Wir erinnern uns: Blogger Nathan Mattes unterhält eine Seite mit der Domain www.wirsindafd.de, auf der er Originalzitate von Politikern sammelt, auf die genau das zutrifft: Sie sind AfD. Und ihre Zitate haben es in sich.
Für diese Seite hat die AfD ihn abgemahnt und behauptet, sie wolle die Domain selber nutzen. Herr Mattes würde die Namensrechte der Partei verletzen. Das Landgericht (LG) Koeln gab der AfD erstinstanzlich recht. Nicht nur als Nathans Anwältin war ich sehr enttäuscht. Um so optimistischer stimmt es mich nun, dass Nathan sich dank der überwältigenden Unterstuetzung von so vielen engagierten Bürgern imstande sieht, der AfD die Stirn zu bieten und weiter um die Frage zu streiten, welche Rolle insbesondere Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz (GG), der die Meinungsfreiheit schützt, bei der Abwägung der Interessen der AfD auf der einen und Herrn Mattes auf der anderen Seite hat. Wir werden also Berufung beim Oberlandesgericht (OLG) Köln einlegen.
Alles weitere hat Frau Dr. Julia Schönborn in einer Pressemitteilung aufbereitet, auf die ich sehr gern verweise.
Hinterlasse einen Kommentar