Die Bundeswehr und die re:publica

Die Story selbst ist simpel: Die Bundeswehr wollte auf der Netzkonferenz re:publica einen Stand, um um Mitarbeiter zu werben. Die Veranstalter wollten das nicht, insbesondere keine Bundeswehruniformen auf dem Gelände der Konferenz. Deswegen lehnten sie die Anfrage nach einem Stand ab.

Als ich am Mittwoch morgen zum Konferenzgelände kam, standen ein Plakatwagen und drei uniformierte Soldaten vorm Eingang und verteilten Zettel, auf denen sie sich über die Veranstalter beschwerten. Wenig später gab die Bundeswehr ein Statement ab, in dem sie die Standabsage als Provokation bezeichnete. Darauf fühlten sich viele Nutzer auf facebook provoziert, teilweise rüdeste Beschimpfungen, teilweise schlechte Bewertungen der re:publica auf facebook abzugeben, gegen die die Bundeswehr nicht einschritt oder die Aufgeregten zumindest etwas mäßigte. Parallel äußerten sich konservative Politiker in ähnlicher Weise wie die Bundeswehr selbst.*

Die Urheber der Kampagne der Bundeswehr halten die Aktion vermutlich für einen vollen Erfolg. Das eigene Klientel hat sich immerhin breit solidarisiert. Aber war die Aktion überhaupt rechtmäßig?

Fest steht: Die Veranstalter der re:publica haben sich nichts vorzuwerfen. Diejenigen, die Meinungsfreiheit und Gleichbehandlung der Bundeswehr mit anderen Ministerien oder Institutionen einfordern, übersehen, dass diese schon nicht Grundrechtsträgerin sein kann. Der Staat ist Adressat von Grundrechten, aber er selbst kann sich nicht auf Grundrechte berufen (vgl. nur BVerfGE 128, 226). Pointiert gesagt: Die Bundeswehr hat gar keine Grundrechte. Und die re:publica ist eine private Veranstaltung, egal, ob sie auch öffentliche Fördergelder bekommt. Die privaten und deswegen nicht unmittelbar an Grundrechte gebundenen Veranstalter durften also sowieso nach Belieben ihre Stände vergeben.

Aber wie sieht es mit der Aktion der Bundeswehr aus? Die Bundeswehr ist Hoheitsträger und damit alles andere als frei, wie sie agiert. Zwar liegt hier klar erkennbar kein “Einsatz im Inneren” nach Art. 87a GG vor. Aber war die Bundeswehr berechtigt, sich auf diese Weise öffentlich über eine rechtmäßige Maßnahme einer privaten Veranstalterin zu beschweren? War sie auch berechtigt, durch ein öffentliches Statement einen “Shitstorm” heraufzubeschwören, der angesichts der Dynamiken im Netz kaum unerwartet kam?

Die ihr schon als Annex ihrer Aufgabenerfüllung zustehende Befugnis, um Mitarbeiter zu werben, scheidet als Grundlage ihres Verhaltens dieser Stelle aus. Denn als sie sich über die re:publica beschwerte, warb sie ja nicht um Mitarbeiter. Ihre Äußerungen sind vielmehr als Teil ihrer allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit zu verstehen.

Zur Öffentlichkeitsarbeit ist die Exekutive grundsätzlich befugt. Sie bedarf – das BVerwG hat dies einmal für die Bundesregierung klargestellt (BVerwGE 72, 76) – auch keiner expliziten gesetzlichen Grundlage, weil sich dieser Auftrag aus der Verfassung selbst ergibt. Aber ebenso ergibt sich aus dem Grundgesetz selbst, dass die Verwaltung nur im Rahmen ihrer Aufgaben tätig wird. Das BVerfG hat 2002 einmal hierzu ausgeführt (BVerfGE 105, 202, Rz. 49):

“Können Aufgaben der Regierung oder der Verwaltung mittels öffentlicher Informationen wahrgenommen werden, liegt in der Aufgabenzuweisung grundsätzlich auch eine Ermächtigung zum Informationshandeln.”

Im Umkehrschluss bedeutet das: Ist etwas keine Aufgabe der Verwaltung, dann ist sie auch nicht befugt. Zudem unterliegt sie dem Gebot der Verhältnismäßigkeit.

Ob dies hier der Fall war, ist ausgesprochen zweifelhaft. Welche Aufgabe soll das sein, die die Bundeswehr erfüllt, wenn sie sich öffentlich beschwert, dass ein privater Veranstalter ihr keinen Stand vermietet? Und kann die Kampagne insgesamt verhältnismäßig, also geeignet, erforderlich und angemessen zur Erreichung eines legitimen Zwecks, sein? Was war überhaupt der Zweck? Abstrafen für eine unwillkommene Entscheidung dürfte kein legitimer Zweck sein. Druck, um im nächsten Jahr einen Stand zu bekommen, ist sicherlich auch kein legitimer Zweck, bedenkt man, dass die re:publica frei ist, zu kontrahieren mit wem sie will. Doch wie auch immer der Zweck ausgesehen haben mag, den die Bundeswehr verfolgte: Es fällt mir schwer, es als erforderlich, also als mildestes Mittel, anzusehen, Äußerungen zu publizieren, von denen ein Social Media Team weiß oder in diesen Zeiten wissen muss, dass es einen Shitstorm provoziert.

Ein hoheitlich provozierter Shitstorm gegenüber einem rechtmäßig handelnden Unternehmen kann nicht verhältnismäßig sein.

*Detailliert und lesenswert u. a. beim Veranstalter selbst, bei Thomas Knüwer, Thomas Wiegold und Sascha Stoltenow.

2018-05-09T10:44:29+02:008. Mai 2018|Digitales, Verwaltungsrecht|

Weiter Unsicherheit über EEG-Umlage für Eigenstromverbrauch

In den letzten Jahren gab es mehrfach Ärger mit der Kommission wegen des Mechanismus des deutschen Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG). Die Deutschen standen lange auf dem Standpunkt, es handele sich nicht um eine Beihilfe, weil das EEG ja schließlich nicht aus der Staatskasse fließt. Es handelt sich bekanntlich um ein Umlageverfahren, bei dem über die Netzbetreiber EEG-Umlage (derzeit 6,79 ct/kWh) erhoben und letztlich an die geförderten Anlagenbetreiber ausgeschüttet wird. Ähnlich verhält es sich mit der Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen.

Die Kommission sah das anders. Sie betrachtete nicht nur die Förderungen für EEG-Anlagen als Beihilfen. In ihren Augen stellen auch die Befreiungen bzw. Privilegierungen von der Pflicht, EEG-Umlage zu zahlen, Beihilfen dar. Diese Einordnung ist alles andere als akademisch. Über Beihilfen entscheidet nämlich nicht die Bundesrepublik allein. Beihilfen sind vielmehr notifizierungsbedürftig, so dass die Kommission die deutschen Regelungen genehmigen muss.

Im letzten Jahr stellte sich die Kommission nun an unerwarteter Stelle quer. Sie verweigerte die Fortführung einer Ausnahmeregelung bezüglich der EEG-Umlagepflicht im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG). Diese in § 61b EEG verankerte Ausnahme betraf den Eigenverbrauch, also diejenigen Strommengen, die ein Kraftwerk erst erzeugt und dann selbst verbraucht. Das sind neben dem Strom, der in der Verwaltung verbraucht wird, unter anderem Stromverbräuche für Pumpen. Gerade bei Anlagen, die Fernwärme ausspeisen, betrifft das erhebliche Mengen, weil die Fernwärme ja schließlich nicht von selbst in die Leitungen fällt.

Bis 2014 fiel für diese Eigenverbrauchsmengen gar keine EEG-Umlage an. Seitdem waren für den in hocheffizienten KWK-Anlagen erzeugten und von diesen verbrauchten Strom 40% der üblichen EEG-Umlage zu zahlen. Hierin sah die Kommission aber zuletzt eine unzulässige Überförderung. Die Ausnahme durfte auf Anlagen, die nach dem 01.08.2014 in Betrieb gegangen waren, deswegen seit dem 01.01.2018 nicht mehr angewandt werden.

Wegen der hohen wirtschaftlichen Relevanz wartete die Branche gespannt auf die Ergebnisse der Gespräche zwischen Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und Europäischer Kommission. Doch die Hoffnung auf schnelle Ergebnisse scheint sich nicht zu erfüllen. Auch in dem nun aktuell vor einigen Tagen vorgelegten Referentenentwurf für ein Gesetz, das kurzfristig u. a. EEG und KWKG ändern soll, ist lediglich ein Platzhalter für eine Neuregelung vorgesehen, ohne dass diese schon erkennbar würde. Offenbar hat man sich bisher in Brüssel nicht einigen können. Dem Vernehmen nach bieten die Deutschen an, nach Größe zu differenzieren: Bei Anlagen mit weniger als 1 MW elektrischer Leistung soll die alte Regelung wiederbelebt werden. Die Betreiber würden auch künftig nur 40% der EEG-Umlage für den Eigenstromverbrauch zahlen. Für größere Anlagen soll dies nur eingeschränkt auf eine bestimmte Anzahl an Vollbenutzungsstunden gelten. Dies bliebe zwar ganz wesentlich hinter dem zurück, was die Betreiber dieser Anlagen in ihre Wirtschaftlichkeitsberechnungen eingestellt haben. Angesichts der derzeitigen Situation wären viele erleichtert, wenn es denn bei diesem Spatz in der Hand bliebe und die Kommission sich nicht komplett verweigert.

UPDATE: Manchmal wird man gern von den Fakten überrollt: Es gibt eine Einigung. Via : Für neue KWK-Anlagen <1 und >10 MW bleibt es bei 40% für den Eigenverbrauch. Für alle anderen <3.500 Vollbenutzungsstunden auch. Erst ab da steigt die EEG-Umlage.

2018-05-08T23:52:28+02:008. Mai 2018|Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Strom|

Dezentral und ökologisch: So geht es schon heute

Die Leute wollen weg von den Stromkonzernen, höre ich am Donnerstag bei einem temperamentvollen Kaffee als ein Argument für die Blockchain. Man wolle den Strom vom Solardach gegenüber oder aus Windkraft von den Hügeln hinterm Dorf. Na klar, sage ich. Aber das geht doch schon heute. Da hat man mich mit großen Augen angesehen und ich versprach diesen Text (hallo, Marc!).

Vorab ein kleiner Einwurf: Vermutlich beziehen die Leute mit der Abneigung gegen die Stromkonzerne schon jetzt ihren Strom zumindest teilweise aus der Nachbarschaft. Erinnern wir uns an den Physikunterricht der Mittelstufe: Strom nimmt immer den Weg des geringsten Widerstandes. Man kann sich den Weg des Elektrons durch die Kupferatome einer Stromleitung nämlich ein bisschen wie Wasser in einem mit Kieselsteinen gefüllten Rohr vorstellen: Auf der einen Seite wird es hereingepumpt. Die Zwischenräume füllen sich mit Wasser. Solange immer mehr nachgepumpt wird, fließt das Wasser bzw. der Strom immer weiter, um dann dort auszutreten, wo ein geringerer Widerstand besteht als im kiesgefüllten Rohr bzw. zwischen den Kupferatomen. Wer sich partout gerade nicht erinnern kann, kann es sich übrigens von Peter Lustig nochmal erklären lassen.

Was bedeutet das also für den Strom vom Solardach nebenan? Er sucht sich ausgehend von der Erzeugungsanlage den kürzesten Weg zum Verbraucher. Das ist vermutlich jetzt schon sein Nachbar.

Aber natürlich geht es den meisten Leuten nicht um Physik. Sie möchten ihr Geld nicht mehr an Stromkonzerne bezahlen und sie wollen eine schnellere Energiewende, als die Politik ihnen verspricht. Dieser Wunsch ist aber schon heute absolut erfüllbar, auch für Verbraucher:

Wer einfach nur bestimmte Technologien ablehnt, kann ganz simpel zu Anbietern wechseln, die genau das bieten. Zwar verbergen sich hinter 100% Erneuerbaren oft (aber nicht immer, hier lohnt sich Aufmerksamkeit) vorwiegend Wasserkraft aus Skandinavien oder den Alpen, also keine neuen Anlagen, so dass streng genommen kein Zuwachs an EEG-Anlagen stattfindet. Aber wenigstens hat man so die Gewähr, dass der auf den eigenen Verbrauch entfallende Anteil am großen Stromsee aus erneuerbaren Energiequellen bezogen wird. Ein solcher Stromanbieterwechsel ist schnell gemacht. Der Umwelt tut man so vermutlich etwas Gutes, aber aus der Nähe kommt der Strom oft natürlich nicht.

Wer die Sache selbst in die Hand nehmen will, hat es nicht ganz so leicht. Entweder erzeugt er einen Teil seines Bedarfs selbst, indem er auf seinem Grundstück eine eigene Erzeugungsanlage installiert wie zB eine Solaranlage, eine Mini-KWK-Anlage oder ein Windrad. Denkbar ist es auch, sich mit anderen zusammenzutun. Auch wenn dann mehr Kosten für Umlagen und Netzentgelte anfallen als bei ganz isolierten Lösungen. Derzeit wirbt z. B. schon ein Geschäftsmodell um Kunden, bei dem Photovoltaikanlagen in Kombination mit einer Batterie als Speicher bei einer Vielzahl von Kunden eine weitgehende Versorgung aus der eigenen Infrastruktur ermöglichen sollen. Denkbar sind auch Genossenschaftsmodelle von (sehr kompetenten) Prosumern, bei denen dann auch nicht einmal mehr ein Unternehmen profitiert. Und selbst in Großstädten sind mit Mieterstrommodellen dezentrale Lösungen möglich, bei denen oft der Vermieter aus einer eigenen Solaranlage gem. § 42a EnWG seine Mieter ohne Nutzung des öffentlichen Stromnetzes versorgt. Hierfür gibt es in § 23b Abs. 2 EEG auch einen Zuschlag (zu diesen Modellen schreibe ich demnächst einmal mehr).

Angesichts dieser Vielzahl an Möglichkeiten, muss sich der einzelne Verbraucher fragen, was er eigentlich will. Will er seine Kosten reduzieren? Geht es ihm um Unabhängigkeit? Will er eine Versorgung, die bestimmten ökologischen Standards genügt? Je nachdem, wie er sich diese Frage beantwortet, bieten sich ganz unterschiedliche Lösungen an. Allen gemein ist aber, dass sie den offenbar verbreiteten Wunsch nach einer dezentralen und ökologischen Versorgung abseits großer Konzerne schon jetzt erfüllen.

2018-05-06T21:38:52+02:007. Mai 2018|Erneuerbare Energien, Strom, Umwelt|