Nathan Mattes geht in Berufung

Wir erinnern uns: Blogger Nathan Mattes unterhält eine Seite mit der Domain www.wirsindafd.de, auf der er Origi­nal­zitate von Politikern sammelt, auf die genau das zutrifft: Sie sind AfD. Und ihre Zitate haben es in sich.

Für diese Seite hat die AfD ihn abgemahnt und behauptet, sie wolle die Domain selber nutzen. Herr Mattes würde die Namens­rechte der Partei verletzen. Das Landge­richt (LG) Koeln gab der AfD erstin­stanzlich recht. Nicht nur als Nathans Anwältin war ich sehr enttäuscht. Um so optimis­ti­scher stimmt es mich nun, dass Nathan sich dank der überwäl­ti­genden Unter­stuetzung von so vielen engagierten Bürgern imstande sieht, der AfD die Stirn zu bieten und weiter um die Frage zu streiten, welche Rolle insbe­sondere Art. 5 Abs. 1 Grund­gesetz (GG), der die Meinungs­freiheit schützt, bei der Abwägung der Inter­essen der AfD auf der einen und Herrn Mattes auf der anderen Seite hat. Wir werden also Berufung beim Oberlan­des­ge­richt (OLG) Köln einlegen.

Alles weitere hat Frau Dr. Julia Schönborn in einer Presse­mit­teilung aufbe­reitet, auf die ich sehr gern verweise.