Jetzt aber wirklich: Das Marktstammdatenregister
Jetzt kommt es also doch: Das Marktstammdatenregister (MaStR) soll am 31. Januar 2019 bereitstehen. Damit kommt das in § 111e EnWG geplante zentrale Register für energiewirtschaftliche Daten zwar gut anderthalb Jahre später als ursprünglich geplant (wir berichteten). Immerhin soll nun für die Zukunft ein zentrales Verzeichnis alle Stammdaten, also Standortdaten, Kontaktinformationen, Unternehmensformen, technische Anlagendaten und Zuordnungen, ausweisen.
Für die Betroffenen bedeutet das zunächst bürokratischen Aufwand. Denn sie müssen ihre Daten zum 31. Januar 2019 unter www.marktstammdatenregister.de hinterlegen. Für die Zukunft sollen die Betroffenen aber auch profitieren. Die Bundesnetzagentur meint, dass viele behördliche Meldepflichten künftig vereinheitlicht, vereinfacht oder ganz abgeschafft werden könnten. Dies ist immerhin eine freundliche Aussicht.
Doch trotz der langen Anlaufzeit ist zu befürchten, dass nicht allen Betroffenen klar ist, dass sie sich registrieren müssen. Klar, wer Netzbetreiber oder Messstellenbetreiber ist, der weiß, was er zu tun hat. Auch bei Börsen und Behörden darf man wohl optimistisch sein. Doch ist wirklich allen Betreibern noch so kleiner EEG-und KWK-Anlagen klar, dass sie aktiv werden müssen? Schließlich müssen sich auch diejenigen Betreiber registrieren, die bereits bei der Bundesnetzagentur registriert sind. Es gibt keinen automatischen Übertrag. Diese Verpflichtung sollte auch unbedingt ernst genommen werden. Denn § 21 MaStRV erklärt auch die fahrlässig unterbliebene oder unrichtige Registrierung zur Ordnungswidrigkeit. Diese kann gemäß § 95 Abs. 1 Nummer 5 d, Abs. 2 EnWG eine Geldbuße bis zu 50.000 € nach sich ziehen.
Natürlich ist gerade bei nicht gewerblichen Anlagenbetreibern nicht davon auszugehen, dass der Bußgeldrahmen gleich ganz ausgeschöpft wird. Gleichwohl: Das Marktstammdatenregister ist ernst zu nehmen. Es bleibt also zu hoffen, dass es im Gegenzug auch mehr sein wird als eine zusätzliche lästige Pflicht.