Neu: Das Regionalnachweisregister
Nun ist es da: Das Regionalnachweisregister (RNR) für Strom, das der Gesetzgeber 2014 mit dem damals neugeschaffenen § 79a EEG 2017 einführte. Die Details regelt eine Verordnung mit dem schönen Kürzel „HkRNDV“, die das Kleingedruckte rund um Herkunfts- und Regionalnachweise regelt.
Das RNR soll es Verbrauchern ermöglichen, gezielt erneuerbar erzeugten Strom aus der Region zu kaufen. Dies soll zum einen mehr Transparenz schaffen und es gerade regionalen Versorgern wie Stadtwerken ermöglichen, durch spezifisch regionale EE-Stromprodukte einem besonders heimatverbundenen Publikum ein spezielles Produkt anzubieten. Zum anderen soll die Akzeptanz der Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen erhöhen, die zuletzt gerade in Bezug auf die Windkraft stark gelitten hat. Nicht wenige Bürger empfinden Windkraftanlagen nämlich als empfindliche Störung des Landschaftsbildes. Dies wird sich, hoffen Befürworter des weiteren Ausbaus, zumindest teilweise ändern, wenn der Bürger auch als Stromkunde sieht, das ihm die Anlagen auch ganz direkt zugute kommen.
Das RNR wird vom Umweltbundesamt (UBA) als elektronische Datenbank geführt. Hier können Erzeuger, Versorger und Händler Konten eröffnen. Das RNR funktioniert ähnlich wie das bekannte Herkunftsnachweisregister, erfasst aber nicht den direkt vermarkteten, sondern den mit Marktprämie gefördert erzeugten Strom. Das UBA stellt also auf Antrag Nachweise für die regionale Herkunft aus Anlagen aus, die im RNR registriert wurden. Regional ist Strom nach der HkRNDV dann, wenn er in einem PLZ-Bereich von 50 km um den Ort erzeugt wird, in dem er verbraucht werden soll. Entsprechende jährlich neu veröffentlichte Tabellen hält das UBA vor.
Nun kommt es darauf an, wie der Markt das neue RNR annimmt. Werden Versorger entsprechende Produkte kreieren? Will der mit Informationen übersättigte Kunde überhaupt solche Produkte und sind sie ihm möglicherweise sogar höhere Preise wert? Die lebhafte öffentliche Anteilnahme an Rekommunalisierungen in den letzten Jahren hat gezeigt, dass es den Bürgern vor Ort keineswegs egal ist, ob sie von einem regional verankerten Unternehmen versorgt werden. Es spricht damit viel dafür, dass das nicht nur für die Eigentums- und Betriebsverhältnisse an Netzen und Stadtwerken gilt. Sondern auch für das Stromprodukt selbst.