Der verschleppte Offshore-Terminal
Wo nach zehn Jahre alten Plänen des Bremer Wirtschaftssenators längst Pylonen für Offshore-Windkraftanlagen auf die Verfrachtung zu Windparks in der Nordsee warten sollten, liegen auch bislang nicht mehr als ein paar Sandsäcke. Der Offshore-Terminal Bremerhaven (OTB) zeigt einmal mehr, wie schwer es in Deutschland ist, Großprojekte umzusetzen. Insgesamt ist die Offshore-Windkraft aus verschiedenen Gründen weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Noch 2010 war die Bundesregierung von der Errichtung einer Gesamtleistung von 10.000 MW bis 2020 ausgegangen. Inzwischen sieht es so aus, als könnten nächstes Jahr ein bisschen mehr als die Hälfte davon in Nord- und Ostsee installiert sein.
Mit dem OTB sollte der Standort Bremerhaven gestärkt werden und für die Windenergie attraktiv bleiben. Allerdings sind die ursprünglich für Bau und Betrieb vorgesehenen privaten Investoren abgesprungen, so dass das Land Bremen trotz knapper Finanzen mit 180 Mio Euro Projektkosten einspringen wollte. Inzwischen hat sich auch ein Teil der Unternehmen, für die das OTB gedacht war, umorientiert. Beispielsweise ist Siemens mit einer Produktionsstätte nach Cuxhaven gegangen, wo inzwischen ein weiterer Schwerlasthafen zur Verfügung steht.
Dass derzeit trotz der weiterhin aktuellen Beschlusslage nicht gebaut wird, liegt jedoch an rechtlichen Hürden: Der Blexer Bogen der Unterweser gegenüber Nordenham ist ein ökologisch sensibler Bereich. Wattvögel wie Säbelschnäbler oder Schweinswale, die nach Wanderfischen jagen, sind hier keine Seltenheit. Vom Land Bremen, bzw. von der Hafengesellschaft Bremenports wurden zwar umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen eingeplant und sogar schon umgesetzt. Dennoch hatte der BUND mit einem Eilverfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss Erfolg. Im Wesentlichen ging es dabei vor dem Verwaltungsgericht Bremen um die Frage, ob durch den Bau des OTB der ökologische Zustand der Weser erheblich verschlechtert würde. Dies würde gegen die Europäische Wasserrahmenrichtlinie verstoßen. Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat als Berufungsinstanz hat den Baustopp zunächst bestätigt.
Dieser Tagen wird nun vor dem Verwaltungsgericht Bremen in der Hauptsache verhandelt. Der Fokus wird dabei wohl auf der Frage liegen, ob der Eingriff durch ein überwiegendes öffentliches Interesse gerechtfertigt ist. Dies ist deshalb fraglich, weil inzwischen durch die Abwanderung von Unternehmen ein Großteil der zur Beginn der Planung noch vorhandenen ortsansässigen Arbeitsplätze in der Branche weggefallen ist. Dass dafür auch die Verzögerungen beim Aufbau der Infrastruktur ursächlich sein könnten, ist für den Standort Bremerhaven besonders frustrierend.