Neues aus der Kohlekommission

Noch streiten die Gelehrten, ob es zulässig ist, Anlagen­be­treibern das Nutzungs­recht an ihren Kohle­kraft­werken trotz bestands­kräf­tiger Geneh­mi­gungen zu entziehen. Die einen sehen Paral­lelen zum (zuläs­sigen) Atomaus­stieg. Die anderen weisen darauf hin, dass eine vergleichbare Bedro­hungslage wie bei einem GAU hier nicht bestehen würde.

Die Kohle­kom­mission will die Probe aufs gericht­liche Exempel vermeiden. Geplant ist eine vertrag­liche Regelung, bei der die Anlagen­be­treiber auf ihre weiteren Nutzungs­rechte gegen eine finan­zielle Entschä­digung verzichten. Die ersten Kraft­werke sollen auf dieser Basis schon bald aus dem Markt gehen, erste Still­le­gungen sind bereits von 2019 – 2022 geplant. Charme eines Vertrages: Anschlie­ßende Klagen sollen dann ausge­schlossen sein. Klar ist aber auch: Diesen Kohle­aus­stieg zahlt der Steuerzahler.

Der Steuer­zahler soll aber nicht nur Entschä­di­gungen an die Betreiber von Kohle­kraft­werken zahlen. Gleich­zeitig soll er auch eine Abgabe auf die Emission von Kohlen­dioxid leisten, wo dies heute noch nicht der Fall ist. Denn bis jetzt hat das System eine deutliche Unwucht: Nach dem Treib­hausgas-Emissi­ons­handels-Gesetz (TEHG) sind Betreiber von Anlagen mit mehr als 20 MW Feuerungs­wär­me­leistung (FWL) abgabe­pflichtig, werden also finan­ziell durch die Notwen­digkeit, Zerti­fikate zu kaufen, belastet. Für die Heizung im Keller oder den Verbren­nungs­motor im Auto wird aber bis heute noch nicht bezahlt. Das soll sich ändern. 

Apropos bezahlen: Die Bemühungen um mehr Klima­schutz sollen jeden­falls nicht die Arbeit­nehmer bezahlen. Während im vor einigen Wochen vorge­legten Zwischen­be­richt betriebs­be­dingte Kündi­gungen noch nicht ausge­schlossen wurden, soll dies nun im Abschluss­be­richt der Fall sein. Gleich­zeitig fordert die Kohle­kom­mission, dass auf keinen Fall die dann frei werdenden Emissi­ons­rechte in anderen Anlagen verbraucht werden, wie es vor einigen Wochen der Vorsit­zende der FDP, Christian Lindner, befürchtete. Die der Emission der still­zu­le­genden Kraft­werke entspre­chende Menge an Zerti­fi­katen soll vielmehr gelöscht werden. Dies macht die Novelle der Emissi­ons­han­dels­richt­linie 2003/87/EG aus April möglich, die eine solche Anpassung der Mengen vorsieht.

Haben nun alle, was sie wollten? Vorder­gründig ja, denn die einen bekommen Geld, die anderen einen neuen Job, die Regionen sollen üppig dotiert den Marsch in eine kohlen­freie Zukunft antreten, und sogar der Industrie hat man niedrige Strom­preise versprochen. Tatsächlich ist schwer vorstellbar, wie die Quadratur dieses Kreises im Detail aussehen soll. Klar ist aber schon jetzt, dass jeder mögliche Kompromiss mit viel Steuergeld ausge­stopft werden wird. In Zeiten boomender Konjunktur mag das ein gangbarer Weg sein, einen gesell­schaft­lichen Konflikt zu befrieden. Doch es ist unwahr­scheinlich, dass der voraus­sichtlich noch längere Weg bis zum endgül­tigen Ende der Kohle­ver­stromung stets von übervollen Staats­kassen flankiert werden wird.