2021 beginnt die nächste Handelsperiode des Emissionshandels. Inzwischen gibt es Neuregelungen der Emissionshandelsrichtlinie (EHRL), die verhindern sollen, dass in der nächsten Handelsperiode erneut so viele Zertifikate im Umlauf sind, dass die Anlagenbetreiber wenig Anreiz haben, ihre Anlagen auf emissionsärmere Brennstoffe umzustellen oder effizienter zu werden. Da es künftig mit der Marktstabilitätsreserve und den Regelungen zur Löschung von Zertifikaten begleitend zu Klimaschutzmaßnahmen Mechanismen geben wird, um Überschüsse abschöpfen zu können, ist man derzeit optimistisch, dass der Emissionshandel doch noch eine Erfolgsstory wird.
Die vorläufige CL-Liste
Doch wie geht es nun konkret weiter? Seit einigen Tagen ist immerhin eine vorläufige CL-Liste auf dem Tisch. Diese Liste enthält die Branchen, die eine zu 100% kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen erhalten sollen, um ihnen im internationalen Wettbewerb nicht zu schaden. Entgegen eines verbreiteten Vorurteils bedeutet das nicht, dass diese Unternehmen gar keine Lasten und entsprechend auch keine Emissionsminderungsanreize haben. Denn die 100% kostenlose Zuteilung bezieht sich nicht etwa auf den Bedarf der jeweils konkreten Anlage. Sondern auf den fiktiven Bedarf einer ganz besonders modernen Anlage. Mit anderen Worten: Wer nicht so modern ist, wie es möglich wäre, muss trotzdem kaufen.
Ursprünglich wollte die Europäische Kommission den Kreis der privilegierten Unternehmen deutlich verkleinern. In der laufenden Handelsperiode sind 153 Branchen als abwanderungsbedroht und deswegen privilegiert anerkannt. Künftig sollen nur noch 44 auf diese Weise privilegiert werden. Eine Reihe weiterer Branchen hat nun drei Monate Zeit darzulegen, dass sie ebenfalls als abwanderungsbedroht anerkannt werden können.
Doch auf den zweiten Blick erscheint die vorläufige CL-Liste deutlich weniger ambitioniert als geplant. Die großen Branchen scheinen alle vollzählig versammelt zu sein. Einige haben es sogar nun neu auf die Liste geschafft, zB die früher nur teilweise erfassten Industriegase. Entsprechend ist anzunehmen, dass auch künftig die meisten Industrieunternehmen als abwanderungsbedroht gelten werden. Damit aber stellt sich die Frage, ob der Puffer von 3%, der im Budget verhindern soll, dass es wieder zu einem umstrittenen sektorübergreifenden Korrekturfaktor (CSCF) kommt, ausreichen wird. Möglicherweise gilt auch hier das alte Sprichwort vom langen Leben der Totgesagten, und auch künftig unterliegen Zuteilungen einer Kürzung, damit die Anwendung der Zuteilungsregeln nicht dazu führt, dass das Budget gesprengt wird.
Zum Zeitplan
Bisher war der Gesetzgeber immer spät dran. Auch in Zukunft wird sich daran wohl nichts ändern. Zwar sollen noch im Sommer die Zuteilungsregeln im Entwurf veröffentlicht werden und sich eine Konsultation anschließen. Parallel tragen, wie erwähnt, einige Branchen noch einmal vor, um aufgrund qualitativer Kriterien doch noch auf die CL-Liste zu gelangen. Für den Oktober ist ein Kommissionsbeschluss über die Zuteilungsregeln und die dann endgültige CL-Liste auf EU-Ebene geplant. Im Dezember sollen dann nach einer Prüfung durch Rat und Parlament die Spielregeln der Zuteilung stehen.
Die Datenerhebung für das Antragsverfahren soll dann im Frühling 2019 stattfinden. Die Entscheidung über die Benchmarks, für die ein Minderungspfad zwischen 0,2% und 1,6% jährlich vorgesehen ist, soll erst 2020 fallen. Im Jahre 2021 wird es dann erst Entscheidungen über die NIMs-Liste geben, ohne die die Mitgliedstaaten nicht zuteilen können. Das bedeutet: Schon jetzt scheint festzustehen, dass auch zu Beginn der nächsten Handelsperiode noch keine Bescheide und erst recht keine Ausschüttungen vorgenommen werden können. Es wird also selbst dann alles recht knapp, wenn es von heute an keine Pannen gibt, niemand noch einmal grundsätzliche Fragen stellt und vor allem die Benchmarkfestsetzung und die Endfassung der CL-Liste reibungslos verläuft. Wie realistisch das ist, mag jeder selbst beurteilen.
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