Wenn eines fernen Tages Archäologen die Relikte unserer Zivilisation ausgraben werden, sitzen sie vermutlich auf ungeheuren Datenmengen, aus denen sich jede unserer Regungen rekonstruieren lässt. Heute wissen Behörden eine ganze Menge über Unternehmen und Privatpersonen, ganz besonders dann, wenn sie für die Funktionsfähigkeit unseres Alltagslebens so wichtig sind wie die Unternehmen der Energiewirtschaft und ihre Anlagen und Einrichtungen. Doch bisher gibt es – überraschenderweise – keine zentrale Datenbank, sondern nur eine Vielzahl von Einzeldatensammlungen, von der Kraftwerksliste der BNetzA bis zu den Datenbergen der DEHSt.
Das soll sich nun ändern. § 111e EnWG beauftragt die Bundesnetzagentur (BNetzA), ein zentrales Register zu schaffen. Wie dieses Register genas aussehen und wie es genutzt werden soll, regelt die Verordnung über das zentrale elektronische Verzeichnis energiewirtschaftlicher Daten, die MaStV. Diese ordnet an, dass alle Marktakteure umfassend Daten hinterlegen sollen, allerdings „nur“ Stammdaten, keine Bewegungsdaten. Das so gefütterte Register soll nicht nur Behörden zur Verfügung stehen, sondern – abgesehen von vertraulichen Daten – auch der Öffentlichkeit. Das Markstammdatenregister wird damit zumindest für diejenigen, die wissen, wonach sie suchen, mehr und einfacher Transparenz schaffen.
Auf diejenigen, die meldepflichtig sind, kommt allerdings Arbeit zu: Sie müssen sich registrieren. Dabei gilt keine Untergrenze, wer § 3 der MaStV unterfällt, muss melden, auch wenn seine Anlage oder sein Geschäftsumfang winzig sein sollte. Künftig soll das Register wirklich jeden erfassen und ausweisen.
Doch entgegen der ursprünglichen Planung verzögerte sich die Verfügbarkeit des Registers. Es wird wohl erst im Dezember 2018 voll zur Verfügung stehen, wie die BNetzA auf der Seite des Registers veröffentlicht hat. Für die meisten Anlagenbetreiber ist dies unproblematisch. Schließlich kann niemand verlangen, dass Unternehmen Verpflichtungen erfüllen, wenn hierfür keine Infrastruktur besteht. Vorsicht ist aber insbesondere für Unternehmen geboten, die neue EEG- und KWK-Anlagen betreiben. Oder wenn ältere Anlagen entweder nicht gemeldet wurden oder sich die installierte Leistung ändert. In diesem Falle muss weiter fristgemäß vorläufig gemeldet werden, um keine Rechte zu verlieren. Die Formulare für diese Meldungen stellt die BNetzA bereit. Erst, wenn das Register voll verfügbar ist, können alle Daten direkt im Register hinterlegt werden. Damit die Archäologen späterer Tage auf den Servern der BNetzA auch so viele Daten finden, dass sie sich die Energiearchitektur der Gegenwart auch wirklich plastisch vorstellen können. Und alle anderen, von Behörden über Händler bis zu Journalisten und ganz normalen Bürgern, eben auch.
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