Das Markt­stamm­da­ten­re­gister

Wenn eines fernen Tages Archäo­logen die Relikte unserer Zivili­sation ausgraben werden, sitzen sie vermutlich auf ungeheuren Daten­mengen, aus denen sich jede unserer Regungen rekon­stru­ieren lässt. Heute wissen Behörden eine ganze Menge über Unter­nehmen und Privat­per­sonen, ganz besonders dann, wenn sie für die Funkti­ons­fä­higkeit unseres Alltags­lebens so wichtig sind wie die Unter­nehmen der Energie­wirt­schaft und ihre Anlagen und Einrich­tungen. Doch bisher gibt es – überra­schen­der­weise – keine zentrale Datenbank, sondern nur eine Vielzahl von Einzel­da­ten­samm­lungen, von der Kraft­werks­liste der BNetzA bis zu den Daten­bergen der DEHSt.

Das soll sich nun ändern. § 111e EnWG beauf­tragt die Bundes­netz­agentur (BNetzA), ein zentrales Register zu schaffen. Wie dieses Register genas aussehen und wie es genutzt werden soll, regelt die Verordnung über das zentrale elektro­nische Verzeichnis energie­wirt­schaft­licher Daten, die MaStV. Diese ordnet an, dass alle Markt­ak­teure umfassend Daten hinter­legen sollen, aller­dings „nur“ Stamm­daten, keine Bewegungs­daten. Das so gefüt­terte Register soll nicht nur Behörden zur Verfügung stehen, sondern – abgesehen von vertrau­lichen Daten – auch der Öffent­lichkeit. Das Markstamm­da­ten­re­gister wird damit zumindest für dieje­nigen, die wissen, wonach sie suchen, mehr und einfacher Trans­parenz schaffen.

Auf dieje­nigen, die melde­pflichtig sind, kommt aller­dings Arbeit zu: Sie müssen sich regis­trieren. Dabei gilt keine Unter­grenze, wer § 3 der MaStV unter­fällt, muss melden, auch wenn seine Anlage oder sein Geschäfts­umfang winzig sein sollte. Künftig soll das Register wirklich jeden erfassen und ausweisen.

Doch entgegen der ursprüng­lichen Planung verzö­gerte sich die Verfüg­barkeit des Registers. Es wird wohl erst im Dezember 2018 voll zur Verfügung stehen, wie die BNetzA auf der Seite des Registers veröf­fent­licht hat. Für die meisten Anlagen­be­treiber ist dies unpro­ble­ma­tisch. Schließlich kann niemand verlangen, dass Unter­nehmen Verpflich­tungen erfüllen, wenn hierfür keine Infra­struktur besteht. Vorsicht ist aber insbe­sondere für Unter­nehmen geboten, die neue EEG-  und KWK-Anlagen betreiben. Oder wenn ältere Anlagen entweder nicht gemeldet wurden oder sich die instal­lierte Leistung ändert. In diesem Falle muss weiter frist­gemäß vorläufig gemeldet werden, um keine Rechte zu verlieren. Die Formulare für diese Meldungen stellt die BNetzA bereit. Erst, wenn das Register voll verfügbar ist, können alle Daten direkt im Register hinterlegt werden. Damit die Archäo­logen späterer Tage auf den Servern der BNetzA auch so viele Daten finden, dass sie sich die Energie­ar­chi­tektur der Gegenwart auch wirklich plastisch vorstellen können. Und alle anderen, von Behörden über Händler bis zu Journa­listen und ganz normalen Bürgern, eben auch.