.
Es bleibt schon deswegen spannend, was aus diesem Bestandteil des Energie-Sammelgesetzes wird, dass nun nach langem Tauziehen vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Möglicherweise gelingt es im parlamentarischen Verfahren ja noch, bereits jetzt etwas konkreter zu werden. Die Verschiebung weiterer Entscheidungen, um die der Bundesgesetzgeber am Ende doch nicht herum kommt, in eine weitere Kommission kann angesichts der strikten Ausbauziele und der hierfür laufenden Fristen eigentlich nicht sinnvoll sein.