Strom runter, Erdgas rauf: Netzentgelte 2025
Es tut sich was bei den Netzentgelten, weil ab 2025 jeweils Neuregelungen greifen:
Die Netzentgelte für Erdgas steigen. Ursache für diese Entwicklung ist die Verkürzung des Abschreibungszeitraums. Schon KANU 1.0 in 2022 ließ eine lineare Abschreibung bis 2045 zu, denn wenn 2045 kein Erdgas mehr verbrannt werden soll, braucht man natürlich auch kein Gasnetz mehr. KANU 2.0 vom 25.09.2024 erlaubt den Netzbetreibern nun noch kürzere Nutzungsdauern. Teilweise soll der Abschreibungszeitraum schon 2035 enden. In besonderen Fällen kann degressiv mit bis zu 12% abgeschrieben werden. Für den Laien bedeutet das: Der Gasnetzbetreiber darf ab 2025 die Kosten seiner Investition in das Gasnetz auf einen kürzeren Zeitraum verteilen, so dass nicht am Ende die allerletzten Kunden auf unbezahlbar hohen Netzentgelten sitzen bleiben. Das bedeutet aber zwangsläufig, dass die Preise schneller und stärker steigen als bisher erwartet.
Bei den Netzentgelten Strom sieht es anders aus. Hier gab es bisher ein Problem: Wenn in einem Netzgebiet sehr viele Erneuerbare angeschlossen wurden, trieb das – schließlich ist das alles Aufwand – die Kosten des örtlichen Netzbetreibers in die Höhe. Die Letztverbraucher vor Ort mussten also dafür aufkommen, dass in ihrer Region besonders viel für die Energiewende getan wurde. Damit ist nun ab 2025 endlich Schluss. Eine Festlegung vom 28.08.2024 verteilt ab 2025 diese Kosten über einen Wälzungsmechanismus bundesweit. In der Tendenz sinken damit im Norden und Osten, wo viel Windkraft ausgebaut wurde, die Netzentgelte, so wie auch Bayern mit seinem hohe Ausbaugrad an PV profitiert.
Im Strom schließt sich damit langsam eine Gerechtigkeitslücke. Im Gas dagegen steht vielen Letztverbrauchern noch ein schmerzhafter Erkenntnisprozess bevor: Bis die letzten Gasnetze stillgelegt oder umgerüstet werden, steigen die Preise für die Netze. Da auch das Gas selbst durch den CO2-Preis verteuert wird, gehören die Zeiten des günstigen Erdgases mit hoher Wahrscheinlichkeit dauerhaft der Vergangenheit an (Miriam Vollmer).