Nun liegt er also auf dem Tisch: Der Referentenentwurf für das Energie-Sammelgesetz. Insgesamt sollen 19 Gesetze und Verordnungen geändert werden, von den umstrittenen Sonderausschreibungen für Wind und Solarenergie, über die Änderungen des Kraft-Wärme-Kopplung-Gesetzes (KWKG) bis hin zu Regelungen rund um Redispatch, die es erleichtern sollen, auch EEG-Anlagen abzuregeln. Die meisten der Regelungen wurden über Monate diskutiert und sind wenig überraschend.
In einem Punkt enthält das Gesetz allerdings eine bedenkliche Neuerung. Ausgerechnet bei den kleinen Solaranlagen soll sich die Wirtschaftlichkeit verschlechtern. Für Solaranlagen mit 40 kW bis 750 kW Leistung sollen ab dem 1. Januar 2019 die Fördersätze von 10,68 Cent pro Kilowattstunde auf 8,33 Cent pro Kilowattstunde sinken (Referentenentwurf, S. 11). § 48 Abs. 2 Nr. 3 EEG 2017 soll entsprechend geändert werden. Der Grund: Die Anlagen wären wegen des Wegfalls von Zöllen günstiger geworden.
Aber kann es das wirklich sinnvoll sein? Während sich unter anderem Berlin und Thüringen und viele andere Akteure enttäuscht davon zeigen, dass die Rahmenbedingungen für Mieterstrom, also Solarstrom vom Dach zu vergünstigten Bedingungen für Mieter, nicht ausreichen, soll die Wirtschaftlichkeit der Photovoltaik weiter eingeschränkt werden? Dabei ist doch gerade die Photovoltaik eine Möglichkeit, dezentral zu erzeugen und die Energiewende gleichzeitig auch wirtschaftlich attraktiv für die Bevölkerung auszugestalten.
Viel Zeit bleibt nicht mehr, um gegen diese Regelung noch zu Felde zu ziehen.Noch im November soll das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen werden, da Teile des Energiesammelgesetzes überfällig sind. Meint der Bundesgesetzgeber es ernst mit den Ausbauzielen, die immerhin 65 % Erneuerbare Energien bis 2030 vorsehen, so sollte er auf diese Änderung des EEG 2017 aber verzichten und an anderer Stelle prüfen, wie Verbraucher entlastet werden können.
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