Das Bundesamt für Seeschiff­fahrt und Hydro­graphie (BSH) hat letzte Woche das öffent­liche Betei­li­gungs­ver­fahren zur Planung der Offshore-Windenergie eröffnet. In dem Entwurf des Flächen­ent­wick­lungs­plans wird deutlich, dass die Kapazi­täten für den Netzan­schluss einen Engpass bilden. Dabei wären für die Erfüllung der Klima­ziele neue Offshore-Anlagen dringend nötig. Dies gerade angesichts der Tatsache, dass der weitere Ausbau der Windkraft an Land zunehmend auf Akzep­tanz­pro­bleme stößt. Für Windparks ohne Netzan­schluss ist bislang sowohl die Techno­logie als auch der Rechts­rahmen nicht weit genug.

Die Erstellung des Flächen­ent­wick­lungs­plans ist im Rahmen des seit 2017 geltenden Windenergie-auf-See-Gesetzes der erste von drei Schritten in einem gestuften Planungs- und Ausschrei­bungs­prozess. Im Plan legt das BSH die Gebiete für Windenergie sowie die Strom­lei­tungen in der ausschließ­lichen Wirtschaftszone der Nord- und Ostsee im Zeitraum von 2026 bis 2030 fest. Dabei wird detail­liert bestimmt, auf welchen Flächen in welchem Kalen­derjahr wie viel Leistung an Windenergie in Betrieb genommen werden darf. Außerdem wird festgelegt, welche Strom­lei­tungen mit welchem Trassen­verlauf dafür fertig­ge­stellt werden müssen. Planungen im Bereich der Küsten­ge­wässer setzen zusätz­liche Verein­ba­rungen mit den Bundes­ländern voraus. In weiteren Schritten unter­sucht das BSH die ausge­wie­senen Flächen auf ihre Eignung und gibt sie schließlich zur Ausschreibung frei. Erst nach der Erteilung des Zuschlags und Durch­laufen des Zulas­sungs­ver­fahrens können die Anlagen von den Bietern errichtet werden. Immerhin ist ihnen dann die Markt­prämie und die Anbin­dungs­ka­pa­zität der Strom­leitung sicher.

Entgegen dem Vorentwurf enthält der aktuelle Entwurf des Plans auch Infor­ma­tionen über die aktuellen Ausbau­ziele der Bundes­re­gierung. Aller­dings werden diese noch nicht verbindlich in die Planung einbe­zogen. Deutlich wird, dass nach der aktuellen Planung die Ausbau­ziele nicht erreicht werden können. Um das Ziel von 65% Ökostrom bis 2030 zu erreichen, wäre eine Erhöhung des Ausbau­ziels von 15.000 auf mindestens 17.000 oder, wie die Branche und die Küsten­länder fordern, sogar 20.000 MW Leistung erfor­derlich. Selbst wenn das BSH dies für die Planungen konse­quent berück­sich­tigen würde, scheint dies bislang aber unrea­lis­tisch. Die Übertra­gungs­netz­be­treiber kommen nämlich mit dem Netzausbau nicht hinterher. Eine Alter­native könnten grund­sätzlich Offshore-Windparks ohne Netzan­schluss sein, aller­dings ist sowohl die technische Umsetzung der „Power-to-Gas“-Technologie auf dem Meer bisher nicht weit genug gediehen, als auch der Rechts­rahmen im EEG dafür bislang nicht ausrei­chend. Hier könnte die derzeit geplante kleine EEG-Novelle Abhilfe schaffen.