Was steht im Netzpaket?

Diese Woche traf sich die Branche auf der e-World in Essen, und kaum etwas wurde so intensiv diskutiert wie das „Netzpaket“, also die vom Wirtschaftsministerium beabsichtigte Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Offiziell lautet das Ziel, den Ausbau neuer Erzeugungsanlagen stärker mit dem Netzausbau zu synchronisieren. In der Praxis könnte der Entwurf jedoch, so eine verbreitete Befürchtung, genau das Gegenteil bewirken. Er drohe, den Ausbau von Wind- und Solarenergie auszubremsen und damit zentrale Ausbauziele des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu gefährden.

Dabei gibt das EEG klare Leitplanken vor. Deutschland hat sich gesetzlich verpflichtet, den Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch massiv zu steigern, um 2045 klimaneutral zu sein. Dafür wurden Ausbaupfade festgelegt, insbesondere für Photovoltaik und Windenergie. Diese Ziele sind nicht optional, sondern der Kern der deutschen Energiewendestrategie. Wenn nun das EnWG so geändert wird, dass neue Erneuerbare-Anlagen schwerer ans Netz kommen oder ihre Einspeisung weniger verlässlich wird, entsteht ein direkter Konflikt zwischen Anspruch und Realität. Mit anderen Worten: Investitionsentscheidungen werden riskanter, weil Anschluss, Einspeisemöglichkeiten und Erlöse weniger planbar werden.

Der kritischste Punkt im Netzpaket ist die geplante Verschiebung beim Anschluss- und Einspeisevorrang. Bisher gilt: Erneuerbare Energien werden vorrangig angeschlossen und der erzeugte Strom soll vorrangig ins Netz eingespeist werden. Wer heute eine Wind- oder Solaranlage plant, kalkuliert mit der Erwartung, dass Anschluss und Einspeisung grundsätzlich gewährleistet sind und Einschränkungen wie Abregelungen zumindest transparent geregelt und finanziell entschädigt werden.

Genau hier setzt der Entwurf an und rüttelt an der bisherigen Logik. Netzbetreiber sollen schon ab einer Schwelle von 3 Prozent nicht aufnehmbarer Einspeisung Gebiete für bis zu zehn Jahre als kapazitätsbegrenzt ausweisen dürfen und schulden dann keine Entschädigungen mehr, wenn wegen zu viel Strom im Netz abgeregelt wird. Damit würde ein zentraler Schutzmechanismus für Investoren und Betreiber entfallen. Auch der Netzzugang wird unsicherer und richtet sich nach Kriterien des Netzbetreibers, die weniger verlässlich sind als die aktuelle Rechtslage und sich im schlimmsten Fall von Netz zu Netz deutlich unterscheiden. Hinzu kommt, dass Baukostenzuschüsse für Erneuerbare für die örtliche Netzverstärkung die Wirtschaftlichkeit der Anlagen weiter verschlechtern würden. In der Konsequenz würde weniger gebaut, denn schon die Finanzierung würde schwieriger werden.

Klar ist allerdings auch: Die Netzkapazitäten sind vielerorts knapp, Anschlussanfragen explodieren, und Redispatch sowie Abregelungen nehmen zu. Es ist deswegen sinnvoll, Netzzugang und Netzbewirtschaftung zu überarbeiten. Der Status quo ist jedenfalls keine Lösung. Doch wenn die Antwort darauf vor allem darin besteht, Erneuerbare stärker zu begrenzen, verschiebt sich das Problem nur. Statt Netzausbau, Digitalisierung, Flexibilitätsoptionen und Speicherintegration konsequent zu beschleunigen, wird der Ausbau der Erzeugung gebremst. Das senkt kurzfristig den Druck auf die Netze, riskiert aber mittelfristig, dass Erzeugungskapazitäten nicht im benötigten Umfang entstehen.

Nun ist ein erster Referentenentwurf noch längst kein Gesetz. Die kommenden Wochen sind deswegen wichtig, nicht nur für die Netzregulierung, sondern für die Realisierbarkeit der EEG-Ausbaupfade der nächsten Jahre. Denn wird der Entwurf so Gesetz, müsste nicht mehr das Netz den Ausbau ermöglichen, sondern der Ausbau sich dem Netz unterordnen, mit erheblichen Folgen für Investitionssicherheit, Ausbaugeschwindigkeit und letztlich die Zielerreichung (Miriam Vollmer)

2026-02-14T01:37:58+01:0014. Februar 2026|Allgemein, Erneuerbare Energien, Netzbetrieb|

Der Windhund hat fertig – Entwurf eines Reifegradverfahrens durch die ÜNB

Die Elektrifizierung bringt immer weitere Letztverbraucher ans Netz: Die Nachfrage nach Netzanschlusskapazität steigt schneller als zugebaut werden kann. Damit rückt der Anspruch auf einen Netzanschluss in den Fokus, für den – abgesehen von der Niederspannung – das Energierecht zwar Grundsätze formuliert, aber kein Verfahren anordnet. § 17 EnWG verlangt lediglich diskriminierungsfreie und transparente Netzanschlüsse, sagt aber nicht, wie man vorgeht, wenn mehr Projekte ans Netz wollen, als technisch möglich ist. Aktuell betrifft das vor allem große Batteriespeicher und Datencenter. Besonders ärgerlich: Viele Projekte werden angemeldet, aber nie oder viel später als andere zeitgleich oder gar später angemeldete andere Projekte im selben Netzabschnitt umgesetzt.

Vor diesem Hintergrund haben die vier Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW am 5. Februar 2026 ein gemeinsam entwickeltes “Reifegradverfahren” vorgeschlagen. Es soll das bisher angewandte Windhundprinzip ersetzen. Der Grundgedanke: Netzanschlusskapazität soll nicht mehr nach Eingangsdatum des Netzanschlussbegehrens verteilt werden, sondern nach Umsetzungswahrscheinlichkeit und -reihenfolge.

Der Vorschlag sieht mehrere Phasen der Verteilung vor. Zunächst soll es eine Informations- und Antragsphase geben. Danach werden die Anträge gebündelt und in sogenannten Clustern betrachtet. Der zentrale Schritt ist die Priorisierung nach Reifegrad. Bewertet werden vier Bereiche: Flächensicherung und Genehmigungsstand, technisches Anlagen- und Anschlusskonzept, Leistungsfähigkeit des Antragstellers sowie Netz- und Systemnutzen. Erst auf dieser Basis sollen Netzberechnungen und Clusterstudien erfolgen. Am Ende steht eine Angebotsphase mit verbindlichen Netzanschlussreservierungen.

Dieses Verfahren ist an sich zu begrüßen, weil der Netzbetreiber meistens gut beurteilen kann, welche Vorhaben weiter sind als andere. Es ist aber nicht frei von Risiken. Reifegrad ist nicht objektiv, sondern Ergebnis einer Bewertung. Besonders die Kriterien „Leistungsfähigkeit“ und „Systemnutzen“ sind ausgesprochen auslegungsfähig. Es besteht die Gefahr, dass kapitalstarke Akteure strukturell bevorzugt werden und dass Netzbetreiber über das Systemnutzen-Kriterium indirekt politische Prioritäten setzen. Außerdem steigt mit wertenden Entscheidungen das Klagerisiko. Es ist gut möglich, dass erfolgreiche Eilverfahren die endgültige Verteilung für Monate oder Jahre blockieren.

Die nächsten Schritte liegen nun bei Regulierung und Gesetzgebung. Ein solches Verfahren braucht eine klare rechtliche Grundlage. Und es muss in der Praxis so umgesetzt werden, dass Transparenz, Nachvollziehbarkeit und fairer Zugang tatsächlich besser werden als im bisherigen Windhundsystem (Miriam Vollmer)

2026-02-07T01:11:48+01:007. Februar 2026|Allgemein, Netzbetrieb, Strom|

Abschied vom Windhund – Batteriespeicher und KraftNaV

Derzeit wird viel über Batteriespeicher gesprochen – und zwar nicht nur über die, die tatsächlich gebaut werden. Die Übertragungsnetzbetreiber sehen sich seit Monaten mit einer Flut von Anschlussanträgen für Großspeicher konfrontiert. Auf dem Papier wächst in Deutschland eine Gigawattzahl heran, die jedes realistische Ausbauziel locker in den Schatten stellt. Das Problem dabei: Ein großer Teil dieser Projekte wird nie gebaut werden. Oft fehlt – noch – alles, was ein erfolgsversprechendes Vorhaben ausmacht – Grundstück, Finanzierung, Genehmigungen. Trotzdem müssen die Netzbetreiber jeden einzelnen großen Antrag ab 100 MW prüfen, als stünde der Bagger schon vor der Tür.

Dass sie das müssen, liegt an der Kraftwerksnetzanschlussverordnung, der KraftNAV. Die Bundesnetzagentur führt in ihren FAQ zum Thema Speicher ausdrücklich aus, dass diese Verordnung für Batteriespeicher der entsprechenden Größenordnung gilt. Allerdings stammt die KraftNAV aus einer Zeit, in der Batteriespeicher ein Nischenphänomen waren, nicht ein Geschäftsmodell, das ganze Investorenpools dazu verleitet, mal eben „vorsorglich“ ein paar hundert Megawatt zu beantragen. Die Verordnung sieht keine Projektreifeprüfung vor, keine Priorisierung, keinen Aufschub. Wer einen Anschluss beantragt, ist bei Windhundverfahren dabei. Ob das Projekt irgendwann realisiert wird oder nur Netzkapazität reserviert, spielt keine Rolle. Der Netzbetreiber darf auch nicht danach differenzieren, ob der seriöse, etablierte energiewirtschaftliche Akteur bauen will, oder Glücksritter ohne erkennbare Expertise.

Problem an der Sache: Netzkapazitäten sind eine inzwischen knappe Ressource. Wenn sie durch Fantasie-Projekte blockiert werden, fehlen sie an anderer Stelle – bei Solarparks, die tatsächlich gebaut werden wollen, bei Windenergie, bei industriellen Verbrauchern, die sich elektrifizieren müssen. Das Stromnetz ist schließlich keine virtuelle Ressource, sondern eine technische Infrastruktur, die nur funktionieren kann, wenn die Anschlussregeln zur Realität passen.

Es ist daher folgerichtig, dass die Wirtschaftsministerin eine Überarbeitung der KraftNAV angekündigt hat. Wichtig ist allerdings, hier nicht das Kind mit dem Bade auszuschütten: Der Ausbau der Batteriespeicherlandschaft muss weiter gehen und darf nicht künstlich behindert werden. Wichtig sind Spielräume der Netzbetreiber bei der Beurteilung der Antragsqualität. Und, auch das ist klar, das Stromnetz muss sich weiter wandeln (Miriam Vollmer).

2025-11-28T22:55:30+01:0028. November 2025|Netzbetrieb, Strom|