Überraschung: Absenkung der EEG-Vergütung für kleine PV

Nun liegt er also auf dem Tisch: Der Referentenentwurf für das Energie-Sammelgesetz. Insgesamt sollen 19 Gesetze und Verordnungen geändert werden, von den umstrittenen Sonderausschreibungen für Wind und Solarenergie, über die Änderungen des Kraft-Wärme-Kopplung-Gesetzes (KWKG) bis hin zu Regelungen rund um Redispatch, die es erleichtern sollen, auch EEG-Anlagen abzuregeln. Die meisten der Regelungen wurden über Monate diskutiert und sind wenig überraschend.

In einem Punkt enthält das Gesetz allerdings eine bedenkliche Neuerung. Ausgerechnet bei den kleinen Solaranlagen soll sich die Wirtschaftlichkeit verschlechtern. Für Solaranlagen mit 40 kW bis 750 kW Leistung sollen ab dem 1. Januar 2019 die Fördersätze von 10,68 Cent pro Kilowattstunde auf 8,33 Cent pro Kilowattstunde sinken (Referentenentwurf, S. 11). § 48 Abs. 2 Nr. 3 EEG 2017 soll entsprechend geändert werden. Der Grund: Die Anlagen wären wegen des Wegfalls von Zöllen günstiger geworden.

Aber kann es das wirklich sinnvoll sein? Während sich unter anderem Berlin und Thüringen und viele andere Akteure enttäuscht davon zeigen, dass die Rahmenbedingungen für Mieterstrom, also Solarstrom vom Dach zu vergünstigten Bedingungen für Mieter, nicht ausreichen, soll die Wirtschaftlichkeit der Photovoltaik weiter eingeschränkt werden? Dabei ist doch gerade die Photovoltaik eine Möglichkeit, dezentral zu erzeugen und die Energiewende gleichzeitig auch wirtschaftlich attraktiv für die Bevölkerung auszugestalten. 

Viel Zeit bleibt nicht mehr, um gegen diese Regelung noch zu Felde zu ziehen.Noch im November soll das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen werden, da Teile des Energiesammelgesetzes überfällig sind. Meint der Bundesgesetzgeber es ernst mit den Ausbauzielen, die immerhin 65 % Erneuerbare Energien bis 2030 vorsehen, so sollte er auf diese Änderung des EEG 2017 aber verzichten und an anderer Stelle prüfen, wie Verbraucher entlastet werden können.

2018-11-05T21:51:31+01:005. November 2018|Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Strom|

Kein Anschluss unter dieser WEA? – Konsultation zu Offshore-Planung eröffnet

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat letzte Woche das öffentliche Beteiligungsverfahren zur Planung der Offshore-Windenergie eröffnet. In dem Entwurf des Flächenentwicklungsplans wird deutlich, dass die Kapazitäten für den Netzanschluss einen Engpass bilden. Dabei wären für die Erfüllung der Klimaziele neue Offshore-Anlagen dringend nötig. Dies gerade angesichts der Tatsache, dass der weitere Ausbau der Windkraft an Land zunehmend auf Akzeptanzprobleme stößt. Für Windparks ohne Netzanschluss ist bislang sowohl die Technologie als auch der Rechtsrahmen nicht weit genug.

Die Erstellung des Flächenentwicklungsplans ist im Rahmen des seit 2017 geltenden Windenergie-auf-See-Gesetzes der erste von drei Schritten in einem gestuften Planungs- und Ausschreibungsprozess. Im Plan legt das BSH die Gebiete für Windenergie sowie die Stromleitungen in der ausschließlichen Wirtschaftszone der Nord- und Ostsee im Zeitraum von 2026 bis 2030 fest. Dabei wird detailliert bestimmt, auf welchen Flächen in welchem Kalenderjahr wie viel Leistung an Windenergie in Betrieb genommen werden darf. Außerdem wird festgelegt, welche Stromleitungen mit welchem Trassenverlauf dafür fertiggestellt werden müssen. Planungen im Bereich der Küstengewässer setzen zusätzliche Vereinbarungen mit den Bundesländern voraus. In weiteren Schritten untersucht das BSH die ausgewiesenen Flächen auf ihre Eignung und gibt sie schließlich zur Ausschreibung frei. Erst nach der Erteilung des Zuschlags und Durchlaufen des Zulassungsverfahrens können die Anlagen von den Bietern errichtet werden. Immerhin ist ihnen dann die Marktprämie und die Anbindungskapazität der Stromleitung sicher.

Entgegen dem Vorentwurf enthält der aktuelle Entwurf des Plans auch Informationen über die aktuellen Ausbauziele der Bundesregierung. Allerdings werden diese noch nicht verbindlich in die Planung einbezogen. Deutlich wird, dass nach der aktuellen Planung die Ausbauziele nicht erreicht werden können. Um das Ziel von 65% Ökostrom bis 2030 zu erreichen, wäre eine Erhöhung des Ausbauziels von 15.000 auf mindestens 17.000 oder, wie die Branche und die Küstenländer fordern, sogar 20.000 MW Leistung erforderlich. Selbst wenn das BSH dies für die Planungen konsequent berücksichtigen würde, scheint dies bislang aber unrealistisch. Die Übertragungsnetzbetreiber kommen nämlich mit dem Netzausbau nicht hinterher. Eine Alternative könnten grundsätzlich Offshore-Windparks ohne Netzanschluss sein, allerdings ist sowohl die technische Umsetzung der „Power-to-Gas“-Technologie auf dem Meer bisher nicht weit genug gediehen, als auch der Rechtsrahmen im EEG dafür bislang nicht ausreichend. Hier könnte die derzeit geplante kleine EEG-Novelle Abhilfe schaffen.

2018-11-05T14:36:06+01:005. November 2018|Erneuerbare Energien, Strom|