Bebauungsplan im Hochwasserrisikogebiet
Solange die Bilder der Hochwasser rund um Weihnachten und Neujahr noch relativ frisch sind, lohnt es sich über Prävention nachzudenken. Passend dazu hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg über einen Fall entschieden, der das Verhältnis von Bauleitplanung und Hochwasserschutz betrifft.
Eine Bewohnerin des von einem Bebauungsplan betroffenen Viertels hatte beim OVG einen Normenkontrollantrag gemäß § 47 Abs. 1 VwGO gestellt. Eigentlich ging es ihr um die Ausweisung einer Verkehrsfläche. Sie war der Auffassung, dass davon Belästigungen ausgehen würden, die sie beeinträchtigen könnten.
In dem Urteil hat das OVG den Bebauungsplan für unwirksam erklärt. Allerdings nicht wegen der von der Antragsstellerin geltend gemachten Verkehrsbelastungen. Vielmehr war bei der Aufstellung des Bebauungsplans § 78b ABs. 1 Satz 2 Nr. 1 Wasserhaushaltsgesetz nicht ausreichend beachtet worden:
Demnach ist bei der Bauleitplanung in Hochwasserrisikogebieten insbesondere der Schutz von Leben und Gesundheit sowie die Vermeidung erheblicher Sachschäden in der planerischen Abwägung zu berücksichtigen. Die Stadt Haren hatte bei der Aufstellung des B‑Plans diese Vorschrift zwar zur Kenntnis genommen und im der Plan vermerkt, dass es sich um ein Risikogebiet handelt. Die Frage, ob es Anlass zur Vorgabe einer hochwasserangepassten Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. c BauGB) gibt, wurde von ihr dagegen nicht erörtert.
Die Entscheidung zeigt, dass Kommunen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen in Hochwasserrisikogebieten sich mit baulichen oder technischen Maßnahmen beschäftigen müssen, durch die Hochwasserschäden (inklusive Starkregen) vermieden oder verringert werden können. (Olaf Dilling)
Der deutsche Atomausstieg – Ein weltweiter Sonderweg?
„Die ganze Welt setzt auf Atomkraft, nur Deutschland nicht“ oder „Alle unsere Nachbarn setzten auf Atomkraft, Deutschland geht einen Sonderweg“ – das sind Sätze die man in Diskussionen über den Deutschen Atomausstieg regelmäßig so oder so ähnlich zu hören bekommt. Aber stimmt das eigentlich?
Betrachtet man die weltweite Situation, dann ist festzustellen, dass weltweit 32 Staaten Atomkraftwerke betreiben. Bei insgesamt 195 Staaten ist das eine Quote von 16,41 Prozent. Eine Mehrheit ist das nicht. Und auch in den Ländern die auf Atomkraft setzten, spielt diese Art der Stromerzeugung nicht in jedem Fall die Hauptrolle. In China werden nur zum Beispiel 5 % des Stroms aus Atomkraft erzeugt. Betrachtet man die weltweite Strommenge, dann hat Kernkraft daran einen Anteil von rund 10 %. Die meisten AKW stehen in den USA.

Und unsere Nachbarn? Hier muss man zuerst fragen, wer genau damit gemeint ist. Nur Länder die direkt an Deutschland angrenzen oder Europa insgesamt? Von unseren direkten Nachbarn betreiben 6 von 9 Ländern Atomkraftwerke. In der gesamten EU setzen 12 von 27 Ländern auf Atomkraft.
Aber der Ausstieg aus einem bereits bestehenden Atomkraftwerksbetrieb ist doch zumindest eine deutsche Besonderheit? Mitnichten. Vor Deutschland sind bereits Italien, Norwegen und Österreich aus der Atomkraft ausgestiegen. Spanien steigt nach derzeitiger Planung bis 2035 aus. Der Österreiche Atomausstieg weist die Besonderheit aus, dass Österreich sein einziges AKW zwar fertig gebaut, dann aber nie in Betrieb genommen hat. Man kann also unter formalen Gesichtspunkten streiten, ob Österreich jemals richtig eingestiegen war.
Insgesamt werden derzeit weltweit 411 Reaktoren betrieben. Die höchste Zahl stammt aus dem Jahr 2005 mit damals 440 Anlagen.
(Christian Dümke)