Bei den Diskus­sionen um die Energie­wende fällt oft unter den Tisch, dass Klima­schutz nicht nur eine Sache der Großkraft­werke und der Industrie ist. Im Gegenteil: Wenn jeder einzelne Verbraucher weniger Energie für seinen Alltag benötigt, muss weniger erzeugt werden. Die Emissionen sinken dann (fast) ganz automa­tisch. Das betrifft auch nicht nur Strom. Sondern auch und vor allem Wärme. Nicht zu vergessen: Das betrifft auch den Verkehr.

Doch allein auf Appelle an den guten Willen kann und will sich niemand verlassen. Immerhin ist Klima­schutz keine freiwillige Kirsche auf der Sahne­torte wirtschaft­lichen Wachstums. Die Verrin­gerung der Emissionen bis 2030 bzw. 2050 ist eine harte gemein­schafts­recht­liche Verpflichtung der Mitglied­staaten, deren Verletzung im Wege eines Vertrags­ver­let­zungs­ver­fahrens Straf­zah­lungen in Milli­ar­denhöhe auslösen kann.

Diese Minde­rungen sollen auf unter­schied­lichen Wegen erreicht werden. Der Emissi­ons­handel soll die Emissionen großer Feuerungs­an­lagen reduzieren. Die Förderung Erneu­er­barer Energien soll die Emissionen der Stomer­zeugung insgesamt verringern. Und die Förderung der Energie­ef­fi­zienz soll dazu führen, dass für denselben Output weniger Input geleistet werden muss. Dabei geht es um ganz unter­schied­liche Maßnahmen. Viele richten sich auf den Gebäu­de­be­reich, wo es nach wie vor erheb­liche Poten­tiale gibt. Mit anderen Worten ist also bisher bemer­kenswert wenig passiert. Aber auch Energie­audits, Infor­mation und Beratung gehören zu den Maßnahmen, mit denen Letzt­ver­braucher dazu gebracht werden sollen, zB effizi­enter zu heizen.

Doch die Energie­ef­fi­zi­enz­richt­linie aus 2012 hat nicht den erhofften Durch­bruch gebracht. Auf der Seite der KOM kann man sehen, wie weit die Mitglied­staaten von dem 20%-Ziel für 2020 noch entfernt sind. Die Hoffnungen ruhen deswegen auf der laufenden Überar­beitung der Richt­linie für die Zukunft.

Hier immerhin haben die Organe der EU – also Parlament, Rat und Kommission – letzte Woche eine Einigung erzielt. Bis 2030 soll die Energie­ef­fi­zienz nun auf 32,5% gesteigert werden. Das ist ein Kompro­misswert, der unter anderem darauf zurück­zu­führen ist, dass das in Deutschland feder­füh­rende Wirtschafts­mi­nis­terium sich gegen weiter­ge­hende Ziele zur Wehr gesetzt hat. Umwelt­ver­bände haben bereits moniert, dass es unter diesen Bedin­gungen schwierig würde, die verein­barten Einspar­ziele für Treib­hausgase einzu­halten. Wobei dieser Zusam­menhang nicht zwingend ist. Wenn die Erneu­er­baren Energien stark zunehmen, könnte auch weniger Effizienz dazu führen, dass Deutschland seinen Verpflich­tungen nachkommt. Doch ob das eintreten wird, wenn gleich­zeitig die angekün­digten Sonder­aus­schrei­bungen für EE-Strom nicht stattfinden?

Nicht übersehen werden darf zudem, dass die Mitglied­staaten auch in Zukunft erheb­liche Spiel­räume haben werden. Die Bundes­re­publik hat aber bisher vor ordnungs­recht­lichen, alos zwingenden Maßnahmen insbe­sondere für Gebäude und Verkehr immer zurück­ge­schreckt. Das dürfte sich kaum geändert haben. Während in der Industrie schon viel passiert ist, müsste die Bundes­re­gierung nun den Bürgern Vorgaben für ihre Heizung und Isolierung auch im Bestand machen, was angesichts der bishe­rigen Äußerungen des neuen Wirtschafts­mi­nisters als wenig wahrscheinlich gelten dürfte. Insofern ist es zu befürchten, dass die harten Schnitte einmal mehr auf die Zukunft verschoben würden. Aber ob ein Tätig­werden in der nächsten Legis­la­tur­pe­riode noch reicht, um die 2030 drohenden Strafen zu vermeiden? Die Bundes­re­gierung spielt hier ein riskantes Spiel.