Monitoringbericht Energiewende: Überbauung von Netzanschlüssen als Chance für Ausbau der Erneuerbaren

Der Monitoring Bericht zur Energiewende liegt vor. Wir haben hieraus bereits über den Themenbereich Abfall und Biomasse berichtet. In dem Bericht wird jedoch auch zum Thema Netzanschluss von EE-Anlagen und Netzstabilität ein interessanter Ansatz vertreten:

Der Anschluss von Wind- und Solaranlagen ans Stromnetz ist teuer und oft ein Nadelöhr beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Eine Lösung, die aktuell in mehreren Studien diskutiert wird, ist die gezielte Überdimensionierung von Anlagen im Verhältnis zur Netzanschlussleistung – also mehr Stromerzeugungskapazität aufzubauen, als das Netz eigentlich gleichzeitig aufnehmen kann.

Anstatt für jede neue Anlage eigene teure Netzanschlüsse zu schaffen, können bestehende Anschlüsse besser ausgelastet werden. Das kann laut Monitoringbericht etwa erfolgen durch:

  • die Kombination von Wind- und Solaranlagen an einem Standort (Co-Location),
  • die Einbindung von Speichern hinter dem Netzanschluss,
  • oder die Bündelung mehrerer Anlagen an einem gemeinsamen Netzverknüpfungspunkt (Clusterung).

So lassen sich Spitzenlasten glätten, während das Netz insgesamt effizienter genutzt wird.

Zwar führt die Überbauung dazu, dass in Zeiten hoher Produktion ein kleiner Teil des Stroms abgeregelt werden muss. Da dieser Überschussstrom jedoch ohnehin nur geringe fossile Erzeugung ersetzt, ist der negative Klimaeffekt gering. Insgesamt überwiegen die Vorteile, weil die Maßnahme den Netzausbau beschleunigt und so schneller mehr erneuerbare Energie ins Netz bringt.

Durch die Kombination verschiedener Technologien (z. B. Wind und PV) sowie den Einsatz von Speichern wird die Netzauslastung gleichmäßiger. Das verbessert die Systemstabilität und verringert den Bedarf an Notfallmaßnahmen wie Redispatch.

Der größte Vorteil liegt laut Monitoringbericht bei den Kosten. Laut Studien könnten bis 2030 jährlich bis zu 1,7 Milliarden Euro eingespart werden. Besonders effektiv ist die gemeinsame Nutzung von Wind- und PV-Anlagen, kombiniert mit Speichern. Der moderate Ertragsverlust durch abgeregelten Strom fällt kaum ins Gewicht, da dieser zu Zeiten von Überschüssen ohnehin nur geringen Marktwert hat.

Damit diese Option breit genutzt werden kann, sind Anpassungen im Rechtsrahmen nötig, etwa im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Auch Regelungen zu verbindlichen Verträgen für Anschlusskapazitäten in Engpassgebieten (sogenannte FCAs) müssten weiterentwickelt werden.

Die gezielte Überbauung von Netzanschlüssen ist damit vielleicht ein vielversprechender Hebel, um den Ausbau erneuerbarer Energien schneller, günstiger und effizienter zu machen. Die dabei entstehenden Stromverluste sind vergleichsweise gering, die System- und Kostenvorteile dagegen erheblich.

(Christian Dümke)

 

2025-09-19T14:28:16+02:0019. September 2025|Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Netzbetrieb|

Und die Konzession? Rechtliche Fragen zur geplanten Stilllegung des Mannheimer Gasnetzes

Wir hatten hier schon in der letzten Woche über die Entscheidung der MVV AG, das Gasnetz in der Stadt Mannheim bis 2035 stillzulegen berichtet. Die Ankündigung  hat auch großes Echo in der Presse gefunden.

Rechtlich stellen sich hierzu jedoch so einige Fragen. Um das Gasnetz bisher betreiben zu können, wird die MVV mit der Stadt Mannheim einen Konzessionsvertrag nach § 46 Abs. 2 EnWG abgeschlossen haben, der es der MVV erlaubt, die öffentlichen Straßen und Wege zum Betrieb eines Erdgasnetzes der allgemeinen Versorgung zu betreiben.

Diese Konzessionsverträge enthalten regelmäßig eine vertragliche Verpflichtung des konzessionierten Netzbetreibers gegenüber der Kommune, während der Dauer des Konzessionsvertrages ein entsprechendes Netz der allgemeinen Versorgung zu betreiben und jedermann im Rahmen der Zumutbarkeit anzuschließen.

Der Netzbetreiber kann sich hier zwar grundsätzlich auf Unzumutbarkeit berufen, aber möglicherweise müsste die Stadt dann den Konzessionsvertrag beenden und versuchen die Konzession neu auszuschreiben. Gäbe es Interessenten hätte der neue Konzessionär gegen MVV Anspruch auf Übertragung des Erdgasnetzes gegen angemessene Vergütung.

Aus einer Pressemitteilung des Jahres 2014, in der seinerzeit die Neuvergabe der Gaskonzession für 20 Jahre an die MVV verkündet wurde, lässt sich ableiten, dass der aktuelle Konzessionsvertrag der MVV Ende vermutlich zum Ende des Jahres 2034 ausläuft. Die geplante Stillegung würde hier also zum Ende des Vertrages erfolgen sollen, so dass zumindest kein Vertragsverstoß vorläge.

Aber auch in diesem Fall stellt sich die Frage, ob die Stadt Mannheim nicht die Gaskonzession zunächst ganz normal neu ausschreiben müsste, unabhängig davon, ob die nun MVV Interesse an einer erneuten Konzessionserteilung hat oder nicht. Dass eine Kommune wegen mangelndem eigenem Interesse oder klimapolitischer Schwerpunktsetzung eine solche Konzession ersatzlos auslaufen lässt und nicht neu ausschreibt, sieht § 46 EnWG in seiner bisherigen Form jedenfalls nicht vor. Energieversorgung ist Teil der Daseinsvorsorge und muss über die Auswahl eines geeigneten Netzbetreibers von den Kommunen erfüllt werden.

(Christian Dümke)

2024-11-22T19:38:08+01:0022. November 2024|Energiepolitik, Gas, Konzessionsrecht, Netzbetrieb|

MVV AG plant Stillegung des Gasnetzes in Mannheim ab 2035

Die MVV Energie AG, einer der führenden Energieversorger Baden-Württembergs, hat angekündigt, das Gasnetz in Mannheim bis 2035 stillzulegen. Damit wäre die MVV der erste Gasnetzbetreiber in Deutschland, der sich aktiv aus der Erdgasversorgung zurückzieht. Dies markiert einen bedeutenden Schritt in der Energiewende, stellt aber zugleich viele Haushalte und die Stadt vor erhebliche Herausforderungen.

Die MVV Energie AG, nach der EnBW der zweitgrößte Energieversorger Baden-Württembergs, hat sich aus wirtschaftlichen und rechtlichen Gründen zu diesem Schritt entschlossen. Der Rückgang der Nutzung fossiler Brennstoffe, insbesondere Erdgas, sowie die damit verbundenen steigenden Kosten machen den Betrieb des Gasnetzes zunehmend unrentabel. Auch andere Versorger, wie die Stadtwerke Augsburg, hatten ähnliche Überlegungen angestellt, entschieden sich jedoch letztlich dagegen.

Laut MVV sind von der Stilllegung rund 24.400 Haushalte betroffen. Nicht alle werden auf die angebotene Alternative, das Fernwärmenetz, umsteigen können. Die MVV verweist darauf, dass die EU-Gasbinnenmarktrichtlinie die Betreiber verpflichtet, Stilllegungspläne zu entwickeln und bis Mitte 2026 der Bundesnetzagentur vorzulegen. Diese Richtlinie wird derzeit in deutsches Recht umgesetzt und unterstützt den geplanten Ausstieg aus der fossilen Gasversorgung.

Die Stilllegung des Gasnetzes stellt viele Haushalte vor neue Herausforderungen. Während einige von der Fernwärmeversorgung profitieren können, bleibt unklar, wie die restlichen Haushalte künftig ihre Energieversorgung sicherstellen werden. Für Gebäude, die nicht an das Fernwärmenetz angeschlossen werden können, müssen alternative Heizlösungen wie Wärmepumpen oder elektrische Heizsysteme gefunden werden.

Die Kosten für die Umrüstung könnten für viele Haushalte eine finanzielle Belastung darstellen. Deshalb arbeitet die MVV an einer Förderstrategie, um den Übergang für die Betroffenen sozialverträglich zu gestalten.

Ein zentraler Faktor für die Entscheidung der MVV ist die EU-Gasbinnenmarktrichtlinie, die eine Stilllegung von Gasnetzen als Option vorgibt. Diese Regelung soll den Übergang zu einer klimaneutralen Energieversorgung unterstützen. Zudem führt die MVV die zunehmenden Kosten für die Erdgasversorgung als Grund an, die den Betrieb langfristig unwirtschaftlich machen.

Die Entscheidung der MVV könnte Signalwirkung für andere Gasversorger in Deutschland haben. Als erster Anbieter, der einen vollständigen Ausstieg aus dem Erdgasnetz plant, stellt das Unternehmen die Frage in den Mittelpunkt, wie Deutschland seine Klimaziele erreichen kann, ohne soziale und wirtschaftliche Härten zu verursachen.

Die Stadt Mannheim könnte durch diesen Schritt eine Vorreiterrolle bei der Transformation der Energieversorgung einnehmen. Gleichzeitig zeigt die Situation auch die Herausforderungen, die der Umbau von fossilen auf klimaneutrale Energieträger mit sich bringt.

(Christian Dümke)

2024-11-15T13:07:16+01:0015. November 2024|Energiepolitik, Gas, Netzbetrieb|