Beschleunigung durch Verfahren

Klimaschutzziele und Fristen drängen (siehe auch hier). Bestrebungen zur Beschleunigung von Vorhabenzulassungen bekommen hierdurch besonderes Gewicht. Das hat auch der Gesetzgeber erkannt. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz zielt darauf ab, die Genehmigungsverfahren für Erneuerbare-Energien-Anlagen zu vereinfachen und zu beschleunigen und auch den Klimagedanken im Immissionsschutzrecht stärker zu verankern (Hintergründe hier). Dies ist einerseits sehr zu begrüßen. Andererseits sind die geplanten neuen Pflichten womöglich auch hinderlich für eine effiziente Genehmigungspraxis. Die Praxis und die Erfahrung zeigen, dass die Komplexität der Genehmigungsverfahren und damit auch ihre Dauer vielfach am materiellen Recht liegt und an den zu prüfenden Anforderungen für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen. Durch ständige Rechtsänderungen werden diese nicht weniger und auch dies mag die Kapazitäten von Behörden überfordern und die Leistungsfähigkeit und -bereitschaft von Antragstellern überspannen.

Zwar kennt die 9. BImSchV Genehmigungsfristen, doch beginnen diese erst ab Vollständigkeit der Antragsunterlagen zu laufen, über die die Behörde in eigenem Ermessen befindet. Nachforderungsschleifen um ihrer selbst willen können die Folge sein.

Antragsteller sind daher gut beraten, auch eine Beschleunigung durch Verfahren nach Möglichkeit auszunutzen. Empfohlene Maßnahmen umfassen unter anderem die Nutzung von Vorbescheiden nach § 9 BImSchG und der vorzeitige Beginn nach § 8a BImSchG oder auch Teilgenehmigungen nach § 8 BImSchG. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 25. Januar 2024 – 7 A 4.23 – die Teilgenehmigung, mit der bauvorbereitende Maßnahmen für die Errichtung und den Betrieb einer SuedLink-Konverteranlage zur Umwandlung von Gleichstrom in Wechselstrom gestattet worden sind, als rechtmäßig erachtet. Hiergegen hatte ein Umweltverband geklagt. Gerügt wurde insbesondere die sachliche Zuständigkeit der Immissionsschutzbehörde und das Fehlen einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Das waren harte Vorwürfe. Gerade das Fehlen einer UVP wäre ein Todesstoß gewesen. Die Leipziger Bundesrichter sahen die Sache anders. Die Konverteranlage erfüllt auch die Funktion einer Umspannanlage und ist deshalb immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtig. Gehandelt hat damit auch die richtige Genehmigungsbehörde. Die Genehmigung konnte zudem ohne Umweltverträglichkeitsprüfung erteilt werden. Das Gesetz sieht eine solche nur für Erdkabel, nicht jedoch für Konverteranlagen vor. Die materiellen Voraussetzungen für den Erlass einer Teilgenehmigung sind gegeben: Genehmigungshindernisse des Wasser-, Artenschutz-, Bau- und Immissionsschutzrechts stehen weder den schon jetzt erlaubten Baumaßnahmen noch dem künftigen Gesamtvorhaben entgegen. (Dirk Buchsteiner)

2024-02-09T12:26:09+01:009. Februar 2024|Immissionsschutzrecht, Industrie, Rechtsprechung|

Energiewende weltweit – Irland bald auch energetisch grün

Deutschland ist nicht das einzige Land, dass vor dem Hintergrund des Klimawandels eine Energiewende betreibt. Wir schauen uns in der Welt und bei unseren Nachbarn Irland – ohnehin bekannt als „grüne Insel“ hat bereits Ende 2019 ein neues Programm auf den Weg gebracht, dessen Ziel ein Ökostromanteil von mindestens 70 % bis zum Jahr 2030 ist. Das Programm trägt den Namen Renewable Electricity Support Scheme (RESS). Das Unterstützungsprogramm für erneuerbaren Strom zielt darauf ab, die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen zu fördern

Das Ziel ist ehrgeizig. Der bisherige Anteil des regenerativen Stroms liegt in Irland bei ca. 33 Prozent (zum Vergleich: Deutschland 51 Prozent). Haupterzeugungsquelle für regenerativen Strom ist hierbei die irische Windkraft (26 Prozent), wobei es sich hier größtenteils um Offshore Anlagen handelt. Seit dem Jahr 2016 ist Irland aufgrund des Ausbaus der Windkraft in der Lage Stromüberschüsse zu exportieren. Solare Stromerzeugung aus PV-Anlagen führt in Irland dagegen bisher ein Schattendasein.

Eine Bürgerbeteiligung am wirtschaftlichen Erfolg von Projekten zur regenerativen Stromerzeugung ist in Irland obligatorisch. Pro erzeugter Megawattstunde müssen vom Betreiber 2,00 EUR in einen Gemeinschaftsfond der jeweiligen Kommune eingezahlt werden.

In die Nutzung von Kernenergie ist Irland nie eingestiegen und besitzt daher auch keine Atomkraftwerke. Auch beim Kohleausstieg ist Irland mit dabei und will sei¬nen Koh¬le¬an¬teil bis 2025 von 26 Pro¬zent auf Null senken.

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Südkorea verkündet ehrgeiziges Ziel
Spanien steigt aus der Kohle aus
Österreichs Weg zu 100 % erneuerbarer Erzeugung
Grønne Omstillin im Staate Dänemark

(Christian Dümke)

2021-01-04T18:42:53+01:004. Januar 2021|Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Windkraft|

Energiewende weltweit – Grønne Omstillin im Staate Dänemark

Deutschland ist nicht das einzige Land, welches vor dem Hintergrund des Klimawandels eine Energiewende betreibt. Unser Nachbar Dänemark ist derzeit weltweit führend bei der Versorgung mit regenerativ erzeugtem Strom. Bis 2028 soll der dänische Strombedarf im Rahmen der dänischen Energiewende (Grønne Omstillin) zu 100 % aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Bis 2030 der Gesamtenergiebedarf zu 55 % regenerativ erzeugt werden. Erneuerbare Energien genießen in Dänemark eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung. In Dänemark gilt seit 2008 die gesetzliche Regelung: An jedem Windpark können sich die Anwohner mit bis zu 20 Prozent beteiligen. Obwohl über 25 % des dänischen Stroms durch Windkraftanlagen gedeckt wird, hat Dänemark das sicherste Stromnetz Europas.

Der Nutzung der Atomkraft hat Dänemark bereits frühzeitig eine Absage erteilt. 1985 wurde eine Resolution im dänischen Parlament verabschiedet, die einen Bau von Atomkraftwerken in Dänemark untersagt. Das bekannte gelb-rote Sonnen-Logo der Anti-Atomkraftbewegung wurde in Dänemark erfunden (“Atomkraft? – Nej tak!”).

Der dänische Kohleausstieg soll bis zum Jahr 2030 abgeschlossen sein. Dänemark besitzt noch drei Kohlekraftwerke, deren Betreiber die Schließung für die Jahre 2023, 2028 und 2030 eingeplant haben.

Auch die Wärmeversorgung basiert bereits heute zu 65 % auf regenerativer Erzeugung. Bereits seit dem Jahr 2013 sind in Dänemark in Neubauten keine Öl- und Gasheizungen mehr zulässig. Seit 2016 dürfen auch in Bestandsgebäuden keine neuen Ölheizungen mehr eingebaut werden, sofern ein Anschluss ans Fernwärme- oder Erdgasnetz besteht.

(Christian Dümke)

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2020-12-09T18:10:24+01:009. Dezember 2020|Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Naturschutz, Windkraft|