Der verschleppte Offshore-Terminal

Wo nach zehn Jahre alten Plänen des Bremer Wirtschafts­se­nators längst Pylonen für Offshore-Windkraft­an­lagen auf die Verfrachtung zu Windparks in der Nordsee warten sollten, liegen auch bislang nicht mehr als ein paar Sandsäcke. Der Offshore-Terminal Bremer­haven (OTB) zeigt einmal mehr, wie schwer es in Deutschland ist, Großpro­jekte umzusetzen. Insgesamt ist die Offshore-Windkraft aus verschie­denen Gründen weit hinter den Erwar­tungen zurück­ge­blieben. Noch 2010 war die Bundes­re­gierung von der Errichtung einer Gesamt­leistung von 10.000 MW bis 2020 ausge­gangen. Inzwi­schen sieht es so aus, als könnten nächstes Jahr ein bisschen mehr als die Hälfte davon in Nord- und Ostsee instal­liert sein.

Mit dem OTB sollte der Standort Bremer­haven gestärkt werden und für die Windenergie attraktiv bleiben. Aller­dings sind die ursprünglich für Bau und Betrieb vorge­se­henen privaten Inves­toren abgesprungen, so dass das Land Bremen trotz knapper Finanzen mit 180 Mio Euro Projekt­kosten einspringen wollte. Inzwi­schen hat sich auch ein Teil der Unter­nehmen, für die das OTB gedacht war, umori­en­tiert. Beispiels­weise ist Siemens mit einer Produk­ti­ons­stätte nach Cuxhaven gegangen, wo inzwi­schen ein weiterer Schwer­last­hafen zur Verfügung steht.

Dass derzeit trotz der weiterhin aktuellen Beschlusslage nicht gebaut wird, liegt jedoch an recht­lichen Hürden: Der Blexer Bogen der Unter­weser gegenüber Nordenham ist ein ökolo­gisch sensibler Bereich. Wattvögel wie Säbel­schnäbler oder Schweinswale, die nach Wander­fi­schen jagen, sind hier keine Seltenheit. Vom Land Bremen, bzw. von der Hafen­ge­sell­schaft Bremen­ports wurden zwar umfang­reiche Ausgleichs­maß­nahmen einge­plant und sogar schon umgesetzt. Dennoch hatte der BUND mit einem Eilver­fahren gegen den Planfest­stel­lungs­be­schluss Erfolg. Im Wesent­lichen ging es dabei vor dem Verwal­tungs­ge­richt Bremen um die Frage, ob durch den Bau des OTB der ökolo­gische Zustand der Weser erheblich verschlechtert würde. Dies würde gegen die Europäische Wasser­rah­men­richt­linie verstoßen. Das Oberver­wal­tungs­ge­richt Bremen hat als Berufungs­in­stanz hat den Baustopp zunächst bestätigt.

Dieser Tagen wird nun vor dem Verwal­tungs­ge­richt Bremen in der Haupt­sache verhandelt. Der Fokus wird dabei wohl auf der Frage liegen, ob der Eingriff durch ein überwie­gendes öffent­liches Interesse gerecht­fertigt ist. Dies ist deshalb fraglich, weil inzwi­schen durch die Abwan­derung von Unter­nehmen ein Großteil der zur Beginn der Planung noch vorhan­denen ortsan­säs­sigen Arbeits­plätze in der Branche wegge­fallen ist. Dass dafür auch die Verzö­ge­rungen beim Aufbau der Infra­struktur ursächlich sein könnten, ist für den Standort Bremer­haven besonders frustrierend.